Hannover Niedersachsen: Bis zu drei Prozent der in der Pflege Beschäftigten nicht gegen Corona geimpft
Wer in der Pflege oder einem medizinischen Beruf arbeitet, muss gegen Corona geimpft sein. 7100 Fälle befinden sich in Niedersachsen aktuell in der Prüfung.
In Niedersachsen sind bis zu drei Prozent der Beschäftigten in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen nicht gegen Corona geimpft. Das hat das Sozial- und Gesundheitsministerium in Hannover auf Nachfrage unserer Redaktion mitgeteilt.
Krankenhäuser und Pflegeheime müssen den Gesundheitsämtern seit Mitte März ungeimpfte Mitarbeiter melden. Nach Ministeriumsangaben hat es in Niedersachsen bislang 15.585 solcher Meldungen gegeben, von denen 54 Prozent bereits abschließend bearbeitet worden seien. Größtenteils seien die erforderlichen Nachweise erbracht worden oder es habe sich um Falschmeldungen gehandelt. Rund 7100 offene Fälle, bei denen es sich um ungeimpfte Personen handeln könne, befänden sich noch in der Prüfung.
Insgesamt arbeiten in den von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Einrichtungen und Unternehmen in Niedersachsen laut Ministerium mehr als 240.000 Personen. Rechnerisch ergibt sich demnach aktuell eine Quote von knapp drei Prozent potenziell Ungeimpfter beziehungsweise noch nicht abschließend geklärter Fälle.
Gleichzeitig sind in Niedersachsen laut Ministerium im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bislang nur zwei Betretungsverbote verhängt worden. „Die Impfpflicht wirkt und hat sich bewährt“, erklärte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) gegenüber unserer Redaktion.
Mit Blick darauf, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen ab dem 1. Oktober nur mit einer dritten Impfung beziehungsweise einer Kombination von zwei Impfungen und durchgemachter Corona-Infektion als vollständig geimpft gelten, zeigte Behrens sich optimistisch: „Ich bin mir sicher, dass die Beschäftigten sich weiterhin verantwortungsvoll verhalten, sodass wir wieder sehr gute Impfquoten im Gesundheitswesen erreichen werden.“
Wer sich nicht gegen Corona impfen lässt oder keine Befreiung von der Pflicht nachweisen kann, muss seit Mitte März dieses Jahres damit rechnen, nicht mehr an seinen Arbeitsplatz in einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung gehen zu dürfen. Die Impfpflicht für Menschen, die zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen für behinderte Menschen, in Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder in Entbindungseinrichtungen arbeiten, gilt noch bis Jahresende. In der Frage einer möglichen Verlängerung verwies Behrens darauf, dass im Entwurf des Bundesinfektionsschutzgesetzes keine Verlängerung enthalten sei. „Für den Bund scheint das Ziel der Impfpflicht im Gesundheitswesen also erreicht zu sein“, sagte die Ministerin. Am Ende entscheide der Bundestag, ob die Impfpflicht weiter geführt werde.
Nach Einschätzung von Ministerin Behrens setzen die Gesundheitsämter die einrichtungsbezogene Impfpflicht „sehr verantwortungsvoll durch und gehen auf die Beschäftigten zu“. Die „überwältigende Mehrheit“ der Pflegekräfte in Niedersachsen ist laut Ministerium „gut durchgeimpft“. 96 Prozent seien zum Stichtag 30. April grundimmunisiert und 78 Prozent einmal geboostert gewesen. Damit nehme Niedersachsen mit Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eine Spitzenposition in Deutschland ein. Das zeige, wie verantwortungsbewusst die in der Pflege und im Gesundheitswesen beschäftigten Menschen seien.