Hannover  Fliegt Gerhard Schröder aus der SPD? Entscheidung vertagt

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 14.07.2022 15:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Wird der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (vorne) aus der SPD ausgeschlossen? Darüber wird eine Schiedskommission der Partei in den kommenden drei Wochen endgültig entscheiden. Die bisherige Distanzierung des Altkanzlers vom russischen Angriff auf die Ukraine gehe nicht weit genug, findet Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD, im Hintergrund). Foto: Peter Steffen/dpa
Wird der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (vorne) aus der SPD ausgeschlossen? Darüber wird eine Schiedskommission der Partei in den kommenden drei Wochen endgültig entscheiden. Die bisherige Distanzierung des Altkanzlers vom russischen Angriff auf die Ukraine gehe nicht weit genug, findet Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD, im Hintergrund). Foto: Peter Steffen/dpa
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Muss Gerhard Schröder wegen seiner Russland-Kontakte sein SPD-Parteibuch abgeben? Am Donnerstag hat die Schiedskommission getagt. Eine endgültige Entscheidung wird für Anfang August erwartet.

Wie erwartet hat es am Donnerstag noch keine endgültige Entscheidung darüber gegeben, ob Altkanzler Gerhard Schröder wegen seiner Russland-Haltung aus der SPD ausgeschlossen wird oder nicht. Heiger Scholz teilte als Vorsitzender der Schiedskommission im SPD-Unterbezirk Region Hannover, dem Schröder angehört, mit, dass sich die Kommission nun beraten werde. „Wir haben in der heutigen mündlichen Verhandlung den anwesenden Gliederungen die Möglichkeit gegeben, ihre Anträge zu begründen und haben darüber intensiv diskutiert. Wir werden nun die in der Schiedsordnung vorgesehene Zeit nutzen, um zu einer abschließenden Entscheidung zu kommen“, sagte Scholz, der vielen auch als Staatssekretär im Gesundheitsministerium und Leiter des Corona-Krisenstabs der Landesregierung bekannt sein dürfte.

Diese abschließende Entscheidung der Schiedskommission soll den internen Regularien der SPD zufolge innerhalb der nächsten drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung erfolgen, mit Gründen versehen sein und eine Rechtsmittelbelehrung enthalten.

Aus der SPD waren 17 Anträge auf ein Parteiordnungsverfahren gegen Schröder eingegangen. Der 78-Jährige erschien zu der etwa zweieinhalbstündigen Verhandlung nicht. Er ließ sich auch nicht durch einen Anwalt vertreten.

Der frühere Bundeskanzler steht seit Jahren wegen seiner Nähe zu Russland in der Kritik und gilt als enger Freund von Russlands Präsident Wladimir Putin. Im Mai hatte der 78-Jährige angekündigt, den Aufsichtsrat des russischen Energieriesen Rosneft zu verlassen, und eine Nominierung als Aufsichtsrat bei Gazprom ausgeschlagen.

Seinen Draht zu Putin wolle Schröder jedoch weiter aufrechterhalten, hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vor wenigen Tagen berichtet. „Ich werde meine Gesprächsmöglichkeiten mit Präsident Putin nicht aufgeben“, sagte der Altkanzler demnach.

Auch nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar hatte sich Schröder nach Auffassung vieler Parteigenossen bisher nicht ausreichend von Russland distanziert. Die rechtlichen Hürden für eine Parteistrafe oder gar einen Ausschluss sind allerdings sehr hoch.

Und so steht für Schröders Anwalt Michael Nagel bereits fest: „Es kommt nicht zum Parteiausschluss. Die in der Partei Verantwortlichen werden zumindest im Hinterzimmer wissen, dass es dafür keine tatsächliche und rechtliche Grundlage gibt.“

Im Interview mit unserer Redaktion äußerte Nagel kürzlich sein Unverständnis über das Vorhaben, Schröder aus der SPD auszuschließen. „Wer etwas von Konflikt- oder Streitschlichtung versteht, fordert in einer solchen Situation nicht, eine bestehende und über Jahrzehnte gewachsene Freundschaft zu Wladimir Putin zu beenden, sondern diese für fortwährende Gespräche im Sinne des Landes und für eine Friedenspolitik zu nutzen. Ich habe daher das klare Gefühl, dass dieser unbegreifbare Umgang mit Bundeskanzler a. D. Gerhard Schröder gerade verhindern soll, dass er das tun kann“, erklärte Schröders Anwalt gegenüber unserer Redaktion.

Und dafür, dass Schröder der Sitzung am Donnerstag fernblieb, hatte Nagel ebenfalls eine Begründung parat: „Weil es keine Gründe für eine persönliche Rechtfertigung gibt. Er war, ist und wird überzeugtes SPD-Mitglied bleiben. Die SPD und Gerhard Schröder gehören untrennbar zusammen.“

Als realistisch gilt die Verkündung einer Entscheidung durch die Schiedskommission in der ersten Augustwoche. Danach können die Beteiligten binnen zwei Wochen Berufung einlegen.

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