Justiz
Extremisten als Schöffen: Nazis sollen nicht Laienrichter sein
Der Bundesjustizminister möchte Menschen mit extremistischer Gesinnung den Zugang zum Schöffen-Amt verwehren. Wie groß ist die Gefahr, von Nazis und Islamisten verurteilt zu werden?
Landkreis Leer - Es ist eine Horrorvorstellung: Ein Mensch ausländischer Herkunft sitzt auf der Anklagebank eines Amtsgerichts, vor ihm sitzen drei Richter, ein Hauptamtlicher und zwei Schöffen. Die beiden Schöffen sind keine Juristen, sondern Laienrichter und bekennende Neonazis. Gemeinsam überstimmen sie den hauptamtlichen Richter und legen ein höheres Strafmaß fest. Ihr Motiv: Fremdenhass.
Was und warum
Darum geht es: Schöffen haben große Macht. Der Staat will deshalb Extremisten von dem Amt ausschließen.
Vor allem interessant für: Menschen, die auf einen wehrhaften Rechtsstaat setzen.
Deshalb berichten wir: Der Bundesjustizminister kündigte jüngst eine Neuregelung im Richtergesetz an. Den Autor erreichen Sie unter: t.ruemmele@zgo.de
So etwas darf nicht passieren, sagte sich jüngst Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und regte eine Klarstellung im Richtergesetz an. Dort werden bislang nur Menschen vom Schöffenamt ausgeschlossen, die „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben“. Künftig soll auch Personen, die „keine Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten“, der Zugang zu dem Ehrenamt verwehrt bleiben.
Gerichtssprecher sieht bislang keine Probleme
Beim Leeraner Amtsgericht beruhigt Pressesprecher Heiko Brahms: Probleme mit politisch extremen Schöffinen oder Schöffen habe es in Leer bislang keine gegeben. „Menschen, die sich für das Amt interessieren, können sich bei den Kommunen melden“, erklärt er. Aus den eingereichten Vorschlägen versuche man anschließend, einen Querschnitt der Bevölkerung zu bilden. Es sollten also nicht nur Männer, nur Frauen, nur Beamte oder nur junge Menschen sein, die einem Amtsgericht als Laienrichter zur Verfügung stehen.
Nicht in allen Strafprozessen am Amtsgericht kommen überhaupt Schöffinen und Schöffen zum Einsatz. „Nur wenn die Staatsanwaltschaft von einem Strafmaß über zwei Jahren Haft ausgeht, kommt es zu einer Schöffenverhandlung“, so Brahms. Schöffen haben dabei zumindest auf dem Papier große Macht: Die beiden Laienrichter können in einem Verfahren dem hauptamtlichen Richter überstimmen. Das gilt sowohl für das Strafmaß, als auch für die Frage nach Schuld und Unschuld. Lädt eine solche Machtfülle nicht zum Missbrauch ein? Heiko Brahms betont, dass Fälle, in denen der hauptamtliche Richter überstimmt wird, in der Praxis die absolute Ausnahme sind. „Meistens fällen die drei Richter die Urteile gemeinsam und miteinander“, sagt er.
Das bestätigt auch der Moormerländer Rechtsanwalt Edgar Dalhoff. „Am Ende entscheidet doch zumeist die Richterin oder der Richter“, sagt er. „Da darf man sich nichts vormachen.“ In seiner Laufbahn sei es bislang nicht dazu gekommen, dass die beiden Schöffen einen Richter tatsächlich überstimmt hätten. Auch an Probleme mit politisch radikal gesinnten Schöffen kann sich der Strafrechtler nicht erinnern. Ohnehin sei es einem Schöffen nicht möglich, eine Verhandlung zu kapern. „Sie gehen unbefangen in eine Verhandlung. Das bedeutet, sie haben vorher keine Aktenkenntnis“, erklärt Dalhoff. „Sie kommen ins Gerichtsgebäude und wissen nicht, worum es in der Verhandlung geht.“
Emderin engagiert sich ehrenamtlich als Richterin
Sie können Täter ins Gefängnis bringen
Schüsse an der Grenze – Fall bald vor Gericht