Wohnen in Greetsiel  18 Grundstücke in Grachten II frei

Claus Hock
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Von Claus Hock
| 17.06.2022 12:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Darüber, wie viele FErienwohnungen es in Greetsiel gibt, wird oft diskutiert. Damit der Küstenort aber auch Platz für Einheimische bietet, werden jetzt erneut Grundstücke vergeben. Symbolfoto: Archiv
Darüber, wie viele FErienwohnungen es in Greetsiel gibt, wird oft diskutiert. Damit der Küstenort aber auch Platz für Einheimische bietet, werden jetzt erneut Grundstücke vergeben. Symbolfoto: Archiv
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18 vergünstigte Grundstücke gibt es noch im Greetsieler Neubaugebiet. Jetzt startet die zweite und wohl letzte Vergaberunde.

Greetsiel - 40 sind es insgesamt, 22 wurden bereits vergeben: Jetzt können sich Interessierte für die verbliebenen 18 Grundstücke im Wohngebiet des Neubaugebietes Grachten II in Greetsiel bewerben. Das teilt die Gemeinde Krummhörn mit. Die Bewerbungsfrist endet am 15. August. Das müssen neue und alte Bewerber wissen.

Was und warum

Darum geht es: Neubaugebiete in der Krummhörn sind rar gesät. In Greetsiel werden nun die vorerst letzten vergünstigten Grundstücke angeboten, die junge Familien in den Ort locken sollen.

Vor allem interessant für: junge Krummhörner Familien, die ein eigenes Haus bauen wollen.

Deshalb berichten wir: Die Gemeindeverwaltung hat die neue Vergaberunde eröffnet.

Den Autor erreichen Sie unter: c.hock@zgo.de

Wer kann sich bewerben?

Zur Bewerbung gehört ein umfangreicher Fragebogen an den ein Punktesystem geknüpft ist. Demnach werden Menschen unter anderem ohne Wohneigentum, die verheiratet sind und Kinder haben bevorzugt. Erklärtes Ziel der Gemeinde war und ist es, jungen Familien die Möglichkeit zu geben, in der Krummhörn zu leben. In den Vergaberichtlinien ist zudem festgelegt, dass die Grundstücke nur an diejenigen vergeben werden, die seit mindestens fünf Jahren in der Gemeinde Krummhörn leben. Ausnahmen gibt es für „Rückkehrer“, die für einen längeren Zeitraum von zehn bis 15 Jahren in der Krummhörn gelebt haben, dann aber weggezogen sind. Auch diejenigen, die ihren Arbeitsmittelpunkt seit mindestens drei Jahren in der Gemeinde haben, können sich bewerben.

Das klappte in der ersten Vergaberunde nur bedingt. Nach der Vergabe der ersten 22 Grundstücke, mitten im Bürgermeisterwahlkampf im vergangenen Jahr, gab es Diskussionen. Der Anlass: Auch der damalige Bürgermeisterkandidat und amtierender Ratsherr Alfred Jacobsen hatte, neben anderen älteren Bewerbern, ebenfalls ein Grundstück in einem anonymisierten Bewerbungsverfahren zugesprochen bekommen.

Was kosten die Grundstücke?

Der Grundstückspreis liegt laut Gemeindeverwaltung weiterhin bei 99 Euro pro Quadratmeter. Zur Auswahl stehen Grundstücke mit Flächen zwischen 500 und 700 Quadratmetern. Wer den Zuschlag bekommt, entscheiden Verwaltung und Politik aufgrund der anonymisierten Bewerberbögen.

Der Verkauf erfolgt aber über die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG).

Die Preise für die Grundstücke bewegen sich somit laut Gemeinde zwischen 48.807 Euro und 68.706 Euro. Die maximale Firsthöhe der zu bauenden Gebäude beträgt auf allen Grundstücken neun Meter, die maximale Traufhöhe sieben Meter.

Kann ich mich nochmal bewerben?

Wer in der ersten Vergaberunde leer ausgegangen ist, sich aber weiterhin bemühen will, der kann sich erneut bewerben. Dafür muss der gesamte Prozess aber von neuem durchlaufen werden.

Auch die Unterlagen müssen neu ausgefüllt und eingereicht werden, wie die Verwaltung auf ihrer Internetseite erklärt.

Welche Verpflichtungen gehen mit dem Kauf einher?

Um die Umwandlung von Wohnhäusern in Ferienwohnungen, für die es im Baugebiet eigene Bereiche gibt, zu verhindern und Spekulanten vorzubeugen, sind mit dem Kauf der vergünstigten Grundstücke Verpflichtungen verbunden.

So müssen die Grundstücke innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf bebaut werden. Auch müssen die Gebäude für mindestens 15 Jahre selbst bewohnt werden – und das als Erstwohnsitz.

Wie ist das mit Ferienwohnungen?

Im Neubaugebiet Grachten II sind Bereiche für den Bau von Ferienwohnungen angelegt. Diese werden zu „marktüblichen“ Preisen durch die NLG vermarktet. Die Erschließung in diesem Bereich laufen.

Wo finde ich alle Unterlagen?

Die Vergaberichtlinien, Fragebögen und sonstigen Unterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Krummhörn zu finden. Die Verwaltung betont, dass nur vollständig ausgefüllte Unterlagen berücksichtigt werden können. Mehr auf: www.krummhoern.de

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