Oldenburg Gericht spricht Niels Högels ehemalige Vorgesetzte frei
Eigentlich waren noch Plädoyers vorgesehen, doch der letzte Akt des Prozesses ging zügiger voran als gedacht. Nun ist das Urteil gegen die ehemaligen Vorgesetzten des verurteilten Serienmörders Niels Högel aus Niedersachsen bereits an diesem Donnerstag gesprochen worden.
Im Prozess gegen sieben frühere Vorgesetzte des Patientenmörders Niels Högel hat das Landgericht Oldenburg alle Angeklagten freigesprochen. Damit folgte das Gericht am Donnerstag den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Angeklagt waren drei Ärzte, zwei leitende Pflegerinnen und ein leitender Pfleger sowie ein Ex-Geschäftsführer der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst. Sie standen wegen Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen beziehungsweise Tötung durch Unterlassen seit Februar vor Gericht.
Insgesamt ging es um acht Fälle: drei Morde in Oldenburg sowie drei Morde und zwei Mordversuche in Delmenhorst. Högel wurde 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg machte zu Beginn des 27. Verhandlungstages deutlich, dass das Urteil gegen die sieben ehemaligen Vorgesetzten des verurteilten Serienmörders Niels Högel bereits am Nachmittag gesprochen werden könnte. Eigentlich waren für den Tag nur mindestens vier weitere Plädoyers der Verteidigungen vorgesehen. Im Zeitplan, den die Kammer noch im September anvisiert hatte, waren noch am 24. Oktober letzte Schlussvorträge der Verteidigungen vorgesehen und tags darauf das Urteil.
„Wir sind schon weiter als ich gedacht habe“, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann zu Beginn des Prozesstages und stellte ein Urteil am Nachmittag in Aussicht.
Die Männer und Frauen aus den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst waren der Beihilfe zum versuchten Totschlag durch Unterlassen angeklagt. Ihnen wurde vorgeworfen, in insgesamt acht Fällen Beihilfe geleistet zu haben, weil sie von den Morden des wegen insgesamt 91 Taten zu lebenslanger Haft verurteilten Ex-Pflegers Högel gewusst haben sollen, aber nicht eingeschritten seien.
Die Anklage allerdings ist während des seit dem 17. Februar laufenden Prozesses in sich zusammengefallen. Die Schwurgerichtskammer hatte sich bereits im Juli und September in Erklärungen zu Freisprüchen für alle Angeklagten bekannt. Am gestrigen Mittwoch beantragte nun auch Staatsanwältin Gesa Weiß Freisprüche für alle Angeklagten. Ebenso taten das die ersten drei Verteidigungen sowie Nebenkläger-Verteidigerin Gaby Lübben, die Angehörige eines verstorbenen Patienten vertritt. (mit dpa)