Nach Urteil in Karlsruhe Könnte die Bettensteuer für Hotelgäste in Emden kommen?
Auf Übernachtungen in Hotels extra Steuern zu erheben, ist rechtens. Das besagt ein aktuelles Urteil. Die Emder Politik wittert einen Ausgleich für leere Stadtkassen.
Emden - Verfassungsrichter haben am Dienstag in Karlsruhe bestätigt, dass eine sogenannte Bettensteuer rechtmäßig ist. Das bringt die Emder Kommunalpolitik auf den Plan. Sowohl die Gruppe „Grüne feat. Urmel“ als auch die CDU-Fraktion wünschen, dass eine solche Steuer auch in der Seehafenstadt eingeführt wird. In 30 Kommunen in Deutschland werden Gäste fürs Übernachten bereits extra zur Kasse gebeten.
„Die Gründe sind auch für die Stadt Emden nachvollziehbar. Sowohl das Vorhalten wie auch der Ausbau unserer touristischen Infrastruktur ist ein wesentlicher Baustein einer attraktiven Stadtentwicklung und nachhaltiger Wirtschaftsförderung, der aus dem städtischen Haushalt mitzufinanzieren ist“, schreibt Bernd Renken (Grüne). Emden sei zum anderen aufgrund der in der mittelfristigen Finanzplanung aufgezeigten Haushaltsdefizite von in der Summe über 60 Millionen Euro gezwungen, alle Möglichkeiten der Einsparungen, aber auch der Einnahmesteigerung in Betracht zu ziehen und zu prüfen.
Dehoga lehnt Bettensteuer ab
„Hiermit beantrage ich das Thema ‚Bettensteuer’ für den nächsten Ausschuss Hafen, Wirtschaft, Tourismus und Digitales auf die Tagesordnung zu setzen“, schreibt auch Gerold Verlee (CDU) an die Verwaltung. Er wünsche sich eine Mitteilungsvorlage, in der „eine erste grobe Einschätzung über die finanziellen Mehreinnahmen dargestellt werde“. „Ich persönlich zähle nicht zu den Befürwortern einer solchen Steuer, wir sollten jedoch in unseren prekären Haushaltlage besprechen über welche Summen wir hierbei sprechen“, teilt Verlee mit. Auch wünsche er sich eine Stellungnahme von der Tourismusbranche dazu, wie diese zu einer Steuer steht.
In Emden gibt es etwa 20 Hotels. Vor allem nachdem im Jahr 2010 die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt worden war, führten Kommunen die Bettensteuer ein, um die entstandenen Einnahmeverluste auszugleichen, schreibt der Dehoga-Bundesverband zu dem Urteil. Meist werde pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Übernachtungspreises fällig, in der Regel um die fünf Prozent. Manchmal müsse auch ein fester Betrag abgeführt werden, zum Beispiel drei Euro pro Nacht. Der Dehoga reagierte mit großem Unverständnis auf das Urteil und „appelliert an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen und Hoteliers wie Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren“, heißt es in einer Pressemitteilung.