Berlin  Hohe Energiekosten: Wie die Erlösobergrenze die Strompreise senken soll

Jakob Patzke
|
Von Jakob Patzke
| 07.09.2022 16:37 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Mithilfe der Erlösobergrenze will die Ampel-Koalition die Übergewinne am Strommarkt abschöpfen. Foto: imago images/Wolfgang Maria Weber
Mithilfe der Erlösobergrenze will die Ampel-Koalition die Übergewinne am Strommarkt abschöpfen. Foto: imago images/Wolfgang Maria Weber
Artikel teilen:

Trotz der Energiekrise erzielen viele Stromerzeuger immer noch satte Gewinne. Mithilfe der sogenannten Erlösobergrenze sollen sie einen Teil davon abgeben. Die Bundesregierung erhofft sich davon eine Entlastung der Verbraucher. Kann das funktionieren?

Auf eine Übergewinnsteuer konnte sich die Ampel-Koalition nicht einigen. Jetzt soll die Erlösobergrenze dafür sorgen, dass Unternehmen krisenbedingte Gewinne am Strommarkt zumindest zum Teil abgeben müssen. Die Bundesregierung erhofft sich davon in erster Linie einen vergünstigten Basisstromverbrauch und damit eine Entlastung der Bürger.

Die Erlösobergrenze ist Bestandteil des von der Bundesregierung beschlossenen dritten Entlastungspakets. Sie soll es ermöglichen, dass Vorhaben wie die Strompreisbremse, die Energiepauschale und ein Nachfolger für das 9-Euro-Ticket finanziert werden können. Konkret geht es um überdurchschnittliche Zufallsgewinne, die viele Stromerzeuger wegen der hohe Preise am Markt erzielen, obwohl die Produktionskosten gleich bleiben.

Diese Gewinne möchte die Bundesregierung im Rahmen der Erlösobergrenze abschöpfen. Nach Angaben der „Tagesschau“ spricht Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in diesem Zusammenhang von Summen in zweistelliger Milliardenhöhe. Den Privathaushalten könne damit eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden, heißt es in einem entsprechenden Beschlusspapier des Koalitionsausschusses.

Experten schätzen, dass vor allem Erzeuger von Wind- und Solarenergieanlagen von der Erlösobergrenze betroffen sind. Das liegt daran, dass diese Unternehmen bei der Energieproduktion nicht auf andere Erzeugnisse wie Gas angewiesen sind. Das gleiche gilt etwa auch für Kohle- oder Atomkraftwerke.

Allerdings hat das keineswegs zur Folge, dass diese Unternehmen ihren Strom bereits jetzt zu einem vergünstigten Preis anbieten. Vielmehr können sie aufgrund der Gesetze des Energiemarkts ihr Produkt zum gleichen hohen Preis anbieten wie die Unternehmen, die notgedrungen die Teuerungen weitergeben müssen.

Wie der „Businness Insider“ berichtet, hängt dieses Ungleichgewicht mit den Regeln des europäischen Strommarkts zusammen. Dort wird der Preis von dem Erzeuger vorgegeben, der die meisten Kosten bei der Stromproduktion trägt. Dies trifft momentan Gaskraftwerke, die unter den hohen Gaspreisen leiden.

Obwohl noch nicht alle Details geklärt sind, wird bereits jetzt darüber diskutiert, inwieweit die Erlösobergrenze tatsächlich durchsetzbar ist. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wies darauf hin, dass sich für eine Umsetzung alle EU-Staaten bereit erklären müssten. Nach seiner Ansicht könne dies schnell passieren, da es ein gemeinsames europäisches Interesse gebe.

Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, scheut sich der Kanzler nicht davor, dass Deutschland die Obergrenze „selbst umsetzt.“

Experten bewerten unterdessen die Erlösobergrenze als vorwiegend positiv. So erklärte der Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Consentec, Christoph Maurer, gegenüber dem „Tagesspiegel“: „Der nun gewählte Mechanismus ist gegenüber in den letzten Tagen diskutierten, direkten Eingriffen in die Preisbildung am Strommarkt vorzugswürdig, weil er weniger Risiken für das effiziente Funktionieren der Strommärkte bietet und denkbare Nebenwirkungen wie mehr Gasverbrauch in der Verstromung zumindest minimiert.“

Allerdings warnt Maurer davor, mit der Obergrenze den Unternehmen zu viel abzuverlangen. Strom aus terminvermarkteten Anlagen würden „aktuell gar nicht die hohen Preise am Spotmarkt verdienen, obwohl die Anlagen physisch dort vermarktet werden. Wenn man hier Fehler macht, kann man Unternehmen in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen.“

Ähnliche Artikel