Hamburg  Hoffnung für DAZN-Kunden: Preiserhöhung rechtswidrig?

Mark Otten
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Von Mark Otten
| 07.07.2022 18:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
DAZN hebt die Preise auch für Bestandskunden drastisch an - und sorgt damit für große Unzufriedenheit. Foto: dpa
DAZN hebt die Preise auch für Bestandskunden drastisch an - und sorgt damit für große Unzufriedenheit. Foto: dpa
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Zahlreiche DAZN-Kunden ärgern sich derzeit über die angekündigte Preiserhöhung. Doch laut Verbraucherschützern könnte der Schritt des Streaminganbieters unwirksam sein – zumindest für bestimmte Kunden.

Schon bald sollen alle DAZN-Kunden deutlich mehr für das Abo des Sport-Streamingdienstes zahlen als bisher. Ab 1. August sind auch Bestandskunden von der Preiserhöhung betroffen, die seit Januar bereits für Neukunden gilt: 29,99 Euro statt 14,99 Euro pro Monat und 274,99 Euro statt 149,99 Euro im Jahresabo.

Doch noch können zumindest Bestandskunden hoffen. Denn derzeit ist unklar, wie DAZN die Preiserhöhung begründet. Die Mitteilungen an die Kunden stehen noch aus.

Anbieter können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zwar Klauseln vereinbaren, die Preisänderung im laufenden Vertrag begründen – doch diese Klauseln haben enge Grenzen.

DAZN behält sich in seinen AGB einseitige Preis­erhöhungen vor, falls sich zum Beispiel die Kosten für den Erwerb von Sendelizenzen verändern. Das Verbraucherportal „Stiftung Warentest“ nennt diese Regelung jedoch „intrans­parent und unfair“ und zweifelt, dass sie vor Gericht Bestand hätte: „Sofern DAZN die Preise gestützt auf diese Vertrags­klausel einseitig erhöhen will, ist das nach unserer Einschät­zung rechts­widrig.“

Neben der Begründung gibt es bei der Preiserhöhung einen zweiten wichtigen Punkt: „Werden Bestandteile eines Vertrages nachträglich geändert, ist dies grundsätzlich nicht einseitig, also ohne die Zustimmung beider Parteien, möglich“, sagte Felix Flosbach, Jurist von der Verbraucherzentrale NRW, unserer Redaktion. Das bedeutet: Nur wenn ein DAZN-Bestandskunde den neuen Preisen zustimmt, muss er sie auch zahlen. 

„Stimmen Bestandskundinnen und -kunden nicht zu, behält der alte Preis seine Gültigkeit. Jedoch nur für die entsprechende Vertragslaufzeit“, so Flosbach. Bei einem Monatsabo hätte DAZN dann die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Ein neues Abo könnten Verbraucher dann nur zu den neuen Konditionen abschließen. Die Möglichkeit, dauerhaft den alten, günstigeren Preis zu zahlen gibt es aus Sicht des Verbraucherschützers „sehr wahrscheinlich nicht“.

Erst Anfang des Jahres hatte das Landgericht Berlin die einseitige Preiserhöhung des Streaminganbieters Netflix für unwirksam erklärt, weil das Unternehmen sie rechtswidrig begründet und zudem nicht die ausdrückliche Zustimmung der Kunden eingeholt hatte.

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