Ermittlungen im Norden  Leeraner Reeder nicht an illegalen Abwrackaktionen beteiligt

Michael Kierstein
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Von Michael Kierstein
| 08.06.2022 09:26 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
In Pakistan werden große Schiffe direkt auf den Strand gesetzt, um sie abzuwracken. Foto: Ppi/Zuma Press/dpa
In Pakistan werden große Schiffe direkt auf den Strand gesetzt, um sie abzuwracken. Foto: Ppi/Zuma Press/dpa
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Das illegale Abwracken von Schiffen beschäftigt die Staatsanwaltschaft. Leeraner Reeder beteiligen sich, eigener Aussage nach, nicht an den Praktiken. Viele äußerten sich allerdings gar nicht.

Leer - Es sind schwere Anschuldigungen, die gegen Gaby Bornheim, Präsidentin des Verbandes Deutscher Reeder (VDR) erhoben werden. Die Geschäftsführerin der Hamburger Reederei Peter Döhle Schiffahrts-KG soll davon gewusst haben, dass ausgediente Schiffe zur illegalen Verschrottung nach Alang in Indien gebracht wurden. Dabei geht es um das umweltschädliche Vorgehen des sogenannten „Beaching“. Dabei werden Schiffe auf den Strand gefahren und dort auseinander genommen.

Was und warum

Darum geht es: Wegen illegalen Abwrackens wird gegen die Reeder-Präsidentin ermittelt.

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Deshalb berichten wir: Auch Leer ist ein großer Reeder-Standort und der ehemalige Verbandschef ist Leeraner.

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Bornheim ist die Nachfolgerin des Leeraner Reeders Alfred Hartmann, der den Verband zwischen 2015 und 2021 führte. bei der Übergabe sagte er: „Ich bin sicher: Meine Nachfolgerin wird den Verband hervorragend führen und die Interessen der deutschen Handelsschifffahrt national und international weiter mit Nachdruck vertreten.“ Zu den Ermittlungen gegen seine Nachfolgerin wollte er sich jedoch nicht äußern.

Leeraner Reeder äußern sich

Man werde „Angelegenheiten anderer Unternehmen grundsätzlich nicht kommentieren“, so Anke Borkott, Sprecherin der Reederei Hartmann. Doch zum illegalen Abwracken äußerte sich die Reederei. „Da wir eine relativ junge Flotte betreiben, sind Schiffe beim Verkauf in der Regel zu jung, um abgewrackt zu werden“, so die Sprecherin. Die Schiffe würden noch mehrere Jahre für den oder die neuen Eigner fahren. Beim Verkauf halte man sich an die gesetzlichen Regelungen.

„Beaching bedeutet oft noch immer untragbare Arbeitsbedingungen und Umweltschäden und käme aufgrund der Risiken für die Menschen und die Umwelt vor Ort für uns nicht in Frage“, betont die Reederei-Sprecherin. Das gilt auch für die Ems-Fehn-Group. „Seit Bestehen der Reederei ist kein Schiff von uns in die Verschrottung gegeben worden. Die wurden alle noch relativ jung weiterverkauft, um für andere Unternehmen zu fahren“, so Sprecher Jochen Brandt.

Abwracken ist kein Thema

Auch bei Briese ist Abwracken kein Thema. „Unserer Schiffe können nach einer gewissen Einsatzzeit (meistens maximal zehn Jahre) bedingt durch den guten Pflegezustand noch gut im Markt veräußert werden“, sagt Klaus Küper von der Reederei. Ausnahmen würden im Hinblick auf die Einsatzzeit die Forschungsschiffe bilden, die bis zu 40 Jahre eingesetzt werden. Aber selbst bei diesen Schiffen würden noch Abnehmer gefunden werden. „Somit mussten wir uns mit der Frage des Abwrackens noch nicht beschäftigen“, so Küper. Weitere angefragte Reedereien mit Sitz in Leer äußerten sich nicht zu dem Verbleib ihrer Schiffe. Aktuell ermittelt die Kieler Staatsanwaltschaft gegen die Reederei-Präsidentin und zwei weitere Funktionäre der Hamburger Reederei. Auch ein Betrieb aus dem schleswig-holsteinischen Rendsburg ist in das Visier der Ermittler geraten. Die Hamburger Reederei wollte sich unter Verweis auf ein laufendes Ermittlungsverfahren nicht äußern. „Wir dürfen versichern, dass wir an einer lückenlosen Aufklärung der gegen uns erhobenen Vorwürfe interessiert sind und in vollem Umfang mit den Ermittlungsbehörden kooperieren“, teilte sie mit.

Keine Äußerung des VDR

Der VDR will grundsätzlich keine Stellung zu Angelegenheiten von Mitgliedsunternehmen nehmen. „Uns ist allerdings wichtig, festzuhalten, dass gegen Frau Dr. Bornheim nicht in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des VDR ermittelt wird“, betonte der Verband. Es sei bedauerlich, dass die Ermittlungen bereits jetzt öffentlich bekannt geworden seien. „Für Vorverurteilungen gibt es keine Grundlage.“

Formal handelt es sich bei diesem in der Branche „Beaching“ genannten Verfahren um Verstöße gegen das Abfallverbringungsgesetz, für die laut Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen ist. In der EU ist das Abwracken alter Schiffe streng geregelt. Diese dürfen nur in von der EU zertifizierten Einrichtungen recycelt werden; die Anlagen selbst dürfen sich auch außerhalb der Union befinden. Andernfalls wäre ein direkter Export des Schrottschiffes illegal.

Das Problem für Ermittler: Sie haben nur Zugriff, wenn sie nachweisen können, dass ein Schiff direkt aus Deutschland in eine nicht zertifizierte Anlage beispielsweise in Asien geschafft wurde. Die oft komplizierten Besitzverhältnisse bei Schiffen können zusätzlich die Ermittlungen erschweren.

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