Cyber-Grooming
Nacktfotos von Kindern erpresst
Ein 32-jähriger Oldenburger ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Mehr als 100 Fälle von schwerstem sexuellen Missbrauch wurden ihm vorgeworfen. Er hatte seine Opfer übers Internet gesucht.
Oldenburg - Es waren abscheuliche Taten, mit denen sich die Große Jugendkammer des Oldenburger Landgerichtes beschäftigen musste. Ein 32 Jahre alter Mann aus Oldenburg hat sich in einem Kinder-Chat als Tobi, 14 Jahre alt, ausgegeben und bundesweit in mehr als 100 Fällen zehn- bis zwölfjährige Mädchen und Jungen schwerst sexuell missbraucht. Dafür ist der Angeklagte zu knapp sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Dirk Reuter sprach ihn des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Verbreitens von Kinderpornografie in über 100 Fällen schuldig.
Die Kinder mussten sich filmen
Über das Internet suchte er seine Opfer
In dem Verfahren ging es um so genanntes „Cyber-Grooming“: das gezielte Ansprechen von Minderjährigen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Der Angeklagte konnte zunächst Vertrauen aufbauen und dann die Kinder veranlassen, ihm Nacktfotos von sich zu schicken. Hatte er die ersten Bilder erhalten, nötigte er die Kinder, weiteres Material zu präsentieren.
Die Kinder mussten nun damit rechnen, dass der Angeklagte die ersten Bilder veröffentlicht, wenn sie nicht weitere Bilder schicken. Am Ende mussten die Kinder den Feststellungen zufolge auch Videofilme von sich drehen, die den eigenen Missbrauch zeigten.
Den Kindern blieb die Aussage erspart
Der Angeklagte ist den Gerichten kein Unbekannter. Bereits 2019 war er vom Oldenburger Amtsgericht zweimal wegen Besitzes von Kinderpornografie zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Zum Zeitpunkt der neuen Taten stand er unter Bewährung. Das Einzige, was dem Angeklagten zugute kam, war der Umstand, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt hat. Das ersparte den Kindern eine Vernehmung vor Gericht. Das wertete die Kammer strafmindernd.
Zunächst hatte sich der Angeklagte stur gezeigt. Insgesamt 29 Opfer waren zu beklagen gewesen, einige von ihnen waren mehrmals sexuell missbraucht worden. Sie alle hätten als Zeugen aussagen müssen, wenn sich der Angeklagte nicht zu einem Geständnis durchgerungen hätte.