Hannover  Wie schlimm wird der Corona-Winter, Frau Behrens?

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 13.08.2022 01:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Stand im Gespräch mit unserer Redaktion Rede und Antwort: Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). Foto: Ole Spata/dpa
Stand im Gespräch mit unserer Redaktion Rede und Antwort: Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). Foto: Ole Spata/dpa
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Droht ein heftiger Corona-Herbst, was hält die Ministerin von der Stiko und braucht es eine Rückkehr zu kostenlosen Bürgertests? Im Interview gibt Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) klare Antworten.

Frage: Frau Ministerin Behrens, entspannt oder angespannt: Wie schauen Sie auf den nächsten Corona-Winter in Niedersachsen?

Antwort: Mit Blick auf die jetzigen Daten, die wir haben, und die Szenarien, die sich abzeichnen, gucke ich zuversichtlich auf den Herbst und den Winter. Wenn sich das Virus nicht verändert, glaube ich, dass wir hinsichtlich Corona gut durch die feuchten und kalten Monate kommen.

Frage: Im Ausland ist die Corona-Vorsorge für den Herbst und Winter noch kaum ein Thema, in Deutschland aber werden schon wieder die Pferde wild gemacht. Ist das nötig?

Antwort: Ich empfinde das gar nicht so. Derzeit gibt es ja kaum noch Einschränkungen, aber wir müssen natürlich Vorsorge treffen für den Fall, dass die Infektionszahlen und die Zahl der Menschen, die mit Corona im Krankenhaus sind, wieder ansteigen. Wenn es aber so bleibt wie jetzt, brauchen wir nicht viel an den wenigen momentan geltenden Bestimmungen zu ändern.

Frage: Dann bräuchte es auch keine Maskenpflicht?

Antwort: Wenn die Infektionswelle nicht entscheidend ansteigt, dann über die jetzt geltenden Regeln hinausgehend eher nicht. Sollten wir aber im Herbst höhere Infektionszahlen verzeichnen, dann ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zusätzlich im Einzelhandel und in Geschäften insgesamt sicher vonnöten. Und ich finde, dass das keine wirklichen Einschränkungen sind.

Frage: Also keine Verbote von Großveranstaltungen, Fußballspiele vor leeren Rängen und geschlossene Geschäfte?

Antwort: Diese massiven Beschränkungen sehe ich derzeit nicht. Lockdown-Phasen mit Ausgangsbeschränkungen, Schul- und Geschäftsschließungen kann ich mir nicht mehr vorstellen. Wenn sich das Virus verändert und zu deutlich mehr Krankenhauseinweisungen führt, geht es eher darum, bei Veranstaltungen Hygienekonzepte einzufordern, in Innenräumen auf die Personenzahl zu achten und beispielsweise bei Besuchen in der Gastronomie auf einen Schutz durch Masken zu setzen. Das ist doch wenig zu dem, was wir schon hinter uns haben. Ich bin mir sicher, dass der dritte Corona-Herbst angesichts der Grundimmunität in der Bevölkerung einfacher wird.

Frage: Auch keine Kontaktbeschränkungen?

Antwort: Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich spielen keine Rolle und werden von uns auch nicht in Erwägung gezogen.

Frage: Wie steht das Land zur vierten Impfung, die von der Ständigen Impfkommission (Stiko) ja bislang nur für über 70-Jährige empfohlen wird? Halten Sie die Stiko-Empfehlung für richtig?

Antwort: Ich muss schon sagen, dass ich es - vorsichtig ausgedrückt - schwierig finde, dass die Stiko so lange braucht, bis sie zu Empfehlungen kommt. Die Stiko ist in ihrer wissenschaftlichen Expertise nicht zu kritisieren, aber sie ist seit Beginn der Pandemie einfach zu langsam und rennt der dynamischen Entwicklung hinterher. Die Empfehlung der Viertimpfung für über 60-Jährige durch die Europäische Arzneimittel-Agentur ist mittlerweile auch schon wieder vier Wochen her und es gibt immer noch keine Reaktion der Stiko darauf. In anderen europäischen Ländern, den USA und Großbritannien werden über 60-Jährige schon längst das vierte Mal geimpft. Die Stiko ist ein ehrenamtliches Gremium des RKI. Es braucht dringend hauptamtliche Unterstützung, um in Krisenlagen angemessen zu reagieren. Unterschiedliche Empfehlungen führen gerade bei älteren Menschen zu Verwirrung. Diese Kommunikationslage bedauere ich sehr.

Frage: Nun sind Sie nicht die Stiko, aber wie lautet Ihre Empfehlung? Sollten über 60-Jährige sich die vierte Impfung abholen oder abwarten?

Antwort: Mein ganz klarer Appell an die über 60-Jährigen lautet: Lassen Sie sich das vierte Mal impfen. Für über 60-Jährige ist die zweite Auffrischungsimpfung wichtig. Allen anderen empfehle ich, abzuwarten beziehungsweise, wenn man sich unsicher ist, ärztlichen Rat einzuholen.

Frage: Brauchen wir mit Blick auf den Herbst eine Wiedereinführung kostenloser Corona-Bürgertests?

Antwort: Der Bund hat ja für den Fall, dass die Corona-Lage sich verschlechtert, auch wieder Testverpflichtungen beispielsweise für den Besuch von Restaurants oder Veranstaltungen vorgesehen. Insofern brauchen wir bei einer angespannteren Corona-Lage auch wieder kostenlose Bürgertests.

Frage: Ist denkbar, dass das Land in die Finanzierung einsteigt?

Antwort: Niedersachsen beteiligt sich bereits ohnehin schon mit erheblichen Summen an der Bewältigung der Pandemie. Beim Testen sehe ich weiterhin den Bund in der Verantwortung.

Frage: Abschließend: Wer sich mit Corona infiziert, kann sich, auch wenn es kaum Symptome gibt, in Niedersachsen frühestens nach fünf Tagen freitesten und wieder zur Arbeit gehen. In der Zwischenzeit greift automatisch die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nun gibt es Forderungen aus der Wirtschaft, dass beim Festhalten an der Isolationspflicht der Staat die Lohnfortzahlung ganz oder teilweise übernehmen soll. Halten Sie das für nachvollziehbar?

Antwort: Wer Symptome hat, ist krank und sollte sich krankschreiben lassen. Die Isolationspflicht ist ein wichtiges Instrument, um Infektionsketten zu unterbrechen und die Pandemie unter Kontrolle zu behalten. Ansonsten haben wir in den vergangenen zwei Jahren erhebliche Finanzmittel zur Unterstützung der Wirtschaft bereitgestellt und haben viel getan, um durch die Pandemie entstandene Härten abzumildern. Beim Arbeitsschutz und bei der Lohnfortzahlung von erkrankten Beschäftigten - auch an Corona - liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber. Für in Isolation befindliche nicht erkrankte Beschäftigte gibt es auf Antrag vom Land Ausgleichsmittel.

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