Berlin  Regierung setzt Gaspreisbremse ein: Was das für Verbraucher heißt

Flora Hallmann
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Von Flora Hallmann
| 29.09.2022 15:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Christian Lindner und Robert Habeck wollen einen „Abwehrschirm“ gegen hohe Energiepreise spannen. Foto: AFP/JOHN MACDOUGALL
Christian Lindner und Robert Habeck wollen einen „Abwehrschirm“ gegen hohe Energiepreise spannen. Foto: AFP/JOHN MACDOUGALL
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Die Gasumlage fällt, sie wird ersetzt durch eine Gaspreisbremse. Die Bundesregierung will dafür einen „Abwehrschirm“ gegen die hohen Energiepreise einsetzen. Was heißt das für die Verbraucherinnen und Verbraucher?

Mit einem „Doppelwumms“ wollen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierung die Bürgerinnen und Bürger in der Energiekrise entlasten. Eigentlich sollte die Gasumlage die enorm gestiegenen Energiepreise umverteilen. Nach anhaltender Kritik an der Umsetzbarkeit und Fairness der Maßnahme steht nun fest: Die Gasumlage fällt, eine Gaspreisbremse kommt.

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Damit müssen Verbraucher nun also nicht ab 1. Oktober die angedachten 2,419 Cent pro Kilowattstunde extra zahlen. Aber was genau kommt stattdessen auf die deutsche Bevölkerung zu?

Der Plan der Regierung ist ein Basisverbrauch, also eine festgeschriebene Menge an Gas, die jeder Bürger und jede Bürgerin zu einem subventionierten Preis verbrauchen kann. Davon sollen private Haushalte genauso profitieren wie kleine und mittlere Unternehmen.

Der Verbrauch, der über dieses Grundkontingent hinausgeht, muss zum jeweils aktuellen Marktpreis bezahlt werden. Das geht aus dem Beschlusspapier der Regierung hervor, das unserer Redaktion vorliegt.

Ab wann gilt sie? Die Gaspreisbremse soll „schnellstmöglich“ eingeführt werden.

Ab wann wird gedeckelt? Wie stark der „Doppelwumms“ in den Portemonnaies der Menschen zu spüren sein wird, ist noch unklar. Die Preise sollen auf ein Niveau gebracht werden, das „private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt“.

Eine „Gaskommission“ bestehend aus Energie-Experten, Unternehmern und Verbraucherschützern soll bis Mitte Oktober einen Vorschlag erarbeiten, wie hoch der Basisverbrauch angesetzt wird und wie hoch der Preis sein wird, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bei der Pressekonferenz.

Was passiert mit der Gasumlage? Die Gasumlage sollte eigentlich ab dem 1. Oktober gelten. Nun hat Habeck angekündigt, sie werde per Verordnung zurückgezogen. Wer in den kommenden Tagen oder Wochen trotzdem eine höhere Rechnung bekommt, soll das Geld zurückbekommen. Wie genau das funktionieren soll, ist noch unbekannt.

Habeck hat am Freitag die Erwartungen an den geplanten Gaspreisdeckel gedämpft. Man könne damit den Gaspreis nicht so weit herunter subventionieren wie er 2021 gewesen sei, sagte der Grünen-Politiker im Deutschland-Funk. „Und zwar sehr lange nicht. Gas und Energie insgesamt wird die deutsche Volkswirtschaft mehr kosten, als sie es in den ganz günstigen Jahren getan hat.“ Auch werde nicht jede Preiserhöhung vermieden werden können. „Eine gewisse Last wird genommen werden, aber die komplette Last wird sicherlich nicht genommen werden können“, sagte Habeck. „Auch nicht mit diesen gigantischen 200 Milliarden Euro.“

Trotz der Gaspreisbremse sollen Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings auch weiterhin Gas einsparen. Das sei auch der Gedanke hinter der Maßnahme gewesen: Ein hoher Verbrauch werde weiterhin mit hohen Gaspreisen abgestraft. „Die Notwendigkeit, Energie einzusparen, bleibt unverändert bestehen“, so Habeck.

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