Grüne wollen mehr Verkehrsberuhigung  Wird Tempo 30 in Aurich zur Regel?

Marion Luppen
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Von Marion Luppen
| 15.06.2022 15:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
An einigen Stellen in Aurich gilt bereits Tempo 30. Nach dem Wunsch der Grünen soll das für alle Gemeindestraßen kommen. Foto: Ortgies
An einigen Stellen in Aurich gilt bereits Tempo 30. Nach dem Wunsch der Grünen soll das für alle Gemeindestraßen kommen. Foto: Ortgies
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Tempo 30 auf allen Gemeindestraßen in Aurich: Über diesen Vorschlag diskutiert kommende Woche die Politik. Erst kürzlich hatten die Grünen eine Debatte über Tempo 30 auf Bundesstraßen entfacht.

Aurich - Wird Tempo 30 in Aurich zur Regel? Wenn es nach den Grünen geht, soll demnächst auf allen Gemeindestraßen im Stadtgebiet, die auf mindestens einer Seite bebaut sind, Tempo 30 gelten. Die Stadt möge prüfen, ob 30 als Regelgeschwindigkeit angeordnet werden kann, heißt es in einem Antrag der Stadtratsfraktion. Darüber wird kommenden Montag im Verkehrsausschuss beraten (Beginn um 17 Uhr im Ratssaal des Rathauses). Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wären von dem Tempolimit nicht betroffen. Die Verwaltung soll nach dem Willen der Grünen eine Liste mit den infrage kommenden Straßen erstellen.

Tempo 30 bedeute mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, weniger Lärm, einen gleichmäßigeren Verkehrsfluss und weniger Energieverbrauch, argumentieren die Grünen. Außerdem werde der „verwirrende Flickenteppich“ durch eine einheitliche Regelung abgelöst. Die Fraktion beruft sich zudem auf den Deutschen Städtetag, der dafür plädiert habe, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Die Kommunen könnten am besten selbst entscheiden, welche Geschwindigkeit in welchen Straßen angemessen ist. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat angekündigt, den Städten mehr Spielraum bei der Verkehrslenkung zu geben.

Tempo 30 auch auf Bundesstraßen möglich

Nach derzeitiger Rechtslage gilt in geschlossenen Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Tempo-30-Zonen in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf angeordnet werden. Straßen des überörtlichen Verkehrs, Vorfahrtstraßen und Straßen mit Ampelkreuzungen sind davon ausgenommen. Der Autofahrerverband ADAC hält Tempo 30 in Wohngebieten für sinnvoll, für Hauptverkehrsstraßen jedoch nicht.

Erst Ende Mai hatten die Auricher Grünen mit einem Vorstoß zum Thema Tempo 30 eine Debatte ausgelöst. Nach ihrem Willen soll vor Schulen, Kindertagesstätten, Altenheimen und Krankenhäusern Tempo 30 die Regel werden – auch dann, wenn es sich um eine Bundes-, Landes- oder Kreisstraße handelt. Das würde dann zum Beispiel auch für das Gymnasium Ulricianum gelten, das an der viel befahrenen, vierspurigen B 72 liegt, oder für die Realschule an der B 210. Der Verkehrsausschuss hat die Verwaltung beauftragt, bis zur ersten Sitzung nach der Sommerpause alle infrage kommenden Bereiche aufzulisten. Nun kommt also womöglich ein weiterer Listenauftrag hinzu.

Möglich wird Tempo 30 auf Bundesstraßen durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung von 2017. Demnach ist eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auch auf Straßen des überörtlichen Verkehrs zulässig – wenn sich dort sensible Einrichtungen wie Schulen, Kitas oder Krankenhäuser befinden.

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