Hundesteuer in Großefehn  CDU will Befreiung für Jagd- und Therapiehunde

Jens Schönig
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Von Jens Schönig
| 20.06.2022 16:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Hunde mit nachweisbarer Jagdausbildung könnten in Großefehn bald steuerfrei werden. Foto: Birchall/PA Wire/dpa
Hunde mit nachweisbarer Jagdausbildung könnten in Großefehn bald steuerfrei werden. Foto: Birchall/PA Wire/dpa
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Zum Anfang des Jahres erst hatte die Gemeinde Großefehn die Hundesteuer erhöht. Von einem Teil der geplanten Mehreinnahmen könnte sie sich aber bald schon wieder verabschieden müssen.

Großefehn - Eine gute Ausbildung und einen lukrativen Job – das könnten sich Hundehalter in Großefehn auch bald für ihre Vierbeiner wünschen. Zumindest, wenn es nach den Plänen der Fraktion CDU/FDP/Frieden im Gemeinderat geht. Die möchte nämlich Jagd- und Therapiehunde mit entsprechender Ausbildung künftig von der Hundesteuer befreien.

Was und warum

Darum geht es: Eine abgeschlossene Ausbildung kann sich in Großefehn auch bald für Hunde auszahlen. Oder zumindest für deren Halter.

Vor allem interessant für: Hundebesitzer und Hundefreunde

Deshalb berichten wir: Die Gruppe aus CDU, FDP und Wählerbündnis stellte den entsprechenden Antrag im Gemeinderat vor.

Den Autor erreichen Sie unter: j.schoenig@zgo.de

Erst am 1. Januar war die Hundesteuer angehoben worden. Seitdem kostet der erste Hund in Großefehn 65 Euro, der zweite 120 und der dritte 160. Gemeindebürgermeister Erwin Adams (parteilos) rechnete damals mit Mehreinnahmen von rund 30.000 Euro. Wenn der Antrag Erfolg hat, dürfte ihm ein Teil davon wieder durch die Lappen gehen.

Nestretter in der Brut- und Setzzeit

Nach der geltenden Hundesteuersatzung der Gemeinde können bislang lediglich zwei Gruppen von Hunden befreit werden: Diensthunde, etwa bei der Polizei oder anderen staatlichen und kommunalen Einrichtungen, während und nach ihrer Dienstzeit, sowie „Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind“, wie es in der Satzung heißt. Dazu gehören vor allem Blindenhunde.

Für Udo Schöttler, Vorsitzender der Fraktion CDU/FDP/Frieden, erfüllen Jagdhunde eine ebenso wichtige Aufgabe wie Diensthunde. „Jagdhunde sind zum Beispiel unverzichtbar beim Nachsuchen nach Wildunfällen im Straßenverkehr“, sagt Schöttler. „Das gilt ebenso für das Aufspüren von krankem Wild, wie etwa kranken oder toten Wasservögeln, die im vergangenen Winter an der Geflügelpest verendet sind.“ Vor allem aber suchten sie landwirtschaftliche Flächen vor der Mahd zur Brut- und Setzzeit ab. „Dort werden zwar auch vermehrt Drohnen eingesetzt“, sagt Schöttler, „aber an baumbewachsenen Straßen oder Wallhecken ist der Hund nicht zu ersetzen.“

Jagdeignung muss nachgewiesen werden

Wichtig ist für Schöttler aber der Eignungsnachweis, etwa durch eine Jagdeignungsprüfung. „Eine bloße Selbstauskunft des Halters reicht nicht“, sagt er. „Sonst könnte ja jeder Golden Retriever und jeder Jack Russell Terrier plötzlich zur Befreiung angemeldet werden.“ Auch für Therapiehunde, die etwa in Pflegeheimen für Demenzkranke oder in Einrichtungen der Jugendpsychiatrie ihren Dienst tun, müssten entsprechende Ausbildungsnachweise vorgelegt werden. Schöttler rechnet mit 30 bis maximal 50 Hunden in der Gemeinde, die von der Befreiung betroffen wären. „Da halten sich die Einnahmeverluste in Grenzen“, ist er überzeugt.

Dr. Peter Lienau, Kreisjägermeister der Jägerschaft Aurich, begrüßt die Pläne zur Steuerbefreiung, betont dabei aber auch die eindeutige Nachweispflicht. „Solche Einsätze wie die Kitzrettung oder das Aufsuchen kranker und verletzter Tiere dienen dem Allgemeinwohl, da halte ich es schon für sinnvoll, solche Jagdhunde mit anderen Gebrauchshunden wie Blindenhunden oder Therapiehunden gleichzusetzen. So eine Ausbildung ist ja auch ziemlich teuer und die Hunde werden sehr intensiv gearbeitet.“ Er könne allerdings auch verstehen, wenn eine solche Steuerbefreiung unter Hundebesitzern polarisiert. „Natürlich wird es dann viele geben, die dann sagen werden, warum ausgerechnet die Jäger? Deswegen ist die Nachweispflicht richtig. Wenn man sich so einen Hund als reines Hobby hält, dann ist eine Steuer auch völlig in Ordnung.“ Die Leiterin des Fachbereichs Finanzen in der Großefehntjer Gemeindeverwaltung, Jördis Lienemann, versucht, sich derzeit selbst einen Überblick zu verschaffen, was auf die Gemeinde zukommen könnte. „Das sind Fragen, die erst im Finanzausschuss beraten und geklärt werden können“, sagt sie. „Vor allem, von welcher Größenordnung man hier spricht und wie man sicherstellt, dass nicht plötzlich die Hälfte aller Fehntjer Hunde unter die Befreiung fällt.“

Von der SPD-Fraktion im Rat gibt es noch keine abschließende Beurteilung. „Wir hatten dazu noch keine Fraktionssitzung“, sagt der Vorsitzende Wolfgang Dirksen. „Ich persönlich stehe der Idee grundsätzlich ganz aufgeschlossen gegenüber. Wenn es nicht zu viele Hunde werden.“ Udo Schöttler sieht für den Antrag seiner Fraktion grundsätzlich gute Chancen. „Aber die SPD ist ja auch immer ein bisschen unberechenbar“, fügt er hinzu.

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