Parteigerichte Ist das letzte AfD-Urteil im Fall des Emder Professors Osbild gefällt?
Die AfD hat erstmals Einblicke in Parteigerichts-Urteile gewährt, die den Emder Professor Reiner Osbild betreffen. War er demnach Kreisvorsitzender in Ostfriesland oder nicht?
Ostfriesland - Unsere Redaktion bekam am Montag eine E-Mail der „afd.ostfriesland“. Nach dem Öffnen stellte sich heraus, dass Professor Dr. Reiner Osbild der Absender ist, der seit November 2021 nicht mehr als Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Ostfriesland firmiert. Dass er aktuell mit besagter E-Mail-Adresse schreibt, kommentierte der niedersächsische AfD-Chef Frank Rinck wie folgt: „Im Grunde geht das nicht“ – aber das sei Sache des Kreisverbands.
Unterzeichnet hat Osbild die E-Mail als „Professor für Volkswirtschaftslehre“ – als solcher ist er an der Hochschule Emden/Leer tätig. Es geht darum, ab wann der Hauptwohnsitz-Mönchengladbacher Osbild zum Mitglied des AfD-Kreisverbands Ostfriesland geworden ist – ob vor oder nach den Kreisverbandswahlen, in denen er einst Vorsitzender wurde oder geworden sein soll.
Osbild will AfD-Vorsitzender in Ostfriesland gewesen sein
Im Anhang der Mail setzt er sich mit einem Bericht unserer Zeitung auseinander, in dem es – unter anderem aufgrund einer Aussage des AfD-Landesvorsitzenden – hieß, dass Osbild „offenbar nie rechtswirksam Kreisvorsitzender“ der AfD in Ostfriesland gewesen sei. Osbild widerspricht: „Dies ist unzutreffend.“ Vielmehr habe das Landesschiedsgericht der AfD folgendes entschieden: „Weder kann festgestellt werden, dass der AG (Antragsgegner, das heißt Prof. Dr. Osbild) zu keinem Zeitpunkt erster Vorsitzender des Kreisverbands Ostfriesland gewesen sei, noch, dass seine Wahlen zum Kreisvorsitzenden am 03.02.2020 und zum Bundesparteitagsdelegierten am 03.10.2020 unwirksam gewesen seien.“ Laut Osbild stammt diese Entscheidung des Parteigerichts vom 31. August 2021. Sie sei unter dem Aktenzeichen 32/21 zu finden.
Osbild erwähnt zudem eine Anfechtung dieser Entscheidung, die von Anja Arndt ausgegangen sein soll, die inzwischen – seit August – Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Ostfriesland ist. Diese Anfechtung ist laut dem Professor vom Bundesschiedsgericht im Hinweisbeschluss „NI_53_22 vom 08.10.2022 als ,offensichtlich unbegründet’ abgeschmettert“ worden. Weiter schreibt Osbild: „Keines der Parteigerichte hat mir je einen Satzungsverstoß oder schädliches Verhalten gleich welcher Form vorgeworfen.“ Der Professor bezeichnet die Parteigerichtsbeschlüssee als „letztinstanzliche Rechtsprechung“, die bedeute: „Meine Wahlen waren und sind gültig; abweichend von Ihrer Darstellung war ich jederzeit rechtmäßiger Vorsitzender und Delegierter der AfD Ostfriesland.“
Was haben AfD-Gerichte im Fall Osbild entschieden?
Unsere Zeitung hat die Bundes-AfD mit diesen Aussagen Osbilds konfrontiert. Die Bundesgeschäftsstelle antwortete: „Die Entscheidungen, auf die Osbild sich beruft, kennen wir nicht. Die Aktenzeichen sind uns unbekannt.“ In einem Fall könne „schon das Datum nicht stimmen“. Bekannt sei „nur eine vorläufige Entscheidung des Landesschiedsgerichts, mit der Osbild seine Zulassung zum Bundesparteitag erwirkt hat, die dann aber vom Bundesschiedsgericht aufgehoben wurde, weil der Bundesparteitag nicht stattfand“.
Auf Landesebene musste AfD-Chef Rinck erstmal eine Mitarbeiterin beauftragen, um die Akten zu prüfen – denn im Fall Osbild habe sich rund um Schiedsgerichtsverfahren einiges angesammelt. Die Mitarbeiterin hat unter dem von Osbild angegebenen Aktenzeichen 32/21 ein Urteil des Landesschiedsgerichts vom 23. August 2022 gefunden.
13 AfD-Mitglieder wandten sich ans AfD-Schiedsgericht
Daraus geht hervor, dass 13 Parteimitglieder – darunter die neue Ostfriesland-Chefin Anja Arndt – gegen Osbild parteiintern prozessiert haben. Zum „Tatbestand“ heißt es: „Die Parteien streiten um die Frage der Mitgliedschaft des Antragsgegners (AG) im Kreisverband Ostfriesland und um die Wirksamkeit seiner Wahlen zum Vorsitzenden dieses Kreisverbandes und zum Delegierten für Bundesparteitage.“
In der mündlichen Verhandlung vom 21. Juli hat das Landesschiedsgericht entschieden: „Der Antragsgegner“ – also Osbild – „war bis zum 31. März 2021 nicht Mitglied des Kreisverbands Ostfriesland.“ In der Begründung heißt es: „Er hat seinen Gebietsverband nicht im Jahr 2016 gewechselt. Es fehlt an der dafür zwingend erforderlichen Zustimmung des Landesvorstands Niedersachsen.“ Denn Osbild habe seinen Hauptwohnsitz nicht in Niedersachsen. Weiter heißt es in dem Urteil: „Die Entscheidung erging einstimmig.“
Frist zur Anfechtung von Osbilds Wahl war abgelaufen
In dem Urteil findet sich auch der Satz, den Osbild zitiert hat: „Weder kann festgestellt werden, dass der AG zu keinem Zeitpunkt 1. Vorsitzender des Kreisverbands Ostfriesland gewesen sei, noch, dass seine Wahlen zum Kreisvorsitzenden am 03.02.2020 und zum Bundesparteitagsdelegierten am 03.10.2020 unwirksam gewesen seien.“ Das begründete das Landesschiedsgericht damit, dass innerparteiliche Wahlen nach der Schiedsgerichtsordnung „grundsätzlich als wirksam betrachtet“ würden. Zur Anfechtung vorgesehene Fristen seien bereits verstrichen gewesen, als die Antragsschrift der Parteimitglieder wegen Osbild eingegangen sei. Denn die letzte Wahl Osbilds zum Kreisvorsitzenden habe „schon mehr als ein Jahr“ zurückgelegen.
Nach diesem Urteil ist Osbild also wiederholt zum Kreisvorsitzenden in Ostfriesland gewählt worden, obwohl er kein Mitglied des Kreisverbands gewesen sein soll. Die vom Landesvorsitzenden mit der Recherche beauftragte Mitarbeiterin in der AfD-Landesgeschäftsführung weist abschließend darauf hin: „Dieser Fall befindet sich momentan in Überprüfung beim Bundesschiedsgericht.“
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