Bundesgerichtshof bestätigt Urteil Messerstecher aus Oldenburg muss lebenslang in Haft
Im Frühjahr 2021 verletzte ein Mann in Oldenburg seine Ex-Frau und deren Freundin schwer mit einem Messer. Er muss lebenslang in Haft – das steht jetzt fest.
Oldenburg - Die Tat war grausam: Am 20. Mai vorigen Jahres hat ein 29-Jähriger an einer Bushaltestelle in Oldenburg zwei Frauen vor den Augen kleiner Kinder mit einem Messer angegriffen. Bei den Opfern handelte es sich um die Ex-Ehefrau des Mannes und deren Freundin. Die Ex-Frau sollte sterben, weil sie sich getrennt hatte. Und die Freundin sollte ihn nicht an der Tat hindern. Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann hatte den 29-Jährigen im November vorigen Jahres zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten bezüglich des Angriffs auf seine Ex-Frau verworfen. Das bestätigte am Dienstag Richter Torben Tölle, Pressesprecher des Oldenburger Landgerichtes.
Die beiden Frauen hatten die Attacke schwer verletz überlebt. Trotzdem gab es für die Tat an der Frau lebenslang, auch wenn der Angeklagte nur wegen versuchten Mordes verurteilt wurde. Eine abgemilderte Strafe kam seinerzeit für die Kammer aber nicht infrage. Zu nahe sei die Tat an der Vollendung gewesen, hatte Richter Bührmann in der Urteilsbegründung ausgeführt.
Kein neues Verfahren
So wurde der versuchte Mord wie ein vollendeter gewertet. Und auf Mord steht lebenslang. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Feststellungen und die rechtliche Würdigung der Bührmann-Kammer bezüglich der Tat an der Ex-Ehefrau jetzt in vollem Umfang geteilt. Bezüglich der Tat zum Nachteil der Freundin hat der BGH allerdings Bedenken angemeldet. Die Kammer hatte den Angriff auf sie auch als versuchten Mord gewertet, denn der Angeklagte war von hinten an sie herangetreten und hatte ihr ein Messer mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern quer über den Hals gezogen.
Der BGH meint aber, dass der Angeklagte wegen dieser Tat nur wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen werden könne. Er hätte die Frau töten können, wenn er es gewollt hätte.
So oder so: Ein neues Verfahren wird es wegen des Angriffs auf die Freundin wohl nicht geben. Die lebenslange Haftstrafe wegen der Tat an der Ex-Frau ist rechtskräftig. Und mehr als lebenslang gibt es nicht.