Sexuelle Übergriffe Wenn „Sugardaddys“ im Internet Minderjährige anschreiben
Junge Menschen werden durch das Internet heute viel früher mit sexuellen Inhalten konfrontiert als deren Eltern. Manch Pädokrimineller nutzt dabei auch Portale wie eBay-Kleinanzeigen.
Moormerland/Ostfriesland - Eigentlich suchte Anna (Name von der Redaktion geändert) bei eBay-Kleinanzeigen nach einem Ferien- oder Schülerjob. „Als Kellnerin oder Babysitterin“, erzählt die 16-Jährige aus dem Bereich Moormerland im Gespräch mit dieser Zeitung. Seriöse Angebote bekam sie, aber auch solche, die eindeutig sexueller Natur waren – obwohl sie ihr Alter eindeutig in der Anzeige angegeben hatte.
Was und warum
Darum geht es: Pädokriminelle versuchen auch über Plattformen wie eBay-Kleinanzeigen Opfer zu finden.
Vor allem interessant für: Eltern, Kinder und Jugendliche
Deshalb berichten wir: Wir waren durch Zufall mit einer Betroffenen ins Gespräch gekommen. Den Autor erreichen Sie unter: c.hock@zgo.de
„Es gab Angebote für Fotoshootings, auch in Unterwäsche“, sagt Anna. Schlimmer sei aber das Angebot eines Mannes gewesen. 240 Euro jeden Monat habe er ihr geboten, dafür solle sie einmal die Woche Bilder und Videos von sich schicken. Auch Treffen sollte es geben.
Materielle Gegenleistungen für Sex
Was zu erahnen ist: Die Bilder und Videos sollten sexueller Natur sein. „Der hatte auch direkt geschrieben: Ich suche ein Sugarbabe.“ Ein Begriff, mit dem Anna etwas anfangen kann, der aber erklärungsbedürftig ist.
Unter „Sugarbabes“ versteht man jüngere Frauen, die von einem sogenannten „Sugardaddy“, deutlich älteren Männern, materielle Gegenleistungen. Für was diese Gegenleistungen erbracht werden, ist unterschiedlich – Fotos, Videos und schlussendlich Sex oder sexuelle Handlungen gehören aber oft dazu. Das Kleinanzeigenportal hat diesen und andere Nutzer, die Anna solche Angebote gemacht haben, gesperrt.
Viele junge Frauen machen ähnliche Erfahrungen
Für Anna sind sexuelle Übergriffe dieser und anderer Art über das Internet leider nichts Neues. „Auch einige meiner Freundinnen und Bekannten haben schon ähnliche Erfahrungen gemacht“, sagt sie. „Ich wurde auch schon über eine andere Plattform von einer Frau angeschrieben, die mit ihrer Freundin zusammen schon einen Sugardaddy hatte und ein drittes Sugarbabe suchte.“
Viele dieser Anfragen und noch weitere Übergriffe, beispielsweise die ungefragte Zusendung von Penisbildern über das Soziale Netzwerk Instagram, geschahen unvermittelt. „Ich wurde einfach angeschrieben“, so Anna. „Mittlerweile ignoriere ich das“, sagt Anna. Ihr sei es aber wichtig, darüber zu sprechen. „Damit andere wissen, dass nicht nur ihnen so etwas oder noch schlimmeres passiert.“
„Cybergrooming“: Wenn Kinder im Netz bedrängt werden
Die Polizei fasst „Sugardaddy“-Anfragen und Ähnliches unter dem Begriff „Cybergrooming“ zusammen. „Cyber“ steht dabei sinngemäß für „über das Internet“ und „grooming“ bedeutet übersetzt so etwas wie „pflegen“, steht hier aber sinngemäß für die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen. Dabei ist nicht jede Anbahnung so offensichtlich wie bei der Anfrage, die Anna über eBay-Kleinanzeigen bekam.
