Was fährt denn da? E-Scooter und Co. in deutlich mehr Unfälle verstrickt
Auf den Straßen sind längst nicht mehr nur Autos und Fahrräder unterwegs. Es tummeln sich zahlreiche Elektrokleinstfahrzeuge dazwischen. In der Unfallstatistik ist das klar abzulesen.
Emden/Ostfriesland - Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter, also Elektro-Tretroller, im Straßenverkehr zugelassen. Mittlerweile sieht man die kleinen Flitzer insbesondere in Innenstadtbereichen ständig. Die Situation auf den Straßen wird dadurch noch unübersichtlicher. Das schlägt sich auch in der Unfallstatistik der Polizeiinspektionen (PI) in Ostfriesland nieder. Vorkommnisse mit Elektrokleinstfahrzeugen, womit hauptsächlich E-Scooter gemeint sind, werden separat erfasst.
Was und warum
Darum geht es: wo wer wie im Straßenverkehr zu fahren hat angesichts neuer Fahrteilnehmer auf interessanten Gefährten
Vor allem interessant für: Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer, E-Scooter-Nutzer, Technikinteressierte
Deshalb berichten wir: Uns war in der Emder Innenstadt vermehrt aufgefallen, dass E-Scooter deutlich mehr geworden sind. Wir wollten wissen, welche Regeln für sie gelten und wie sicher sie im Straßenverkehr sind. Die Autorin erreichen Sie unter: m.hanssen@zgo.de
„In 2019 hatten wir insgesamt 8 Vorfälle, 2020 waren es 44 und in 2021 bereits 110. Aktuell haben wir im ersten Halbjahr schon 129 Vorfälle mit diesen Fahrzeugen“, teilt Frauke Bruhns, Sprecherin der PI Leer/Emden mit. Monowheels, also E-Einräder, und Hoverboards, also E-Rollbretter, seien in den aufgeführten Jahren lediglich in acht Fällen auffällig geworden. 2020 waren vier E-Scooter an Unfällen beteiligt, 2021 waren es schon zehn. Im Jahr 2020 gab es sechs Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern, 2021 sieben, teilt Sachgebietsleiter Verkehr, Polizeihauptkommissar Hartmut Detmers, der PI Aurich/Wittmund mit. Die bisherige Entwicklung in diesem Jahr lasse ebenfalls eine leichte Steigerung vermuten.
Diese Regeln gelten für E-Scooter
Viele Nutzer informieren sich im Voraus offenbar nicht wirklich darüber, welche Regeln für sie gelten. „Die häufigsten Verstöße bei den E-Scootern sind das Fahren ohne Versicherungsschutz (90 Prozent), danach kommt schon das Fahren unter Betäubungsmittel- oder Alkoholeinfluss“, so die Sprecherin. Ähnlich heißt es aus den Landkreisen Aurich und Wittmund. Denn: Für die Elektro-Tretroller ist eine spezielle Versicherung nötig. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Auch eine allgemeine Betriebserlaubnis ist nötig. Der ADAC hat eine Liste der zugelassenen E-Scooter erstellt. Wird man ohne Versicherung und Erlaubnis erwischt, muss man ab 100 Euro Strafe zahlen.
Wer sich nach ein paar Bierchen noch auf den Tretroller stellt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Denn es gelten dieselben Regeln wie als Autofahrer. Das heißt Fahranfänger müssen null Promille vorweisen können. Für andere ist 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinung schon eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat. Verursacht man einen Unfall oder man verhält sich betrunken ab 0,3 Promille, gilt auch das als Straftat. Hohe Geldstrafen, Führerscheinentzug und sogar Freiheitsentzug könnten die Folge sein. Ein Verfahren droht auch, wenn der Nutzer des E-Scooters jünger als 14 Jahre alt ist - und wenn zwei Leute auf einem Tretroller erwischt werden. Ebenfalls vorgeschrieben ist es, dass die Roller vorne und hinten beleuchtet sein müssen sowie eine Klingel und funktionierende Bremsen haben müssen. Ein Helm ist empfohlen.
Fast alle müssen auf den Radweg
Nicht nur der E-Scooter muss auf dem Radweg fahren, wenn vorhanden. Dasselbe gilt für Velomobile, also vollverkleidete Liege-Dreiräder, Elektro-Rikschas und Pedelecs. Aber: Die S-Pedelecs, die bis zu 45 Stundenkilometer Geschwindigkeit erreichen können, müssen auf die Fahrbahn der Autos. Für sie gilt auch eine Helm- und Führerscheinpflicht. Die Monowheels und Hoverboards sind übrigens noch nicht offiziell für den Straßenverkehr zugelassen, so Frauke Bruhns. Sie dürfen also bislang nur auf Privatgelände gefahren werden. In Emden wurden entsprechenden E-Einräder und Elektro-Skateboards schon auf der Straße gesichtet.
Der Fußgängerweg ist natürlich den Menschen zu Fuß überlassen. Aber: Hier gehören offiziell auch Inline-Skater und Rollschuh-Fahrer hin, die allerdings locker Geschwindigkeiten von mehr als 30 Stundenkilometern erreichen können. Das dürfen sie auf dem Fußweg natürlich nicht. Ebenso müssen Elektromobile, also elektronisch betriebene Rollstühle, auf dem Fußweg fahren. Dort dürfen sie maximal eine Geschwindigkeit von zehn Stundenkilometern erreichen. Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg auch auf dem Fahrrad nutzen.
Die große Gefahr
Damit die Unfallzahlen nicht weiter steigen, rät Polizeihauptkommissar Detmers: „Insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehren sollte für beide Gruppen [also Autofahrer und E-Scooter-Nutzer, Anmerkung der Redaktion] eine besonders erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme die Prämisse sein.“ Überdies müssen sich sowohl Kraftfahrzeugführer als auch die Fahrenden selbst erst noch an die ungewohnt hohen Geschwindigkeiten derartiger Fahrzeuge gewöhnen.
Das zeigt auch die Unfallstatistik der Pedelec-Fahrer. Seit 2014 ist die Zahl der Unfälle - und insbesondere die mit schweren Verletzungen einhergehen - stark gestiegen. Es sind deutlich mehr Pedelecs auf den Straßen und auch mehr Menschen, die vielleicht vorher lange nicht „normal“ Rad gefahren sind. Allerdings: Geschätzt sind in 60 Prozent der Unfälle die Autofahrer die Unfallverursacher, hieß es in der Verkehrsstatistik in Aurich im Mai. Die Geschwindigkeit der Pedelec-Fahrer wird schlicht falsch eingeschätzt.
Bei den E-Scootern kommt hinzu, dass schon kleine Unwegsamkeiten auf der Straße zu Stürzen führen können. Der ADAC rät deswegen, den Antrieb erst einmal geringer vorzuwählen und behutsam zu beschleunigen. Auch das kontrollierte Bremsen will gelernt sein. Dabei wird das Gewicht nach hinten verlagert und man achtet auf einen festen Stand. Bei unebenem Untergrund geht der Fahrer leicht in die Knie, hat das Standbein hinten, das Tretbein nach vorne ausgerichtet. Im Zweifelsfall sollte man lieber absteigen und schieben beziehungsweise auf alle Fälle Gullydeckel, Steinplatten und Kopfsteinpflaster vermeiden. Schuhe mit rutschfesten Sohlen bieten sich ebenfalls an.