Einkaufen und sparen Neue Regeln für besseren Preis-Check im Supermarkt
Was kostet wie viel? Neue Preisschilder in Supermärkten und beim Discounter sollen für mehr Transparenz und für eine bessere Vergleichbarkeit von Produkten sorgen. Dennoch muss man rechnen können.
Ostfriesland - Welche Butter ist am günstigsten? Wie viel kostet der Fleischsalat des einen Produzenten im Vergleich zu dem eines anderen? Damit Preise von Lebensmitteln und anderen Produkten des täglichen Bedarfs besser miteinander verglichen werden können, gibt es in Supermärkten und bei den Discountern jetzt neue Preisschilder. Das entsprechende Gesetz ist seit dem 28. Mai in Kraft.
Was und warum
Darum geht es: Wer beim Einkauf für den täglich Bedarf sparen will, muss wissen, was wie viel kostet. Bisher wurden die Grundpreise der Produkte nach einem Kilo, einem Liter, 100 Gramm oder 100 Milliliter berechnet.
Vor allem interessant für: Verbraucherinnen und Verbraucher
Deshalb berichten wir: Seit ein paar Tagen gilt eine neue Verordnung für die Preisangabe in Supermärkten und beim Discounter. Die Autorin erreichen Sie unter: schneider-b@zgo.de
Es schreibt vor, dass der Grundpreis inklusive aller Steuern nur noch in einem Liter oder einem Kilo angegeben werden darf. Ein Beispiel: 500 Gramm Bio-Naturjoghurt kosten im Supermarkt 1,69 Euro. Das ist der Endpreis. Am Regal ist jetzt zusätzlich auch der sogenannte Grundpreis pro Kilo vermerkt. In diesem Fall: 3,38 Euro. Gramm- und Milliliter-Angaben zur Preisfeststellung sind nicht mehr erlaubt. Die Ausnahme, dass bei Packungen bis 250 Gramm oder 250 Milliliter der Grundpreis auch pro 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben werden darf, gibt es deshalb ebenfalls nicht mehr.
Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit
Von der neuen Regelung verspricht sich der Gesetzgeber mehr Transparenz beim Vergleichen von Preisen. „Zuvor mussten die Kunden immer umrechnen, wenn für ein Produkt einmal der Grundpreis auf ein Kilo oder auf 100 Gramm bezogen angegeben war“, erklärt Martina Monsees, Pressereferentin der J. Bünting Beteiligungs AG in Nortmoor. Das Unternehmen betreibt in der Region unter anderem die Combi-Märkte. Mit der neuen Verordnung sollte es einfacher sein, den Preis einer Ware unterschiedlicher Hersteller und je nach Verpackungsgröße miteinander zu vergleichen, so Monsees weiter.
Das sieht Tomma Dierßen genauso. Die Diplom-Oecotrophologin arbeitet als Beraterin bei der Bezirksstelle Aurich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und gibt unter anderem Meisterkurse in Hauswirtschaft. Die Grundpreisangabe auf Liter und Kilo zu beschränken sei verbraucherfreundlich. Gerechnet werden müsse jedoch auch weiterhin. Und: „Die Pflicht zur einheitlichen Mengenangabe bei Grundpreisen gilt auch für Schwergewichte wie Kartoffeln und für Leichtgewichte wie Gewürze, Chips, Süßigkeiten oder Kosmetika. Deren Grundpreis war bisher meist auf 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter ausgelegt“, sagt Dierßen.
Das sind die Ausnahmen
Kleine Direktvermarkter und Einzelhandelsgeschäfte wie Kioske, mobile Verkaufsstellen und Marktstände sind von der neuen Preisangabenverordnung ausgenommen. Bedingung sei, dass deren Kunden sich nicht selbst bedienen dürften und man die Ware nicht über ein Vertriebssystem beziehen könne, so Tomma Dierßen. Für loser Ware gebe es ebenfalls eine Ausnahmeregelung. Werde diese in Anwesenheit des Verbrauchers abgefüllt, dürfe sich die Preisangabe weiterhin auf Gramm oder Milliliter beziehen.
Generell sollte man beim Kauf von beispielsweise Lebensmitteln beachten, dass sich ein Preis immer aus vielen Faktoren zusammensetzt. Darauf weist Christine Thies aus Leer hin. Sie ist Fachlehrerin für Hauswirtschaft und Ernährung. So sei die Vergleichbarkeit unter anderem davon abhängig, ob die Rohstoffe für ein Produkt aus dem Biolandbau stammten. Diese seien in der Regel teurer als die aus konventioneller Landwirtschaft, so Thies. Bei tierischen Lebensmitteln wie Fleisch-, Eier- und Milchprodukten spielten außerdem die Haltungsformen der Tiere eine Rolle bei der Preisgestaltung. Bei verarbeiteten Produkten seien die Höhe der Löhne, die Einhaltung von Sozialstandards sowie die Energiekosten bei der Verarbeitung und dem Transport von Bedeutung, wie teuer oder günstig etwas sei.
„Die neue Preisangabenverordnung ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung für mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, fasst es Constanze Rubach von der Verbraucherzentrale Niedersachsen zusammen. Dennoch könnte aus ihrer Sicht noch mehr getan werden. „So sollte bei einer Ermäßigung der vorherige Verkaufspreis angegeben werden, der dem niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage entsprechen muss. Dies führt dazu, dass die Angabe von höheren Preisen unterbunden wird, um besonders hohe Preissenkungen darzustellen.“ Zudem müsste es für die Etikettierung eine verbindlich vorgeschriebene Schriftgröße geben, die für alle gut leserlich sei.