Berlin

Erstattung bei Verspätung mit Bahncard und ohne - so müssen Sie vorgehen

Katharina Preuth
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Von Katharina Preuth
| 16.04.2022 19:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Wenn die Bahn Verspätung hat, gibt es Geld zurück. Aber ab wann und wieviel? Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich
Wenn die Bahn Verspätung hat, gibt es Geld zurück. Aber ab wann und wieviel? Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich
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Über die Ostertage fahren besonders viele Menschen mit der Bahn. Bei einer Verspätung kann es eine Entschädigung geben, je nach tatsächlicher Ankunftszeit und ob Sie eine Bahncard besitzen oder nicht.

Es gibt kaum jemanden, der nicht schon von einer Verspätung bei der Bahn betroffen war. Generell gilt dabei die Regel, dass es 25 Prozent des ausgegebenen Fahrpreises zurückgibt, wenn der Zug den Zielbahnhof 60 Minuten nach Plan erreicht. Ab zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Selbst bei „höherer Gewalt“, wie Sturm oder einem Unfall auf den Gleisen, muss die Bahn zahlen.

Mithilfe eines Fahrgastrechte-Formulars können Sie Ihre Entschädigung geltend machen. Noch einfacher geht es, wenn Sie Ihr Ticket online, zum Beispiel in der Bahn-App, gekauft haben. Wählen Sie in der App unter „Meine Tickets“ die entsprechende Reise an. Unter „Fahrgastrechte“ gibt es dort den Button „Entschädigung beantragen“.

Für Inhaber von Monatskarten, Jahreskarten oder Bahncard 100 gelten etwas andere Regeln. Diese erhalten eine pauschale Entschädigung. Im Nahverkehr gibt es von der Deutschen Bahn für Zeitfahrkartenbesitzer ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten 1,50 Euro in der zweiten Klasse und 2,25 Euro für ein Ticket in der ersten Klasse. Im Fernverkehr erhalten Zeitkarten-Inhaber 5 Euro beziehungsweise 10 Euro.

Reisende mit der Bahncard 100 bekommen bei einer Verspätung 10 Euro beziehungsweise 15 Euro. Pendler können ihre gesammelten Verspätungen sammeln und auf einmal einreichen.

Es gibt jedoch eine Obergrenze: Ingesamt zahlt die Bahn 25 Prozent des Ticketpreises. Wenn eine Bahncard 100 zum Beispiel 4000 Euro in der zweiten Klasse kostet, dann bekommt der Inhaber maximal 1000 Euro zurück (25 Prozent(

Entschädigungs­beträge von weniger als 4 Euro werden, laut Bagatellengesetz, nicht ausgezahlt. Es ist aber möglich, mehrere Anträge zu sammeln und diese gebündelt – sofern sie zusammen die 4 Euro über­schreiten im Reisezentrum abzu­geben.

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