Hamburg Welche Studis und Azubis einen Heizkostenzuschuss bekommen – und welche nicht
Von wegen Avocadotoast: Bei vielen jungen Menschen reicht das Geld kaum noch zum Heizen, den Weg in die Uni oder eine eigene Wohnung. So sicherst Du Dir alle Zuschüsse, die Dir zustehen.
In diesem Artikel erfährst Du:
Es geht nicht darum, dass wir uns den achten Caipi oder das dritte Paar Jeans nicht mehr leisten können. Sondern darum, dass die Tankfüllung für das Pendeln im Schichtdienst unbezahlbar geworden ist. Dass die Inflation unsere ohnehin kleinen Gehälter der Nebenjobs auffrisst. Und dass wir uns im Winter entscheiden müssen, ob wir in der Uni statt zu Hause duschen, um Geld zu sparen.
Um Dich von den Folgen der Inflation und des Kriegs in der Ukraine finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung einige Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Und so nervig solche Bürokratie-Akte sind: Sie können Dir Hunderte von Euro sichern. Wie Du das meiste für Dich rausholst.
Bereits zum ersten Juli ist die EEG-Umlage entfallen. Was das für Dich bedeutet? Der Begriff EEG-Umlage steht für die staatliche „Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz“. Sie dient zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und wird von allen Stromverbrauchern gezahlt – automatisch durch einen Anteil der Stromkosten. Zum 1. Januar wurde die EEG-Umlage um rund 43 Prozent reduziert, von 6,5 Cent pro Kilowattstunde (KWh) auf 3,7 Cent.
Was Du sparst? Ein Rechenbeispiel: Ein 1-Personen-Haushalt im Einfamilienhaus verbraucht durchschnittlich 2300 kWh (Strom) im Jahr. Durch den Wegfall der EEG-Umlage kannst Du 74 Euro sparen.
Wegen der stark gestiegenen Energiepreise gibt es für Azubis und Studis einen Heizkostenzuschuss – leider aber nur für jene, die BAföG beziehungsweise Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten. Ursprünglich waren 115 Euro pro Person geplant, jetzt gibts doppelt so viel: 230 Euro pro Person.
Auch Wohngeldempfänger bekommen mehr Geld: Wer alleine wohnt, soll einmalig 270 Euro bekommen, ein Zwei-Personen-Haushalt 350 Euro. Für jede weitere Person gibt es 70 Euro zusätzlich.
Alle Berechtigten bekommen den Heizkostenzuschuss von Amts wegen gezahlt, also ohne gesonderten Antrag. Er wird im Sommer aufs Konto überwiesen, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.
Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen bekommen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Davon werden laut Bundesfinanzministerium im Durchschnitt 193 Euro netto bei den Beschäftigten ankommen. Die Energiepauschale für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige wird im September ausgezahlt.
Der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag wird erhöht. Im Beschluss steht geschrieben: „Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, wird der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommenssteuer um 200 Euro auf 1200 Euro erhöht.“
Pauschbetrag? Das ist eine Sammlung von vielen kleinen Einzelbeträgen, der (pauschal) von der Steuer abgesetzt werden kann. Dazu gehören sogenannte Werbungskosten, die nichts mit Werbung, sondern mit dem Erwerb von Einnahmen zu tun haben.
Unter Werbungskosten versteht man beispielsweise Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit, Arbeitsmaterial und Berufskleidung. Diese sind nun bis zu 1200 Euro steuerfrei. Der erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Kurz: Du musst dafür keine Steuern zahlen, beziehungsweise bekommst bei Deiner Steuererklärung mehr Geld zurück.
Die Koalition hat beschlossen, dass „der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro erhoben wird.“ Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Erst wenn Du mehr als Betrag X im Jahr verdienst, musst Du Einkommenssteuern zahlen. Betrag X wurde von 9744 Euro (2021) auf 9984 Euro (2022) angehoben. Nun kannst Du sogar bis zu 10.347 Euro im Jahr einnehmen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.
Dieser Freibetrag ist besonders für die Menschen gut, die wenig Geld verdienen, und junge Menschen, die noch nicht so viel Geld verdienen, weil sie gerade erst aus ihrem Studium kommen.
Die Koalition fordert eine Unterstützung für Fernpendler, demnach wird die Fernpendlerpauschale angehoben: „Angesichts der gestiegenen Preise für Mobilität wurde die am 1. Januar 2022 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie der Mobilitätsprämie vorgezogen. Sie beträgt damit rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent“, heißt es.
Für die ersten 20 Entfernungskilometer bleibt eine Entfernungspauschale bei 30 Cent pro Kilometer. Für alle weiteren Kilometer gibt es sogar 38 Cent. Laut ADHC gilt die Pendlerpauschale nicht nur für Auto- und Motorradfahrer. „Auch Arbeitnehmer und Selbstständige, die zu Fuß, mit dem Fahrrad, E-Bike und öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Fernverkehrs oder in Fahrgemeinschaften zur Arbeit pendeln, können sie beanspruchen.“
Was Du sparst? Ein Rechenbeispiel: Deine Arbeit ist 22 Kilometer von Deinem Zuhause entfernt. Du fährst 217 Tage im Jahr in das Büro – abzüglich Urlaubs,- Krankheits- und Feiertage. 20 Kilometer mal 217 Arbeitstage mal 30 Cent ergeben 1302 Euro. 217 Arbeitstage mal 2 Kilometer (die weiteren Kilometer, insg. 22) mal 38 Cent ergeben 164,92 Euro. Zusammen: 1466,92 Euro.
Diesen Betrag kannst Du bei Deiner Steuererklärung angeben. Je höher der Betrag, desto mehr Steuern / Geld bekommst Du zurückerstattet.
Zum 1. Juli ist der Mindestlohn von 9,82 Euro auf 10,45 Euro angehoben worden. Im Oktober soll er auf 12 Euro die Stunde steigen. Der Vorteil: Der 450 Euro Minijob wird zum 520 Euro Minijob. Für Studenten praktisch, sie haben demnach 70 Euro im Monat mehr in der Tasche, die sie zudem nicht besteuern müssen.
Es wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, um in Zeiten von Corona nervige Bürokratie-Arbeit zu vermeiden. Unter anderem hast Du mehr Zeit, um Deine Steuer einzureichen. Die Abgabefrist für die Steuererklärungen des Jahres 2020 durch Steuerberater soll bis zum 31. August 2022 verlängert werden.
Die Home-Office-Pauschale von jährlich maximal 600 Euro soll um ein Jahr verlängert werden. Demnach kannst Du 5 Euro täglich, bis zu 600 Euro im Jahr für das Homeoffice bei der Deiner Steuererklärung anrechnen – und bekommst Geld zurück.