Kolume „Für die Ehre“ Wie weit darf das Engagement gehen?
Auf unserer Internetseite veröffentlichen wir sechs Mal pro Woche eine Kolumne. Samstags geht es immer um das Ehrenamt.
Am Montag gab es einen Gefahrgutunfall in der Ortschaft Hage. Die Feuerwehr rückte an und sperrte den Gefahrenbereich weiträumig ab. Die gesperrte Fläche durfte nur von Einsatzkräften in Vollschutzanzügen betreten werden. Plötzlich läuft mit großen Schritten eine Frau durch das Bild. Quer über die Sperrfläche. Eine verantwortliche Einsatzkraft musste diese Frau förmlich zurückpfeifen. Als sie dann bei ihm steht sagt sie, sie wolle verhindern, dass die 250 Jahre alte Rotbuche gefällt wird. Ihr wurde erklärt, dass die Rotbuche auf keinen Fall gefällt werden solle und sie sich in einem Gefahrenbereich befinde, der aus gutem Grund abgesperrt ist. Ohne darüber nachzudenken, wurde etwas in die Sachlage hineininterpretiert. Das könnte auch mal das Leben kosten! Ähnlich verhält es sich bei den Leuten, die eine Absperrung durchbrechen (umfahren), weil sie Bekannte in dem betroffenen Ortsteil haben und nach ihnen sehen wollen. Wenn die Feuerwehr einen Bereich sperrt, dann hat das immer einen guten Grund. Plötzliche Kümmerer können zu einem Problem werden, welches wirklich nicht mehr gebraucht wird. Es besteht immer die Möglichkeit, sich zu erkundigen an den sicherheitsrelevanten Punkten, ohne gleich das eigene Spiel aufs Leben zu setzten. So weit darf das persönliche Engagement nicht gehen! Einsatzkräfte wissen durch Ausbildung und Schutzmaßnahmen wie weit sie gehen können. Daher sind Ausreden wie „Sie sind auch ja in dem Bereich“ völlig daneben. Man geht schließlich auch nicht einfach in einen Operationssaal und greift dem Chirurgen ins Werk. Für mich ist es manchmal unbegreiflich, nach welchen Mustern Menschen reagieren. Wenn die Störer dann erstmal im Gespräch sind, merken sie in der Regel, dass da etwas schiefgelaufen ist. Aber erstmal in dieses normale Gespräch zu gelangen, ist nicht immer einfach. Gut, dass wir unterschiedliche Charaktere und Erfahrungen bei den ehrenamtlichen Einsatzkräften haben, um solche Angelegenheiten zu regeln.