Berlin SPD-Ausschlussverfahren gegen Gerhard Schröder geht in heiße Phase
Im Verfahren um einen möglichen Parteiausschuss von Gerhard Schröder macht die SPD jetzt ernst. In spätestens drei Wochen soll entschieden werden, ob der Altkanzler weiterhin Mitglied der Partei bleiben soll. Schröder steht seit längerem wegen seiner engen Verbindungen zu Kreml-Chef Putin in der Kritik.
Ab Donnerstag wird es im Fall „SPD gegen Gerhard Schröder“ ernst. Das Parteiverfahren wegen der engen Beziehungen des Altkanzlers zu russischen Energiefirmen und in den Kreml geht mit der mündlichen Anhörung in Hannover in die heiße Phase. Spätestens drei Wochen später muss die zuständige SPD-Schiedskommission entscheiden, ob sie Schröder tatsächlich aus der Partei wirft.
Sieben Jahre war Gerhard Schröder Deutschlands Kanzler. Sein Wahlsieg 1998 holte die Sozialdemokraten aus 16 Jahren Opposition. Viele waren dem heute 78-Jährigen dafür bis zuletzt dankbar.
Mit dem brutalen Angriffskrieg mussten große Teile der SPD ihr Russland-Bild revidieren – und die Hoffnung auf Wandel durch Annäherung unter Präsident Wladimir Putin begraben. Es war ein schmerzhafter Prozess für die Partei.
Nur Schröder bleibt bis heute stur: „Ich werde meine Gesprächsmöglichkeiten mit Präsident Putin nicht aufgeben“, sagte er diese Woche der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ – und berichtete von seiner Reise Anfang März nach Moskau, dass es aus seiner Sicht bei Putin durchaus „ein Interesse an einer Verhandlungslösung“ gebe.
Das enge Verhältnis von Putin und Schröder reicht lange zurück. Schon als Kanzler machte der SPD-Politiker nie einen Hehl aus seine Männerfreundschaft mit dem russischen Präsidenten. Für Kopfschütteln sorgte er 2004, als der deutsche Kanzler Putin als „lupenreinen Demokraten“ lobte.
Im letzten Amtsjahr besiegelte Schröder mit dem Kreml-Chef dann den Bau der ersten Nord-Stream-Pipeline für den Transport von russischem Gas nach Deutschland – trotz massiven Protests der damit umgangenen bisherigen Transitländer Polen und Ukraine. In der Folge übernahm Schröder gut dotierte Posten bei russischen Energiefirmen und hielt auch nach der Annexion der Krim 2014 daran fest.
Der Druck auf Schröder seit Beginn des russischen Großangriffs in diesem Jahr blieb dann aber nicht ganz wirkungslos. Im Mai entschied der Ex-Kanzler, seinen Posten beim Ölkonzern Rosneft aufzugeben. Kurz darauf erklärte er, auch "schon vor längerer Zeit" auf einen im Februar angebotenen Aufsichtsratsposten bei Gazprom verzichtet zu haben. Erst ein paar Tage zuvor hatte der Haushaltsausschuss im Bundestag Schröder sein staatlich finanziertes Büro samt Mitarbeitern gestrichen, über das er als Altkanzler verfügen konnte.
Schon kurz nach dem russischen Einmarsch gab es erste Anträge aus der SPD, Schröder aus der Partei auszuschließen. Verhandelt werden nun insgesamt 17 – vier von Kreisverbänden und 13 von Ortsvereinen. Nicht alle zielen auf einen Parteiausschluss, aber der Großteil.
Schröder hat das Parteiverfahren im Unterbezirk Hannover bisher mit demonstrativer Missachtung gestraft und im Juni erklärt, er wolle SPD-Mitglied bleiben. In Hannover wird davon ausgegangen, dass er nicht zu der mündlichen Anhörung erscheint und sich auch nicht vertreten lassen wird. Eine Entscheidung verhindert das aber nicht.
Werden die Anträge nicht abgewiesen, bleibt es der Schiedskommission überlassen zu entscheiden, welche Art von Sanktion sie verhängt. Für einen Ausschluss müsste das Gremium nach den Parteistatuten feststellen, dass Schröder "erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen hat und dadurch schwerer Schaden für die Partei entstanden ist". Neben dem Ausschluss möglich sind auch eine Rüge oder eine zeitlich befristete Aussetzung der Mitgliedschaft.
Wie auch immer die Entscheidung Anfang August ausfällt: Sie muss noch lange nicht das Ende des Verfahrens sein. Denn parteiintern wäre noch über zwei Instanzen eine Berufung möglich – und selbst nach einem abschließenden Votum der Bundesschiedskommission stünde dem Kanzler auch noch der Weg vor ein reguläres Gericht offen.