Osnabrück Anleitung: So erledigen Sie die Grundsteuer bei Elster
Zur Berechnung der neuen Grundsteuer müssen Eigentümer eine Extra-Steuererklärung elektronisch über das Steuerportal Elster einreichen. Doch wer das Programm kennt, weiß, wie kompliziert das sein kann. Unsere Reporterin zeigt im Video, wie es richtig funktioniert.
Die Zeit läuft: Seit dem 1. Juli und noch bis zum 31. Oktober haben Eigentümer zur Berechnung der neuen Grundsteuer Zeit, ihre Grundstücke beim Finanzamt zu melden - in Form einer Extra-Steuerklärung.
In dieser müssen Eigentümer verschiedene Angaben machen, die je nach Bundesland und Berechnungsmodell verschieden sein können.
In Niedersachsen müssen Eigentümer unter anderem die Adresse sowie die Gebäude- und Wohnflächen angeben. Dabei gibt es im Internet mit dem Grundsteuer-Viewer ein kostenloses Hilfsmittel. Dort lassen sich viele Daten abrufen, wenn Eigentümer ihre Adresse eingeben. Zudem bekommen alle Betroffenen vom zuständigen Finanzamt ein Informationsschreiben per Post zugeschickt. Auch dieses enthält viele für die Steuererklärung relevante Daten, wie etwa das Aktenzeichen.
Haben Eigentümer alle notwendigen Daten zusammen, gilt es, die Erklärung auszufüllen und abzugeben - und zwar elektronisch über das Steuerportal Elster.
Wer noch kein Elster-Benutzerkonto hat, kann sich online dafür registrieren. Zwingend notwendig ist dies aber nicht, denn alternativ ist es auch möglich, dass ein Angehöriger über sein Elster-Benutzerkonto die Erklärung für jemand anderes digital übermittelt. Dadurch können Kinder beispielsweise auch ihren Eltern beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung helfen.
Doch wie genau wird die Steuerklärung elektronisch bei Elster erstellt? Wo werden welche Daten eingegeben? Am Beispiel eines Einfamilienhauses eines Ehepaars zeigen wir, wie es funktioniert. Ein Video mit Schritt-für-Schritt-Anleitung: