Partei

AfD-Klage: Rechtsgrundlage steht auf tönernen Füßen

Gabriele Boschbach
|
Von Gabriele Boschbach
| 19.04.2022 18:51 Uhr | 0 Kommentare
Diese Abstimmungskarte hätte auch beim Parteitag in Aurich zum Zug kommen sollen. Foto: Frankenberg/dpa
Diese Abstimmungskarte hätte auch beim Parteitag in Aurich zum Zug kommen sollen. Foto: Frankenberg/dpa
Artikel teilen:

Der AfD-Landesverband hätte gerne in Aurich getagt. Weil die Partei eine Absage vom Pächter der Sparkassen-Arena erhielt, droht sie jetzt mit einer Klage. Wie sind die Erfolgsaussichten?

Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell kostenlos bestellen und loslesen.
  • Voller Zugriff auf www.borkumer-zeitung.de
  • 700+ neue Artikel pro Woche
  • BZ-App inklusive
Eine Woche für
0€
statt 1,98 €
Du hast bereits ein BZ-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle