Freispruch für 26-Jährigen  Missbrauchsvorwurf aus Eifersucht erfunden?

Franz-J. Höffmann
|
Von Franz-J. Höffmann
| 24.06.2022 16:40 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Landgericht Oldenburg befasst sich mit Missbrauchsvorwürfen gegen einen Mann aus Schortens. Symbolfoto: DPA
Das Landgericht Oldenburg befasst sich mit Missbrauchsvorwürfen gegen einen Mann aus Schortens. Symbolfoto: DPA
Artikel teilen:

Im Prozess um den Missbrauch eines damals sieben Jahre alten Mädchens in Schortens gab es am Landgericht Oldenburg einen Freispruch. Die Aussagen des Kindes hatten Zweifel an der Tat geweckt.

Schortens/Oldenburg - Im Schortenser Missbrauchs-Prozess gibt es nur Verlierer. Zwar ist der 26-jährige Angeklagte aus Schortens am Donnerstag freigesprochen worden, er musste sich aber ein halbes Jahr lang zu Unrecht den fürchterlichen Vorwurf gefallen lassen, Weihnachten 2019 seine damals sieben Jahre alte Stieftochter schwerst sexuell missbraucht zu haben. Und da ist ein kleines Mädchen, das sich gedanklich mit übelsten Sexpraktiken auseinandersetzen musste.

Die Große Jugendschutzkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Dr. Dirk Reuter konnte im Verfahren gar nichts feststellen, was gegen den Angeklagten sprach. Der Wilhelmshavener Verteidiger Kai Ebisch hatte auf Widersprüche in der Aussage des Mädchens hingewiesen. Und die waren so gravierend, dass am Donnerstag nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch die Anwältin des Mädchens auf Freispruch plädieren ließ.

Das Kind hatte bereits Sexfilme geguckt

Das Mädchen, das als Zeugin aussagen musste, hatte erklärt, Weihnachten 2019 an zwei Tagen schwerst sexuell missbraucht worden zu sein. Tatsächlich hatte es aber nur für einen Tag den Angeklagten besucht. Das Kind lebte sonst bei seiner Mutter, die sich von dem Angeklagten getrennt hatte. Orte und Zeiten der angeklagten Taten gingen in der Aussage des Mädchens völlig durcheinander. Teils wurden frühere Aussagen auch noch verschärft.

Für Verwirrung und Verblüffung sorgten der Umstand, dass das Mädchen die speziellen Sexpraktiken sehr genau schildern konnte. Im Verfahren wurde dann bekannt, dass das Mädchen bereits Sexfilme angeschaut haben soll.

Weiterer Vorwurf gegen den Angeklagten haltlos

Warum die mögliche Falschaussage? Die Prozessbeteiligten suchten nach einem Motiv. Das mögliche Motiv ist ein trauriges. Der Angeklagte hat auch eine leibliche Tochter. Die durfte alle 14 Tage den Angeklagten besuchen, die Stieftochter aber nicht. Dabei hätte sie auch gerne den Angeklagten besucht. Eifersucht könnte das Motiv für die Falschaussage sein.

Der Angeklagte hat sich in der vergangenen Zeit zwei schweren Vorwürfen stellen müssen. Da war nicht nur der Vorwurf der angeblichen Vergewaltigung der Stieftochter, sondern in einem früheren Sorgerechtsverfahren auch der Vorwurf, seine Ex-Frau (die Mutter der Kinder) vergewaltigt zu haben. Das Verfahren war aber eingestellt worden, kam erst gar nicht zur Verhandlung. Zwei angebliche Vergewaltigungen – und nichts ist dran. Das ist die Erkenntnis aus ungeheuerlichen Verfahren.

Ähnliche Artikel