Osnabrück  Strom und Gas: Sollte man zum Grundversorger wechseln?

Patrick Kern und Malena Kreye
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Von Patrick Kern und Malena Kreye
| 22.09.2022 17:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der Preisvergleich bei Gas- und Stromanbietern ist mit der Energiekrise noch schwieriger geworden. Foto: dpa/Andrea Warnecke
Der Preisvergleich bei Gas- und Stromanbietern ist mit der Energiekrise noch schwieriger geworden. Foto: dpa/Andrea Warnecke
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Aufgrund der explodierenden Strom- und Gaspreise wird viel darüber diskutiert, ob ein Wechsel zum Grundversorger sinnvoll ist. Eine Verbraucherexpertin warnt jedoch vor übereilten Anbieterwechseln.

In der Vergangenheit haben sich viele Verbraucher keine großen Gedanken über Strom und Gas machen müssen. Die Heizung hat gewärmt, die Dose hat Strom geliefert – und es hat keine Rolle gespielt, von welchem Anbieter die Rechnung kam.

Doch mit den steigenden Energiepreisen setzen sich viele – mitunter gezwungenermaßen – mit ihrem Energieanbieter auseinander. Ist es noch immer sinnvoll, an seinem Sondervertrag festzuhalten, oder ist der Wechsel zum Grundversorger günstiger? Und was ist ein Grundversorger überhaupt?

Bei einem Grundversorger handelt es sich um den Energielieferanten, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Energie versorgt. In vielen Fällen sind das die örtlichen Stadtwerke. Auch die Haushaltskunden, die keinen besonderen Strom- oder Gastarif abgeschlossen haben, werden automatisch von ihm beliefert.

Dem gegenüber stehen alternative Energieanbieter. Wer mit ihnen einen Tarif abschließt, geht einen sogenannten Sondervertrag ein. Bis vor kurzem war es noch üblich, dass die alternativen Versorger Gas und Strom zu günstigeren Konditionen anbieten konnten. Dafür mussten Kunden aber auch längere Vertragslaufzeiten in Kauf nehmen.

Doch wegen unterschiedlicher Kaufstrategien von Gas und Strom könnten Kunden von Grundversorgern inzwischen günstiger wegkommen. Denn diese gehen oft langfristige Lieferbeziehungen zu festgelegten Preisen ein. Heißt: Sie haben Gas und Strom gekauft, als es noch günstiger war. Für deren Kunden zahlt sich das aktuell aus.

Julia Schröder, Energiepreis-Expertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, sieht bei einem Wechsel tatsächlich Einsparpotential: „Aktuell lohnt sich in vielen Fällen ein Blick auf die Preise in der Grundversorgung“, erklärt sie. Demnach können Grundversorger-Tarife in Einzelfällen um die Hälfte günstiger sein.

Weiterlesen: Wie teuer werden Gas und Strom wirklich?

Wichtig sei jedoch, dass darüber Ungewissheit herrscht, wie lang die Grundversorger noch die günstigeren Preise anbieten können. Preisanpassungen sind zudem jederzeit zulässig. Sobald auch Grundversorger Gas und Strom neu einkaufen müssen, wird auch da der Preis steigen.

Will man dann wieder zurück in einen Sondervertrag wechseln, könnte es zu Problemen kommen: Laut Schröder nehmen viele alternative Anbieter keine neuen Kunden auf. Daher rät sie von einem übereilten Wechsel ab.

Entscheidet man sich doch für den Anbieterwechsel – ob nun zum Grundversorger oder alternativen Anbieter – sollten einige Dinge berücksichtigt werden. Zunächst gilt es, auf die Vertragslaufzeit zu achten: Ist man im Rahmen eines Sondervertrags noch länger als drei Monate an den alten Strom- oder Gasanbieter gebunden, so empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Anbietersuche zu verschieben. In der Zwischenzeit könnte sich der Preis noch einmal verändern.

Erhöht ein Alternativversorger jedoch seine Preise, ohne dass die Option vertraglich festgehalten ist, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Aber auch davon soll man Schröder zufolge nicht vorschnell Gebrauch machen, sondern immer erst Tarife miteinander vergleichen und mögliche Preisänderungen beim potentiellen Neuversorger im Hinterkopf behalten. Beim Grundversorger gilt dagegen stets eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

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Wichtig zu wissen ist auch, dass man unter Umständen in die Ersatzversorgung geraten kann, die auch über den Grundversorger läuft. Das passiert zum Beispiel, wenn der bisherige Energieversorger die Belieferung einstellt. Bei unklarer Vertragslage sichert der Grundversorger die Strom- und Gaslieferung, allerdings zu anderen Preisen.

Nach der kürzlich vollzogenen Gesetzesänderung des Energiewirtschaftsgesetzes kann das teuer werden: „Grundversorger erhalten zukünftig die Freiheit, Preise in der Ersatzversorgung an den aktuellen Börsenpreisen auszurichten“, erklärt Schröder.

Hermann-Josef Tenhagen, Finanz- und Verbraucherspezialist, nannte unserer Zeitung bezüglich der Ersatzversorgung kürzlich Gaspreise von bis zu 48 Cent pro Kilowattstunde, etwa zehn Mal so viel wie der durchschnittliche Gaspreis im Sommer 2021. An die Ersatzversorgung ist man drei Monate gebunden, bevor man regulär in die Grundversorgung aufgenommen wird.

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