Justiz
Mädchen vergewaltigt: Bewährungsstrafe für Emsländer
Ein Emsländer hat eine Zwölfjährige vergewaltigt und das zugegeben. Was das Gericht trotzdem zu einer Bewährungsstrafe bewogen hat.
Wilhelmshaven/Emsland/Oldenburg - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs hat die große Jugendschutzkammer des Landgerichts Oldenburg einen Emsländer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er dem Opfer, einer Zwölfjährigen aus Wilhelmshaven, 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Strafmildernd wirkte sich dabei das umfassende Geständnis des 26-Jährigen aus.
Er hatte das Mädchen im Internet kennengelernt. Ihr Alter sei ihm zunächst nicht bekannt gewesen, hatte der Angeklagte ausgesagt. Doch recht bald wurde ihm klar, dass es sich um ein Kind handeln musste. Weil das Mädchen Geldprobleme hatte, bot er seine Hilfe an. Die Zwölfjährige lehnte ab. Der Emsländer konnte sie aber zu einem Treffen in Wilhelmshaven überreden. Er holte sie von der Schule ab und fuhr mit ihr in den Wald.
Opfer leidet unter der Tat
Dort wies das Mädchen seine Versuche, es zu berühren, zurück. Den Feststellungen zufolge überrumpelte der Angeklagte die 12-Jährige daraufhin und vergewaltigte sie. „Nein heißt nein“, wandte sich die Vorsitzende Richterin Eva Suhren am Mittwoch bei der Urteilsverkündung mit deutlichen Worten an den Angeklagten. Das Opfer leidet weiterhin sehr unter dem traumatischen Geschehen und musste sich in Therapie begeben.
Ursprünglich war die Anklagevertretung davon ausgegangen, dass der Emsländer unmittelbar vor der Tat sein Auto von innen verriegelt und dem Mädchen das Handy weggenommen hatte. Flucht und Anrufe soll er damit unterbunden haben. Die Kammer konnte das im Verfahren aber nicht feststellen. Die Tat selbst war jedoch auch so verwerflich genug. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gefängnisstrafe von fünf bis sieben Jahre.
Doch es kam anders. Der Angeklagte trat auf Anraten von Richterin Suhren die Flucht nach vorne an und gestand. Dem missbrauchten Mädchen bleib damit eine Zeugenaussage erspart, vor der es große Angst gehabt hatte. Das und die Zahlung des Schmerzensgeldes fielen beim Urteil positiv für den Täter ins Gewicht – daher die Bewährungsstrafe. Der Angeklagte muss sich nun einer Therapie unterziehen, weil sein Frauenbild nach Überzeugung des Gerichtes problematisch ist.