Hamburg
Mit diesem legalen Trick bekommst Du auch als Student die Energiepauschale
Wegen hoher Energiekosten bekommen alle Erwerbstätigen 300 Euro vom Staat auf Konto überwiesen. Doch wer etwa als Student kein eigenes Einkommen hat, geht leer aus. Ein simpler Trick kann Abhilfe schaffen.
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Alles wird momentan teurer — neben der Supermarktkasse merken wir das vor allem an den steigenden Strom- und Spritpreisen. Denn weltweit macht sich der Krieg in der Ukraine auf dem Energiemarkt bemerkbar. Um dem entgegenzuwirken, hat die Ampel-Regierung bereits vor einigen Wochen ein Entlastungspaket auf den Weg gebracht: Voraussichtlich ab September bekommt jeder einkommensteuerpflichtig Beschäftigte einmalig 300 Euro netto überweisen. Auch Selbstständige profitieren von der Energiepreispauschale. Doch was ist eigentlich mit Studenten?
Wer etwa als Student keinen Nebenjob — und somit auch kein Einkommen — hat, geht erst einmal leer aus. Der Sozialverband Deutschland hatte bereits direkt nach den Beschlüssen kritisiert, dass die Energiepauschale nur steuerpflichtigen Erwerbstätigen zugutekommen soll. Das schließt nämlich nicht nur Rentner aus, sondern eben auch alle anderen Menschen ohne Einkünfte. Um wenigstens nachträglich an die Pauschale zu kommen, gibt es aber einen simplen Trick.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) bestätigte unserer Redaktion, dass auch Bürger die Energiepauschale bekommen, die lediglich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. „Es ist also nicht entscheidend, ob der Grundfreibetrag überschritten wird oder ob jemand Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) empfängt. Voraussetzung ist, dass jemand Einkünfte aus gewerblicher, selbständiger, nichtselbständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft erzielt“, erklärte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage.
In der Theorie klingt es für viele wahrscheinlich wenig verlockend, für 300 Euro Energiepauschale extra einen Job zu suchen. Allerdings reicht es schon aus, einen einzigen Arbeitstag in einer geringfügigen Beschäftigung zu leisten, um für die Pauschale berechtigt zu sein. Wer anschließend in der Steuererklärung dieses Einkommen angibt, bekommt 2023 die Pauschale ausbezahlt. Überspitzt würde das bedeuten: Wer eine Stunde für den Mindestlohn von 12 Euro beim Nachbarn Rasen mäht, erhält den Energiebonus.
Allerdings weist das Finanzministerium auf Folgendes hin: „Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses ist in jedem Fall die ‚Ernsthaftigkeit‘ der Vereinbarung und auch deren ‚tatsächlicher Durchführung‘.“ Damit Deine Arbeit steuerrechtlich anerkannt wird, wird vorausgesetzt, „dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind“. Auch für einen Minijob braucht es also die formalen Anforderungen einer Anmeldung bei einer Krankenkasse, der Minijobber muss seine Beschäftigung auch tatsächlich antreten und der Arbeitgeber muss Lohn zahlen und pauschal versteuern, so das BMF.
Im Idealfall lässt Du Dir Dein Gehalt also per Überweisung auszahlen, damit Du dem Finanzamt einen Nachweis vorlegen kannst.