Lästige Pflicht für Hausbesitzer Grundsteuer-Erklärung kann auch ganz einfach sein
Die Grundsteuerreform stellt für viele Hauseigentümer eine große Hürde dar. Dabei sollte man sich nicht durch bürokratische Formulierungen ins Bockshorn jagen lassen.
Ostfriesland - Die Frist rückt näher: Spätestens bis Ende Oktober müssen alle Eigentümer einer Wohnung, eines Grundstücks oder eines Hauses eine Steuererklärung für ihre Immobilie erstellt haben.
Was und warum
Darum geht es: Wie ich die Hürde Grundsteuerreform meistern kann.
Vor allem interessant für: Hauseigentümer
Deshalb berichten wir: Weil das Ausfüllen der Elster-Vordrucke offenbar für viele ein echtes Problem darstellt. Die Autorin erreichen Sie unter: g.boschbach@zgo.de
Wichtig dabei ist, dass es sich um eine Reform handelt, also eine neue Erfassung der Grundsteuerdaten. „Ich wohne hier seit zwei Jahrzehnten, es hat sich doch nichts an meinem Haus verändert“, mag der ein oder andere instinktiv einwerfen. Das ändert nichts daran, dass jeder Eigentümer die neue Erklärung abgeben muss.
Es wird kein Mitarbeiter des Finanzamtes vorbeikommen, um Flächenberechnungen durchzuführen. „Der Gesetzgeber hat festgesetzt, dass jeder seine eigenen Daten erhebt“, erläutert Malte Niewerth vom Finanzamt Aurich/Wittmund. Die allgemeine Irritation ist groß. Ablesen lässt sich das unter anderem daran, dass im vergangenen Monat alleine bei der Hotline des Auricher Finanzamtes rund 12.000 Anfragen eingegangen sind. Beim Leeraner Finanzamt waren es 1790 Anfragen. Die Redaktion gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Warum ist die Reform erforderlich?
Die Besitzer von Grundstücken sollen gerechter zur Kasse gebeten werden. Dafür hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 gesorgt. Die bisherigen Bemessungskriterien seien verfassungswidrig, da die letzte Bewertung zu den Wertverhältnissen am 1. April 1964 durchgeführt wurde, entsprechende Anpassungen in erforderlicher Form jedoch nie vorgenommen wurden.
Wie viele Grundstücke müssen neu bewertet werden?
Im Landkreis Leer müssen 81.000 Grundstücke neu bewertet werden, im Landkreis Wittmund und im Altkreis Aurich sind es rund 90.000. Die Daten für die Stadt Emden und den ehemaligen Kreis Norden wurden erfragt, lagen aber bei Redaktionsschluss nicht vor.
Wie wird die Erklärung abgegeben?
Grundsätzlich müssen die Daten über Elster, ein Online-Portal des Finanzamtes, eingegeben werden (www.elster.de). Dort muss sich jeder Eigenheimbesitzer registrieren lassen. Um freigeschaltet zu werden, ist ein Code erforderlich. Der wird per Post übermittelt. Erst dann ist der Zugang zum Elster-System möglich. Ein Button mit dem großen Logo „Grundsteuer-Reform“ führt mit wenigen Klicks zu den Formularen. „Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papiererklärungen angenommen. Steuerberater können ebenfalls bei der Erklärung behilflich sein“, sagt Kathrin Lüdemann, Sachgebietsleiterin Grundbesitzstelle beim Finanzamt Leer.
Wie kann ich mich auf die Abgabe der Erklärung vorbereiten?
Man sollte das Informationsschreiben des Finanzamtes heraussuchen, das man im Mai oder Juni zugesandt bekommen hat. Dort findet man das notwendige Aktenzeichen sowie die Steueridentifikationsnummer.
Welche Daten sind erforderlich?
Die wichtigsten Daten sind die Lage des Grundstücks, also das Flurstück, die Größe der Grundstücksfläche sowie die Größe von Wohnfläche und Nutzfläche. Des weiteren sind Angaben zu den Garagen und Nebengebäuden zu machen.
Wo bekomme ich die Daten her?
Informationen über die Flurstücke und die amtlichen Flächen sind online abrufbar über den www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de, wenn man seine Anschrift eingibt. Auf Elster ist allerdings auch ein Link zu diesem Assistenten hinterlegt. Das Finanzamt möchte wissen, wie viel Wohnfläche das Eigenheim hat.
Wohnfläche und Nutzfläche des Gebäudes, sowie der Garage und der Nebengebäude kann man den eigenen Bauunterlagen entnehmen. Kompliziert kann es bei der Nutzfläche werden. Grundsätzlich gelten als Nutzflächen jene Räume, die nicht Wohnzwecken dienen, insbesondere diejenigen, die betrieblich genutzt werden.
„Wer seine Bauakte nicht vorliegen hat, kann die Fläche seines Hauses einfach mit einem Zollstock ermitteln“, sagt Malte Niewerth. Das ist schon etwas knifflig. Bei allen Zimmern, die höher als zwei Meter sind, wird die komplette Fläche angerechnet. Wenn die Zimmerhöhe unter zwei Metern liegt, werden nur 50 Prozent angerechnet. Sollte die Zimmerhöhe weniger als einen Meter betragen, wird die Fläche nicht berücksichtigt.
Anteilig berücksichtigt werden auch Terrassen, Balkone und Loggien zu 25 Prozent. Nicht anzusetzen sind Keller, Boden- und Heizungsräume sowie Carports.
Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, der sie auch rechtlich zugeordnet sind, bleiben bis zu einer Fläche von 50 Quadratmetern außer Ansatz. Dies gilt auch für Nebengebäude, jedoch nur bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern.
Wie viel Zeit muss ich für das Ausfüllen veranschlagen?
Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Leser haben uns geschrieben, dass sie fast drei Stunden benötigt haben, obwohl lediglich eine landwirtschaftliche Fläche und ein Einfamilienhaus zu berücksichtigen waren. In einschlägigen Foren indessen ist auch die Rede davon, die Angelegenheit innerhalb von zehn Minuten bewältigt zu haben. Wie lange man benötigt, ist von vielen Parametern abhängig. Erfahrung im Umgang mit Elster zählen ebenso dazu wie die sprichwörtlichen Ausnahmen von der Regel. Das System zeigt bei jeder nicht korrekten Angabe einen Fehler an, der korrigiert werden muss. Dabei werden keine inhaltlichen Patzer moniert, sondern widersprüchliche oder unvollständige Angaben. Es gibt aber immer eine Hilfefunktion, die aktiviert werden kann.
Wann sollte ich einen Steuerberater beauftragen?
Nach Recherchen unserer Zeitung ist das nur für Unternehmer oder Landwirte tatsächlich erforderlich, sofern diese über viele, kleinteilige Flächen verfügen. Im Schnitt verlangen Steuerberater für ihre Leistung Beträge zwischen 300 und 400 Euro.