Justiz
Emsländer soll Zwölfjährige sexuell missbraucht haben
Ein 26-jähriger Emsländer steht wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor Gericht. Er soll sich in Wilhelmshaven an einer Zwölfjährigen vergangen haben.
Wilhelmshaven/Emsland/Oldenburg - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes muss sich seit vergangenem Mittwoch ein 26 Jahre alter Mann aus dem Emsland vor der Großen Jugendschutzkammer des Oldenburger Landgerichtes verantworten. Der Angeklagte soll sich im Februar 2020 in Wilhelmshaven an einem 12-jährigen Mädchen schwerst sexuell vergangen haben.
Den Ermittlungen zufolge soll der Mann über eine Bekannte den Kontakt zu der 12-Jährigen hergestellt haben. Fortan schrieb man sich Handynachrichten. Das Mädchen hatte Geldprobleme. Der Angeklagte soll ihr 350 Euro geboten haben, das Geld lehnte das mutmaßliche Opfer ab. Sich aber mal in Wilhelmshaven zu treffen, damit war die 12-Jährige einverstanden gewesen. Der Angeklagte holte das Kind bei einer Schule ab und fuhr mit ihm in den Wald.
Angeklagter will Alter nicht gewusst haben
Laut Anklage verschloss er nun von innen die Autotüren, nahm dem Mädchen das Handy weg und vollzog gegen dessen Willen mit ihm Geschlechtsverkehr. Anschließend gab er der 12-Jährigen 50 Euro. Der Angeklagte will nicht gewusst haben, wie alt das Mädchen war, zumindest anfangs nicht. Doch dann war es ihm bewusst. Er hatte nach der ersten Tat der 12-Jährigen geschrieben, er wolle noch einmal Sex mit ihr, bevor sie 13 Jahre alt sei.
Das Mädchen blockierte dann den Kontakt und offenbarte sich. Noch heute soll das Mädchen unter dem traumatischen Geschehen schwer leiden. Dem Gericht ging es am ersten Prozesstag in erster Linie darum, dem Mädchen eine Vernehmung vor Gericht zu ersparen. Dazu muss der Angeklagte aber ein Geständnis ablegen. Nach längerer Beratung mit seiner Anwältin räumte er dann über die Verteidigerin die Vorwürfe im Groben ein, er will aber keine Gewalt angewendet haben. Die Verteidigung bot 10.000 Euro Schmerzensgeld für das Mädchen. Das könnte sich strafmindernd auswirken, schützt den Angeklagten aber nicht vor Strafe.