Schwerin Corona: Mit Symptomen aus dem Urlaub zurück – was tun?
Trotz aller Vorsicht und vollständiger Impfungen infizieren sich viele Menschen im Urlaub mit Corona. Diese Regeln sollten sie im Anschluss zu Hause beachten. Fragen und Antworten.
Vollständig geimpft und dennoch mit dem Coronavirus infiziert: Das ist gerade nicht nur Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) passiert, sondern auch vielen anderen. Insbesondere Reiserückkehrer sind es, die sich momentan bei ihren Hausärzten oder in Testzentren melden, um klären zu lassen, ob das Kratzen im Hals harmlos oder ein Corona-Symptom ist. Doch wie sind momentan überhaupt die Regeln? Ein Überblick.
Ich habe Symptome, die auch zu einer Coronavirus-Infektion passen könnten. Muss ich jetzt einen Test machen (lassen)?
Wenn Symptome auftreten, sollte immer getestet werden, schreibt zum Beispiel das Mecklenburg-Vorpommer Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) auf seiner Website. Das gelte auch für leichte Erkältungssymptome wie Schnupfen oder Halsschmerzen – und natürlich auch in anderen Bundesländern.
Reicht ein Schnelltest?
Ein Antigen-Schnelltest kann bei hoher Viruslast eine Infektion innerhalb kürzester Zeit nachweisen. Aber eben nur bei hoher Viruslast, liegen weniger Erreger vor, bleibt das Testergebnis möglicherweise negativ. Die Aussagekraft von Antigen-Schnelltests ist daher nur begrenzt. Das Lagus betont auch aus diesem Grund, dass ein PCR-Test unverzichtbar ist, um eine Infektion mit dem Coronavirus so früh wie möglich zu erkennen. Auch ein positives Schnelltestergebnis muss immer mit einer PCR-Untersuchung im Labor bestätigt werden.
Wichtiger Zusatz-Effekt: In die offiziellen Statistiken fließen nur positive PCR-Tests ein. Lassen Sie sich also „richtig“ testen, ist die Datenbasis beispielsweise für künftige politische Entscheidung zum Infektionsmanagement verlässlicher als zurzeit, wo selbst Experten von einer sehr großen Dunkelziffer ausgehen.
Wie komme ich an einen PCR-Test?
Der erste Ansprechpartner ist hier der Haus- oder Kinderarzt, in Urlaubszeiten dessen Vertretung. Bitte immer zuerst telefonisch Kontakt aufnehmen, um das weitere Prozedere zu klären. Viele Praxen führen die PCR-Tests selbst durch, andere überweisen an Abstrichzentren.
Treten die Symptome außerhalb der Praxisöffnungszeiten auf oder gibt es anderweitige Probleme, können Sie auch die Bereitschafts-Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 anwählen.
Was tun, bis das Ergebnis vorliegt?
Die Kassenärztliche Vereinigung MV weist darauf hin, dass man sich bereits dann selbst isolieren sollte, wenn das Testergebnis noch nicht vorliegt, also: zu Hause bleiben, alle engen Kontakte – auch zu Familienangehörigen – unter zwei Metern meiden, Hygieneregeln einhalten sowie eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, wenn andere Personen mit im Raum sind.
Der PCR-Test ist positiv: Muss ich mich isolieren?
Ja. Eine Isolation Infizierter ist laut Robert Koch-Institut nach wie vor (RKI) unumgänglich. Allerdings wird mittlerweile auch hier überwiegend auf die Eigenverantwortlichkeit jedes Einzelnen gesetzt, das Gesundheitsamt nimmt nicht mehr in jedem Fall mit Betroffenen Kontakt auf.
Nachweislich Infizierte müssen zu Hause bleiben und dürfen keinen Besuch empfangen. Auch von anderen Haushaltsmitgliedern sollten sie sich fern halten, soweit das geht, also zeitversetzt essen, möglichst in verschiedenen Zimmern aufhalten und auch schlafen usw.
Alle engen Kontaktpersonen im privaten oder beruflichen Umfeld sollten über das Testergebnis informiert werden, damit sie ihrerseits Kontakte insbesondere zu gefährdeten Personen einschränken und sich selbst auf Symptome kontrollieren können.
Wann endet die Isolation?
Die Isolation endet frühestens nach Ablauf von fünf, maximal nach zehn Tagen. Voraussetzung einer Entlassung aus der Isolation nach dem fünften Tag ist, dass der oder die Infizierte zuvor 48 Stunden lang keine Symptome mehr hatte. Berechnet wird diese Frist laut Lagus ab dem Datum der PCR-Abstrichnahme oder eines gegebenenfalls vorangegangenen professionellen Schnelltests mit Testzertifikat.
Beispiel: Der PCR-Test wurde am 8. August durchgeführt. Dazu werden fünf volle Tage gerechnet. Frühestens am 14. August kann also die Isolation beendet werden. Infizierte, die länger Symptome zeigen, müssen sich allerdings auch länger isolieren. Dringend empfohlen wird, ab dem sechsten Tag täglich einen Antigen-Selbsttest vorzunehmen und je nach Ergebnis die Selbstisolation fortzusetzen, bis der Selbsttest negativ ist. Nach dem zehnten Tag entfällt dem Corona-Infoportal des Landes zufolge die Pflicht, sich freizutesten.
Wer beruflich mit besonders gefährdeten Personengruppen arbeitet – also in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe – muss mit einem professionellen Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test nachweisen, dass er nicht mehr ansteckend ist.
Ich bin PCR-positiv. Brauche ich einen Krankenschein?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheingung wird nur dann ausgestellt, wenn der Betroffene auch Krankheitssymptome zeigt. Seit kurzem ist die „Krankschreibung“ auch wieder telefonisch möglich.
Ansonsten ist dem Arbeitgeber – sofern nicht im Homeoffice weitergearbeitet werden kann – der positive PCR-Testbefund des jeweiligen Labors bzw., soweit sie überhaupt noch ausgestellt wird, die Isolations-Anordnung durch das Gesundheitsamt als Nachweis dafür vorzulegen, dass man seiner Arbeit nicht nachkommen kann.
Ich hatte engen Kontakt zu einem Infizierten. Welche Regeln gelten für mich?
Eine verpflichtende Quarantäne für Kontaktpersonen gibt es seit dem 6. Mai 2022 nicht mehr. Engen Kontaktpersonen von Infizierten wird aber dringend empfohlen, selbstständig ihre Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren und sich vor allem von solchen Menschen fernzuhalten, für die eine Ansteckung besonders riskant wäre. Ebenso empfiehlt das Lagus Kontaktpersonen dringend, sich an den ersten fünf Tagen nach dem Kontakt mit einem Antigen-Schnelltest selbst zu testen. 14 Tage lang sollten sie bei sich selbst auf Symptome einer Infektion achten. Treten diese auf und ist ein Selbsttest positiv, muss ein PCR-Test veranlasst werden.
Auch hier gelten für Personen, die beruflich mit vulnerablen Personengruppen Kontakt haben, Sonderregelungen: Für sie ist bis einschließlich Tag fünf nach dem Kontakt mit einem Infizierten ein täglicher professioneller Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test verpflichtend.