Osnabrück  So kommen Eigentümer an die Papierformulare für die Grundsteuer

Corinna Clara Röttker
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Von Corinna Clara Röttker
| 18.09.2022 16:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Nur in Ausnahmefällen dürfen Eigentümer ihre Grundsteuererklärung in Papierform abgeben. Foto: Corinna Clara Röttker
Nur in Ausnahmefällen dürfen Eigentümer ihre Grundsteuererklärung in Papierform abgeben. Foto: Corinna Clara Röttker
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Eigentümer sollen die Grundsteuererklärung möglichst online über das Steuerportal Elster abgeben. Nur in Ausnahmefällen ist die Papierform gestattet. Doch wie einfach kommen Eigentümer in Niedersachsen an die Papierformulare? Ein Selbstversuch.

Bis zum 31. Oktober haben Eigentümer von Grundstücken und Eigentumswohnungen noch Zeit, ihre Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. In Niedersachsen handelt es sich um etwa 3,5 Millionen Fälle, von denen dem Landesamt für Steuern zufolge bisher etwa 20 Prozent ihre Erklärung abgegeben haben.

Dies soll möglichst elektronisch über das Steuerportal Elster passieren. Nur im Ausnahmefall würden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen, teilt das niedersächsische Finanzministerium mit. Heißt: Nur wer nicht mit dem Internet aufgewachsen ist, sich mit Digitalem schwertut oder sonstige gute Gründe hat, darf auf die traditionelle, analoge Art abgeben und auf Papier und Stift zurückgreifen.

Doch wie einfach kommen Eigentümer in Niedersachsen tatsächlich an die Papierformulare für die Grundsteuererklärung?

Beim Finanzamt Oldenburg weist bereits draußen am Eingang ein Schild auf die Grundsteuerreform und das Steuerportal Elster hin, über das die Steuererklärung online „bequem“ abgegeben werden kann. Direkt daneben hängt ein vielversprechender Hinweis „Steuerformulare hier erhältlich“.

Und tatsächlich: Drinnen erwartet Verbrauchern ein großes Regal mit zahlreichen Papierbögen. Verbraucher können sich hier einfach bedienen. Der Haken: Die ausgelegten Formulare beziehen sich vorwiegend auf die Einkommens- und Lohnsteuererklärung. Das Formular zur Grundsteuererklärung suchen Eigentümer hingegen vergebens. Denn dieses erhalten Interessierte nur auf Nachfrage am Schalter - und dann auch nur jeweils eins pro Person, wie der Mitarbeiter betont.

Ausgelegte Vordrucke finden Eigentümer auch in Lingen nicht. Auch beim dortigen Finanzamt wird einem das Formular für die Grundsteuer nur auf Nachfrage am Schalter ausgehändigt, dies allerdings ziemlich problemlos. Fragt man jedoch nach einem zweiten Exemplar, etwas für den Nachbarn, so wird auch hier dies verweigert.

Eine ähnliche Situation zeigt sich in Osnabrück beim Finanzamt Osnabrück-Land: keine Spur von ausgelegten Grundsteuer-Formularen. Auf Nachfrage wird einem an der Information jedoch der entsprechende Bogensatz schnell und direkt ausgehändigt, wenn auch mit der Anmerkung: „Eigentlich soll die Erklärung ja online abgegeben werden“.

Übrigens: Wem der Weg zum zuständigen Finanzamt zu weit ist, kann die notwendigen Formulare auch im Internet auf der Webseite des Landesamtes für Steuern Niedersachsen finden, downloaden und zu Hause selbst ausdrucken. Und dies sogar beliebig oft.

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