So kann Cybergrooming enttarnt werden
Tipps von www.schau-hin.info: „Pädosexuelle TäterInnen gehen überlegt vor, um Kinder zu manipulieren. Doch Eltern und auch Kinder sind keineswegs schutzlos. Schon einfache Maßnahmen bieten einen ersten Schutz. Eltern können ihrem Kind raten, misstrauisch zu werden, wenn die Online-Bekanntschaft…
Die Polizeidirektion Osnabrück, die übergeordnete Stelle der ostfriesischen Polizeiinspektionen, schreibt auf Nachfrage: „Cybergrooming ist ein Straftatbestand, dabei kann bei betroffenen Kindern, bereits das Anbahnungsverhalten strafbar sein.“ Strafbar sei die Kontaktaufnahme, „die mit der Absicht erfolgt, das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen.“ Demnach begehe Cybergrooming, „wer auf ein Kind mittels Schriften oder Informations-Kommunikationstechnologie einwirkt.“ Es reiche aus, dass das Kind eine solche Nachricht zur Kenntnis nimmt.
Viele Fälle werden gar nicht zur Anzeige gebracht
Bei Jugendlichen müsse laut Polizei zudem auf das „daraus erwachsene Einzeldelikt geschaut werden“. Dann gehe es beispielsweise um den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen oder die Verbreitung jugendpornografischer Inhalte.
Wie viele Kinder und Jugendliche von „Sugardaddy“-Angeboten in Ostfriesland betroffen sind, kann die Polizei nicht sagen. Die polizeiliche Kriminalstatistik für 2021 hat laut der Beratungsseite „klicksafe“ insgesamt „3539 Fälle von strafbarem Einwirken auf Kinder erfasst“. Diese Kategorie umfasse aber mehr als „Cybergrooming“. Auch der „Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ der Bundesregierung betont auf seiner Internetseite, dass die Dunkelfeldziffer bei allen Missbrauchsdelikten im Internet deutlich höher sein dürfte als die Zahl der angezeigten Fälle. Ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland ist einer Umfrage zufolge im Internet von Erwachsenen zu einer Verabredung aufgefordert worden, berichtete die Deutsche Presse-Agentur im Dezember vergangenen Jahres. 24 Prozent der mehr als 2100 repräsentativ befragten Heranwachsenden zwischen acht und 18 Jahren machten demnach diese Erfahrung. Und jeder Siebte (14 Prozent) sei schonmal von einem Erwachsenen aufgefordert worden, sich auszuziehen und dabei die Webcam oder Smartphonekamera einzuschalten. Das habe eine Erhebung im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW ergeben.
Beim Ungefragten Versenden von Penisbildern greift der Gesetzgeber übrigens auch durch: „Anderen Menschen ungefragt Penisfotos zu schicken, fällt unter den Tatbestand des Paragraphen 184 im Strafgesetzbuch, der die Verbreitung pornografischer Schriften umfasst“, so die Internetseite „hateaid.org“, auf der sich Menschen informieren können, die Opfer von Hass oder Missbrauch im Netz geworden sind. Das Versenden der sogenannten „Dickpics“ kann demnach mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann – wenn Erwachsene betroffen sind. Sind die Opfer Kinder oder Jugendliche, kann das Strafmaß anders aussehen.
Polizei bittet darum, Fälle anzuzeigen
Anna, die in ihrem Leben schon verschiedene Missbrauchserfahrungen gemacht hat, wurde durch eine Therapie geholfen. „Seitdem kann ich darüber recht offen sprechen“, sagt sie. Die Polizei bittet Betroffene und Erziehungsberechtigte, entsprechende Vorfälle zu melden. „Insbesondere beim Übersenden von kritischen/verbotenen Inhalten, wozu auch entsprechende Anfragen gehören, sollte umgehend die Polizei informiert werden. Wichtig ist es, die bisherigen Chatverläufe zu sichern sowie die genutzten Kontaktdaten.“
Wenn Kinder oder Jugendliche mit Cybergrooming oder anderen Missbräuchen im Internet konfrontiert sind, kann das auch Folgen für die Psyche haben. Darauf weist die Kaufmännische Krankenkasse KKH auf ihrer Internetseite hin.