Osnabrück
Nach Rentenerhöhung: Wer bald Steuern zahlen muss
Hunderttausend Ruheständler werden nach der Rentenerhöhung 2022 erstmals Steuern auf ihre Altersbezüge zahlen müssen. Wer ist betroffen?
Ab 1. Juli soll es ein Rentenplus mit 5,35 Prozent in Westdeutschland und 6,12 Prozent in Ostdeutschland geben. Doch die Freude dürfte bei den rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern nicht nur auf Grund der hohen Inflation getrübt sein. Einige werden durch die Steigerung ihrer Ruhestandsbezüge über den steuerlichen Freibetrag geraten und eine Einkommensteuererklärung machen müssen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:
Steuerfreibetrag, Renteneintritt und Rentenfreibetrag: Diese drei Stichwörter sind entscheidend bei der Frage, ob Einkommensteuer auf Alterseinkünfte gezahlt werden muss oder nicht.
Steuerfreibetrag: Alleinstehende Rentnerinnen und Rentner mit jährlichen Einkünften bis aktuell zu 9984 Euro sowie Verheiratete bis zu 19.968 Euro müssen keine Einkommensteuer zahlen. Erst, wenn dieser - für alle - gültige Grundfreibetrag überschritten wird, beginnt der Steuertarif und damit die Steuererklärungspflicht. Beispiel: Ein alleinstehender Rentner, der 2020 in den Ruhestand wechselte, keine weitere Einkünfte hatte, musste ab einer monatlichen Bruttorente von mehr als 1166 Euro Steuern zahlen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung” (SZ) unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums.
Rentenfreibetrag: Er definiert seit 2005 den steuerfreien Anteil der jährlichen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Jahr des Eintritts in den Ruhestand ab, denn der steuerpflichtige Anteil erhöhte sich seit Einführung schrittweise. So betrug er für den Rentnerjahrgang 2005 noch 50 Prozent. Doch wer in diesem Jahr in den Ruhestand geht, hat im Folgejahr mittlerweile nur noch einen Freibetrag von 18 Prozent. Mit dem Prozentsatz wird in dem auf den Renteneintritt folgenden Jahr der persönliche Freibetrag ermittelt und auf Dauer festgeschrieben.
Nach Medienberichten werden nach der Rentenerhöhung ab Juli etwa 103.000 Rentnerinnen und Rentner über den steuerlichen Freibetrag geraten und damit steuerpflichtig werden. Die Zahl derjenigen, die auf ihre Altersbezüge Steuern zahlen müssen, werde damit im Jahr 2022 auf rund sechs Millionen steigen, berichtet die „SZ” weiter. Das habe das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann (Die Linke) mitgeteilt. Für den Staat würden dies Mehreinnahmen von 730 Millionen Euro bedeuten.
Jedoch sei das Ministerium bei seinen Berechnungen noch von geschätzten Rentenanhebungen von 5,18 Prozent im Westen und 5,95 Prozent im Osten ausgegangen, daher könnten noch einige Ruheständler mehr künftig unter die Steuerpflicht fallen, so die “SZ”.
Es gibt laut Bund der Steuerzahler eine Reihe von Abzugsmöglichkeiten im Einkommensteuerrecht, die Rentnerinnen und Rentner nutzen können, um ihre Steuerlast zu mindern. Beispielsweise können Werbungskosten, Sonderausgaben, dazu zählen Beiträge zur Krankenkasse und zur Pflegeversicherung, sowie außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.