Ostercappeln/Osnabrück

Angeklagte im sogenannten Clanverfahren gehen in Revision

Robert Schäfer
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Von Robert Schäfer
| 06.05.2022 18:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht Osnabrück wurden vier Männer aus Ostercappeln verurteilt. Nun lassen sie das Urteil überprüfen. Foto: Michael Gründel
Vor dem Landgericht Osnabrück wurden vier Männer aus Ostercappeln verurteilt. Nun lassen sie das Urteil überprüfen. Foto: Michael Gründel
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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss jetzt prüfen, ob die Urteile im sogenannten Clanverfahren gegen vier Männer aus Ostercappeln korrekt zustande gekommen sind.

Das Verfahren gegen den vier jungen Männer, die vom Landgericht Osnabrück wegen Einbrüchen und einem Raubüberfall mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt wurden, geht in die nächste Runde. Wie das Gericht jetzt mitteilte, haben alle Angeklagten über ihre Anwälte fristgemäß das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Damit muss nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüfen, ob das Verfahren in Osnabrück den rechtlichen Standards entsprochen hat und das Urteil mögliche Rechtsfehler enthält.

In einem aufsehenerregenden Mammutprozess hatte das Landgericht Osnabrück über neun Monate lang gegen Osman Z., Hadi Z., René K. und Anatoli N. verhandelt. Der Gruppe waren zunächst mehr als 20 Straftaten, hauptsächlich Einbrüche und ein Raubüberfall, vorgeworfen worden. Von „bandenmäßigem“ Verhalten der vier war in der Anklageschrift die Rede, aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen zweier Angeklagter auch von „Clankriminalität“. Solche Strukturen konnte die Kammer nicht erkennen, fällte jedoch klare Urteile: Alle vier Angeklagte müssen ins Gefängnis.

Osman Z. ist nach Auffassung der Kammer die „zentrale Figur“ der Gruppe. Er muss wegen Raubes, fünffachen Einbruchs und versuchtem Diebstahl für fünf Jahre und zehn Monate in Haft. Im Zentrum steht ein Raub in Braunschweig. Als sicher erwiesen sieht die Kammer an, dass Osman Z. einer Rentnerin vor einer Bank den Rucksack mit gut 50.000 Euro entrissen hat. Unmittelbar in den Raub verwickelt war Anatoli N.. Die direkte Beteiligung an dieser Straftat bringt auch ihn ins Gefängnis. Zwei Jahre und fünf Monate sah das Gericht hier als tat- und schuldangemessen an.

Hadi Z., der jüngere Bruder von Osman, hatte auf einen Freispruch gehofft, allerdings nicht wegen erwiesener Unschuld. Die Verteidigungsstrategie beruhte auf der Idee, dass die Erkenntnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft auf unrechtmäßige Weise gewonnen worden waren. Anders als die Verteidigung sah die Kammer jedoch kein Beweisverwertungsverbot. Wegen drei Einbrüchen verurteilte das Gericht Hadi Z. unter Einbeziehung einer früheren Bewährungsstrafe von sieben Monaten zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis, wegen eines weiteren Wohnungseinbruchs noch einmal ein Jahr und zehn Monate.

Drei Jahre und sechs Monate muss Rene K. ins Gefängnis. Beihilfe zum Raub und neun Einbrüche und Diebstähle sah das Gericht letztlich als erwiesen an. In Braunschweig sei er wohl nicht an der Tat direkt beteiligt gewesen, vor Ort war er aber nachweislich und als Fahrer zumindest mittelbar an dem Geschehen beteiligt. Rechtlich sei das als Beihilfe zu bewerten. Aktiv war K. dafür bei den Einbrüchen und Diebstählen. Keinem der vier Angeklagten konnten mehr Einzeltaten nachgewiesen werden. Das milde Urteil hatte K. seiner Verteidigung und der Bereitschaft, bereits früh im Verfahren eigene Verstrickungen einzugestehen, zu verdanken.

Da es sich bei dem Revisionsverfahren nicht um eine Tatsacheninstanz handelt, wird in Karlsruhe keine neue Beweiserhebung stattfinden. Sollte die Revision abgewiesen werden, würde das Osnabrücker Urteil rechtskräftig. Hat die Revision zumindest teilweise Erfolg, so trifft das Revisionsgericht in der Regel keine eigene Entscheidung, sondern hebt das angefochtene Urteil auf und verweist die Sache zur neuen Entscheidung an die Instanz zurück, die das angefochtene Urteil gesprochen hat. Dann müsste erneut am Landgericht Osnabrück verhandelt werden.

In einer früheren Version war irrtümlich das Oberlandesgericht Oldenburg als Revisionsinstanz angegeben worden.

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