Günstig einkaufen Kein Sonderangebot? Warum der Kunde nicht vor Gericht zieht
Lebensmittelanbieter locken Kunden mit Sonderangeboten. Doch vielfach schauen die im Laden in die Röhre. Jetzt könnte man auf sein Recht pochen.
Ostfriesland - Drei Flaschen Jägermeister für sechs Euro. Zehn Grillwürste zum Preis von einer. Diese Sonderangebote erscheinen auf Anhieb so unwahrscheinlich, dass jeder das Lockangebot dahinter durchschaut. Undurchdringlicher sind andere Blendwerke der großen Lebensmittelkonzerne. Ein häufiger Coup: Die Angebotsregale sind schon am ersten Verkaufstag leer gefegt. Oder der heiß begehrte Artikel fehlt. Darüber ärgern sich viele Kunden grün und blau. Gerade in Zeiten, wo das Geld nicht mehr so locker sitzt und Krisen zum Sparen zwingen, sind Sonderangebote sehr gefragt. Die Redaktion hat in den vergangenen Wochen wiederholt hitzige Debatten an den Kassen, aber auch an den Informationszentralen der Lebensmittelkonzerne beobachtet.
Der Verdacht: Die Händler wollen die Kunden zunächst einmal in den Laden oder auf die Webseite lotsen. Die Hoffnung der Verkäufer: Enttäuschte Kundschaft kauft im Zweifel auch andere Produkte, wenn der gewünschte Artikel nicht verfügbar ist. Die Handhabe, die Kundinnen und Kunden gegen diese Masche haben, ist nach Angaben der Verbraucherzentrale Hannover überschaubar. Wie lange muss ein Angebot verfügbar sein? Geschäfte dürfen nur mit besonders preiswerten Angeboten werben, wenn diese in ausreichender Menge und für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sind, heißt es von der Verbraucherzentrale. „Für Waren des täglichen Bedarfs gilt eine Frist von zwei Tagen. Für besondere Angebote ist es durchaus zulässig, dass die Waren schon am ersten Tag ausverkauft sind. Die Verbraucher müssen aber eine reelle Chance haben, den Artikel auch erwerben zu können“, sagt Tiana Preuschoff. Die Sprecherin der Verbraucherzentrale in Hannover streicht heraus, dass die Regelungen sehr schwammig geworden sind. Sie zitiert ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach das Angebot sechs Stunden lang vorrätig sein sollte. Der Verbraucher schaue im schlimmsten Fall in die Röhre, weil er keine Chance hat, es zu kaufen.
Erstattung von Fahrkosten möglich
Habe ich einen Anspruch auf das Sonderangebot? Nach Angaben der Verbraucherzentrale haben Kunden keinen Rechtsanspruch auf das Sonderangebot. Ist ein Angebotsprodukt nicht mehr lieferbar, kann man aber Schadenersatz geltend machen. „Der bezieht sich jedoch nur auf den Aufwand, den ich leisten musste, um den Artikel zu besorgen. Also in erster Linie geht es um die Erstattung der Fahrkosten von der Wohnung zum Supermarkt“, sagt die Sprecherin der Verbraucherzentrale. Da die wenigsten Kunden einen langen Weg dafür zurücklegen, erscheint es nicht lohnend, dafür ein aufwendiges Verfahren anzustrengen.
Doch wie sieht es in ostfriesischen Supermärkten aus? Wie gehen sie mit der Verfügbarkeit von Sonderangeboten um? Es ist schwer, eine generelle Aussage zu treffen. Beispielhaft hat die Redaktion bei einigen Discountern sowie bei Supermärkten in der Region nachgefragt. Die Resonanz war eher mager. Nicht jeder wollte sich in die Karten gucken lassen. Eine sehr ausgewogene Antwort kam von Thomas Bruns. Der Inhaber des gleichnamigen E-Centers in Aurich sagte, dass er die reguläre Werbung aus dem normalen Sortiment seinen Kunden die ganze Woche über anbieten wolle. „Gelingt uns dies bei dem einen oder anderen Artikel nicht, geben wir unseren Kunden immer die Möglichkeit, sich die Ware bei uns vormerken zu lassen. So bekommen sie die Artikel dann zum Werbepreis, sobald dieser wieder verfügbar ist“, sagte Thomas Bruns. Wenn etwas stärker nachgefragt sei, bemühe man sich immer um eine Nachbestellung. Das sei aber in der Regel bei den sogenannten Sonderposten sehr schwierig oder gar nicht möglich.
Unterschiede bei Sonderposten
Bei den Sonderposten müsse man noch mal unterscheiden zwischen Waren, die im Sortiment enthalten seien, und solchen, die nur einmalig geliefert würden. Die Letzteren seien nur so lange im Markt, wie sie auch verfügbar sind. Bei den anderen Sonderposten versuche man, Alternativen anzubieten. Um Alternativen geht es bei Artikelengpässen auch bei dem Lebensmittelkonzern Kaufland (Neckarsulm), der unter anderem eine Filiale in Leer betreibt: „Sollte ein Artikel einmal vergriffen sein, finden Kunden aufgrund unseres großen Sortiments häufig alternative Artikel, darunter auch unsere vielen Eigenmarken.“ Unternehmenssprecherin Annegret Adam riet außerdem dazu, die Mitarbeiter in den Filialen anzusprechen. Die könnten immer darüber Auskunft geben, wann ein Artikel wieder verfügbar sei.
Die Antwort des Discounters Aldi-Nord (Essen) zur Frage der Verfügbarkeit von Sonderangeboten strotzt nur so vor Selbstbewusstsein: „Dank sorgfältiger Disposition und langjähriger Erfahrung im Handel gelingt es uns sehr zuverlässig, unsere Aktionsangebote in passender Stückzahl anzubieten.“ Das teilt ein Sprecher des Unternehmens auf eine entsprechende Anfrage mit. „Aktionsware“ könne indessen angesichts der grundsätzlich begrenzten Menge auch schon einmal schnell vergriffen sein.
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