Berlin  Corona-Impfung: Gesundheitsministerium gibt falsche Zahlen an

Sören Becker
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Von Sören Becker
| 21.07.2022 17:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Corona-Impfstoff Foto: dpa/Marijan Murat
Corona-Impfstoff Foto: dpa/Marijan Murat
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Das Gesundheitsministerium hat auf Twitter falsche Zahlen zur Nebenwirkungen der Corona-Impfung veröffentlicht. Diese sind selten, aber häufiger als das Haus von Karl Lauterbach angibt.

Peinlicher Fehler im Haus von Karl Lauterbach. Auf Twitter hat das Gesundheitsministerium falsche Zahlen zu schweren Nebenwirkungen der Corona-Impfung veröffentlicht. In einem mittlerweile gelöschten Tweet hieß es dort: „Eine von 5000 Personen ist von einer schweren Nebenwirkung nach einer COVID-19-Impfung betroffen.“ Diese Zahl stimmt nicht. Der Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Institutes, der als Goldstandard für diese Fragen gilt, kommt zu einem anderen Ergebnis.

„Die Melderate betrug für alle Impfstoffe zusammen 1,7 Meldungen pro 1000 Impfdosen, für schwerwiegende Reaktionen 0,2 Meldungen pro 1000 Impfdosen“, heißt es dort. Wohlgemerkt pro Impfdose. Davon haben die meisten Menschen mindestens zwei und bis zu vier erhalten. Dementsprechend höher ist die Zahl der Personen, die von schweren Nebenwirkungen betroffen ist.

Für zweimal Geimpfte liegt die Chance auf schwere Nebenwirkungen damit bei eins zu 2500. Für dreimal Geimpfte bei eins zu 1667. Viermal Geimpfte haben eine Chance von eins zu 1250. In der Folge hat sogar die Plattform den Tweet als „Irreführend“ gekennzeichnet. Das Ministerium hat die falsche Angabe mittlerweile zugegeben und korrigiert.

Lesen Sie hier die Reaktion des Bundesgesundheitsministeriums:

Die korrigierte Version des Tweets lautet wie folgt:

Laut dem „Medical Dictionary for Regulatory Activities“, nachdem sich Arzneihersteller in der EU richten müssen, wäre es demnach nicht mehr zulässig von „sehr seltenen“ Nebenwirkungen zu sprechen. Hier müsste von „seltenen“ Nebenwirkungen gesprochen werden.

Normalerweise sind schwere Nebenwirkungen laut Arznei-Mittel-Gesetz als „Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen“, definiert. Wenn es um die Corona-Impfung geht, fasst das Paul-Ehrlich-Institut den Begriff jedoch deutlich weiter.

So fasst die Behörde auch sogenannte „Adverse Events of Special Interest“ (zu Deutsch: „Nachteilige Ereignisse von besonderem Interesse“) unter den Begriff. Gemeint ist damit jede Nebenwirkung, die meldepflichtig ist, oder von einem Arzt beobachtet werden sollte. Auch wenn sie keine ernsten oder dauerhaften medizinischen Folgen hat. „Insofern ist ein direkter Vergleich von COVID-19-Impfstoff-Meldungen mit den Meldungen zu anderen Impfstoffen nicht möglich“, heißt es im Glossar des Paul-Ehrlich-Instituts.

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