Osnabrück
Was soll der Status „Immaterielles Kulturerbe der Unesco“ bringen?
Von der Brieftaube bis zum Karpfen, vom Ostfriesentee bis zum Weinbau: Die deutsche Liste des immateriellen Unesco-Kulturerbes ist vielfältig. Aber was bringt das Kulturerbe-Siegel?
Der Name Waldschlösschenbrücke klingt irgendwie niedlich. Dabei wohnt dem Bauwerk Sprengkraft inne: Der Stadtrat hat das Projekt durchgedrückt obwohl das Elbtal bei Dresden von der Kulturerbe-Liste der Unesco gestrichen wurde. Die Botschaft, die Dresden aussandte: Der Titel „Unesco-Welterbe“ ist schön, aber halt nur „nice to have“, wie man heute sagt. Reibungsloser Autoverkehr ist aber wichtiger: Der ist ein „must have“.
Wenn aber schon der Welterbe-Titel schulterzuckend preisgegeben wird – wie ist es dann um das nationale, immaterielle Kulturerbe bestellt? Ende 2016 hatte die deutsche Kulturministerkonferenz die Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft für die Liste des immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen. Im gleichen Jahr hat der „SWR“ die Fusion seiner beiden Rundfunkorchester durchgezogen.
Mittlerweile ist diese Liste des deutschen Immateriellen Kulturerbes ein recht bunter Flickenteppich aus regionalen Kulturspezialitäten geworden. Der „Zweifache“ steht da drauf, eine recht komplexe Gattung der bayerischen Volksmusik. Das Kasperltheater findet sich ebenfalls, nicht einfach so, sondern mit dem Zusatz „als Spielprinzip“. Der Streuobstanbau zählt dazu, die Weinkultur in Deutschland, das Hebammenwesen, die Ostfriesische Teekultur.
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, das MWK, hat nun die Vorschläge für die nächste Erweiterung der Liste unterbreitet. Vorschläge, die Fragen aufwerfen: Was hebt die „Ostfriesische Landschaft“ so signifikant ab von der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft oder von der Landschaft des ehemaligen Fürstbischofstums Osnabrück, das sie als niedersächsischen Beitrag zur Liste des immateriellen Kulturerbes empfiehlt? Und was ist eigentlich „Paramentik“, der zweite Vorschlag des MWK?
Bei letzterem handelt es sich um die „Tradition der Textilkunst und Fertigung von liturgischen Gewändern für Kirchenräume in den Farben des Kirchenjahrs“, heißt es in der Mitteilung des MWK. Und da liegt vielleicht die Antwort für das Begehren: Mithilfe des Kulturerbe-Siegel soll bewahrt werden, was gefährdet ist. Womöglich hat die Paramentenwerkstatt im Kloster St. Marienberg in Helmstedt den Antrag auf Anerkennung als Kulturerbe eingereicht, weil sie eine schwindende Nachfrage nach liturgischem Outfit fürchtet. Bei den vielen Kirchenaustritten liegt das nah.
Doch das Kulturerbe-Siegel hat eingeschränkte Strahlkraft; es verhindert keine Etatkürzungen bei Theatern und Stellenabbau bei Orchestern. Umgekehrt hielte sich die traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern auch ohne Kulturerbe-Status, weil die Bayern den in Butterschmalz gebackenen Karpfen auf dem Teller lieben. Oder, um in Bayern zu bleiben, die Volksmusik: Sie wird dort gehegt und gepflegt, in die Moderne überführt, mit einem Wort: gelebt. Ganz ohne Kulturerbe-Status. Und der Paramentenwerkstatt in Helmstedt würden regelmäßige Zuwendungen des MWK vermutlich mehr helfen als der Status „immaterielles Kulturerbe.“