Berlin Doppelte Energiepauschale: Können Studenten mit Nebenjob zweimal kassieren?
Nachdem zuvor bereits eine Energiepauschale für Erwerbstätige in die Wege geleitet wurde, sollen mit dem dritten Entlastungspaket nun auch Studenten finanzielle Unterstützung bekommen. Doch wie sieht es mit Studis mit Nebenjob aus? Können diese eventuell gleich doppelt absahnen?
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Bis zuletzt wurden Studierende genau wie Rentner bei der Energiepauschale vernachlässigt. Mit dem dritten Entlastungspaket will die Ampel-Koalition von Kanzler Olaf Scholz (SPD) nun auch diese Gruppen angesichts steigender Preise mit einem Unterstützungspaket in Höhe von mehr als 65 Milliarden Euro entlasten.
Studierende sollen genau wie Berufsfachschüler einmalig 200 Euro erhalten. Bei den Vorgängerpakten hatte es Kritik gegeben, da Studis bei der Energiepreispauschale (EPP) nicht berücksichtigt wurden. Und das, obwohl in dieser Bevölkerungsgruppe ein erhöhtes Armutsrisiko herrscht – auch, weil durch die Corona-Pandemie viele Nebenjobs weggefallen sind. Für Berufstätige war bereits eine Energiepreispauschale von 300 Euro auf den Weg gebracht worden. Studierende konnten zuvor lediglich einen individuellen Heizkostenzuschuss beanspruchen – allerdings nur dann, wenn sie auch BAfög beziehen.
Und jetzt soll quasi jeder Bürger entlastet werden. Doch was, wenn jemand sowohl studiert als auch berufstätig ist? Sahnt derjenige dann womöglich sogar zweimal ab? Theoretisch könnten Studenten, die einen Nebenjob haben, auch Anspruch auf die Energiepauschale für Erwerbstätige aus dem zweiten Paket geltend machen und so 2022 gleich zwei Einmalzahlungen kassieren.
Doch diesen Plänen macht das Finanzministerium anscheinend einen Strich durch die Rechnung: „Die EPP wird jedem Anspruchsberechtigten einmal gewährt“, heißt es von der Bundesbehörde. Und weiter: „Auch für die EPP gelten die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung. Vorsätzlich falsche Angaben – zum Beispiel mit dem Ziel, die EPP unberechtigt oder mehrfach zu erhalten – sind demnach strafbewehrt.“
Besonders Personen mit einem monatlichen Haushaltseinkommen von unter 1.500 Euro müssen sich Inflation und Energiepreisen anpassen, wie die Statista-Grafik zeigt.
Wann Studierende die Pauschale erhalten, ist noch nicht bekannt. Laut Berichten könnte die Auszahlung zum 1. Dezember 2022 erfolgen. Auch wie genau man den Zuschuss aus dem 3. Entlastungspaket bekommt, muss noch geklärt werden. Laut Regierung soll es jedoch „schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen.“ Einen Trick gibt es dann allerdings doch: Und zwar können sich auch Studierende die Pauschale in Höhe von 300 Euro sichern.
Das Bundesfinanzministerium bestätigte unserer Redaktion bereits im Mai, dass auch Bürger die Energiepauschale bekommen, die lediglich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. „Voraussetzung ist, dass jemand Einkünfte aus gewerblicher, selbständiger, nichtselbständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft erzielt“, erklärte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage. Es reicht also schon aus, einen einzigen Arbeitstag in einer geringfügigen Beschäftigung zu leisten, um für die 300-Euro-Pauschale berechtigt zu sein. Wer anschließend in der Steuererklärung dieses Einkommen angibt, bekommt 2023 die Pauschale ausbezahlt.