Berlin Energiepauschale im September: Wann bekomme ich die 300 Euro?
Um die Verbraucher in Deutschland in der Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung zum September eine einmalige Energiepauschale von 300 Euro brutto eingeführt. Wann das Geld tatsächlich auf dem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren ab.
Als weitere Maßnahme des beschlossenen Entlastungspaket hat die Bundesregierung die Energiepauschale auf den Weg gebracht. Dahinter verbirgt sich eine einmalige Zahlung von 300 Euro brutto für alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen. Aber auch Studierende und Rentner können von der finanziellen Unterstützung profitieren.
Die Energiepauschale wurde zum September eingeführt. Das bedeutet jedoch nicht, dass damit automatisch die 300 Euro brutto noch in diesem Monat auf das Konto überwiesen werden. Zwar dürften viele Arbeitnehmer das Geld zusammen mit ihrer Lohnabrechnung ausgezahlt bekommen. Es ist aber möglich, dass Berechtigte die Pauschale erst später bekommen.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Auszahlung der 300 Euro spätestens bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer erfolgen muss. Es ist demnach ausschlaggebend, wann der Arbeitgeber seine Lohnsteuervorauszahlung abgibt – denn dieser bekommt das Geld vom Staat erstattet, wenn er in der Lohnsteuervoranmeldung die Summe der ausbezahlten Energiepauschale absetzt.
Gibt der Arbeitgeber seine Lohnsteuervorauszahlung also erst im Oktober ab, kriegen die Arbeitnehmer die 300 Euro Energiepauschale auch erst mit dem Oktober-Gehalt überwiesen. Nach Einschätzung der „Südwest Presse“ ist davon auszugehen, dass derartige Fälle vor allem Kleinunternehmen betreffen werden. Das Bundesfinanzministerium fordert jedoch grundsätzlich von den Arbeitgebern, die Energiepauschale spätestens bis zum Jahresende zu überweisen.
Es kann aber auch passieren, dass der Arbeitgeber die Energiepauschale gar nicht auszahlen muss. Das gilt insbesondere für Arbeitgeber, die als Kleinunternehmer registriert sind. Gemeint sind damit Unternehmen, die weniger als 1080 Euro im Jahr an Lohnsteuer vorauszahlen. In solchen Fällen können die Arbeitnehmer aber Anspruch auf die Energiepauschale über die Einkommenssteuer erheben. Allerdings kann die Steuer für dieses Jahr erst ab Januar abgegeben werden. Die Auszahlung der Energiepauschale verzögert sich entsprechend.