Urteil nach gefährlicher Körperverletzung Rangelei mit gezücktem Messer endet vor Auricher Gericht
Bei der Verhandlung in Aurich spielte ein gezücktes Messer eine Rolle. Foto: pixabay
„Mitgefangen, mitgehangen“: Ein 34-Jähriger musste sich am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung in Aurich vor Gericht verantworten. Auch wenn ein anderer das Messer gezückt hatte.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit BZ+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Jetzt anmelden