Kolumne „Artikel 1, GG“ Falsches Signal Richtung Türkei
Zu welcher Fraktion gehören Sie? Für oder gegen den Muezzinruf in Köln? Unsere Kolumnistin hat da ihre ganz eigene Meinung.
Seit vergangener Woche darf von der Ditib-Zentralmoschee in Köln jeden Freitag mittags der Gebetsruf erklingen. Es ist ein zweijähriges Modellprojekt, das auf Initiative der Kölner Oberbürgermeisterin startete. Deswegen gibt es Freude, aber auch sehr viel Unmut.
Zu welcher Fraktion gehören Sie? Zu denen, die sich vom Muezzinruf bedroht fühlen, oder zu denen, die ihn als Konsequenz des Rechtsstaats deuten? Der lautstärkerverstärkte muslimische Gebetsruf ist nämlich nichts anderes als die Anwendung der grundgesetzlich verbrieften Religionsfreiheit (Artikel 4). Nur dann, wenn es andere Grundrechte einschränkt, gilt es abzuwägen, ob und wie die positive Religionsfreiheit öffentlich praktiziert werden darf. Das wiederum basiert auf der negativen Religionsfreiheit, also dem Recht, „vor übermäßiger Konfrontation mit Religion im öffentlichen Raum“ geschützt zu werden. „So funktioniert Rechtsstaat“, erklärt der Rechts- und Islamwissenschaftler Matthias Rohe von der Universität Erlangen.
Zur Person
Canan Topçu (57) ist als Tochter türkischer Arbeitsmigranten in Hannover aufgewachsen. Nach der Ausbildung bei der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung wechselte die Journalistin zur Frankfurter Rundschau. Seit 2012 ist die Hanauerin freiberuflich als Autorin sowie als Referentin und Dozentin tätig. Kontakt: kolumne@zgo.de
Von der Kölner Moschee erklingt der Muezzinruf in einer rechtlich zulässigen Lautstärke. Und trotzdem gibt es sehr viel Kritik an dieser neuen Praxis – und zwar aus unterschiedlichen Gründen. Die einen sind gegen den Gebetsruf auf Arabisch, weil sie Angst um das Abendland haben, die anderen sehen darin das Hofieren des politischen Islams. Denn die Moschee in Köln gehört dem Islamverband an, der der türkischen Religionsbehörde und somit dem Staatspräsidenten Erdogan untergeordnet ist. Ich denke: Die Wahl der Moschee zu kritisieren, ist berechtigt. Es ist ein falsches Signal in Richtung Türkei.
Was ich beim Recherchieren zum Muezzinruf auch erfahren habe: Dass das Zwölf-Uhr-Läuten aus Kirchtürmen früher „Türken-Läuten“ genannt wurde. Es sollte „seit dem 15. Jahrhundert einen Sieg im Kampf gegen die ,türkische Bedrohung‘ feiern – damals mit dem Vordringen des Osmanischen Reichs anders als heute eine reale politische Gefahr“, so Prof. Dr. Dr. Rohe.
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