Osnabrück Neuer Grundfreibetrag: Warum das Netto-Gehalt plötzlich höher ist als sonst
Spätestens mit dem Juli-Gehalt profitieren Arbeitnehmer erstmals vom höheren Grundfreibetrag. Zudem gibt es eine Rückzahlung. Was genau Arbeitnehmer beim Blick auf ihre Lohnabrechnung jetzt sehen und wie viel mehr Geld nun monatlich übrig bleibt.
Manchen Arbeitnehmern ist es auf ihrer Lohnabrechnung bereits aufgefallen: Sie haben im Juli netto mehr Geld ausgezahlt bekommen. Das liegt nicht etwa daran, dass sich der Arbeitgeber vertan hat, sondern an einer dauerhaften Steuerentlastung, die jetzt greift. Zudem gibt es spätestens im Juli eine schöne Rückzahlung.
Grund für die höhere Lohnauszahlung ist eine Änderung am Grundfreibetrag. Dabei handelt es sich um eine bestimmte Summe, die jeder verdienen darf, ohne Einkommenssteuer bezahlen zu müssen. Erst das den Grundfreibetrag übersteigende Einkommen muss versteuert werden.
Im Rahmen der Entlastungspakete wurde der Grundfreibetrag nun rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht, und zwar für Ledige von 9984 Euro auf 10.347 Euro. Das heißt, Alleinstehende, die in diesem Jahr weniger als 10.347 Euro verdienen, müssen keine Steuern auf ihr Einkommen zahlen. Wer mehr verdient, muss auf die Differenz des Einkommens zur Freibetragsgrenze Einkommenssteuer zahlen. Für Verheiratete liegt der neue Grundfreibetrag bei 20.694 Euro. Entsprechend fällt also das Netto-Gehalt etwas höher aus.
Um wie viel genau hat der Bund der Steuerzahler für unsere Redaktion ausgerechnet. Dabei berücksichtigen die Experten in ihrer Berechnung allerdings zudem die Erhöhung des Pauschbetrages sowie die Energiepauschale, die ebenfalls Bestandteile des Entlastungspakets der Bundesregierung sind.
Demzufolge beträgt die Ersparnis bei einer Familie mit 35.000 Euro Brutto-Einkommen je Elternteil im Jahr 2022 insgesamt 680 Euro. Das setzt sich zusammen aus 300 Euro Energiepreispauschale je Ehepartner sowie einem Gesamteffekt in Höhe von 80 Euro aus dem höheren Grundfreibetrag, der höheren Arbeitnehmer-Pauschale sowie der Steuerlast auf die Energiepreispauschale im Vergleich zum ursprünglichen Steuertarif 2022.
Gerade im Juli aber könnte sich die Erhöhung des Grundfreibetrags besonders bemerkbar machen. Denn der neue Grundfreibetrag gilt rückwirkend zum 1. Januar. Das heißt, dass Arbeitnehmer damit seit Jahresanfang zu viel Steuern bezahlt haben und nun spätestens mit dem Juli-Gehalt diese erstattet bekommen. Die geringere Steuerbelastung durch den höheren Freibetrag gilt dabei in den kommenden Monaten natürlich weiter.
„Die Korrektur bei der Lohnabrechnung müssen Arbeitgeber allerdings nur bei jenen Arbeitnehmern machen, die nach wie vor im Unternehmen beschäftigt sind”, sagt Steuerexpertin Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler gegenüber unserer Redaktion. „Wenn ein Angestellter beispielsweise im Mai das Unternehmen verlassen hat, ist der alte Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, ihm die zu viel bezahlten Steuern zu erstatten. Stattdessen bekommt der Arbeitnehmer das Geld dann später bei seiner Einkommenssteuererklärung wieder.”