Osnabrück

Neue Grundsteuer: Wo Eigentümer die notwendigen Daten finden

Corinna Clara Röttker
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Von Corinna Clara Röttker
| 03.04.2022 12:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Eigentümer müssen ab Juli 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Foto: Imago Images/Shotshop
Eigentümer müssen ab Juli 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Foto: Imago Images/Shotshop
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Ab 2025 soll eine neu berechnete Grundsteuer gelten. Hierfür müssen alle Haus- und Grundstückseigentümer Angaben zu ihrem Besitz machen. Doch wo finden Besitzer Daten wie Bodenrichtwert oder Grundstücksfläche? Ein Überblick.

Am 1.1.2025 ist es soweit. Dann soll in Deutschland eine neu berechnete Grundsteuer gelten. Vorher müssen die Finanzämter allerdings rund 36 Millionen Grundstücke bzw. Immobilien neu bewerten und verlangen dazu in diesem Jahr eine Art zweite Steuererklärung von Eigentümern, auch Feststellungserklärung genannt. In dieser müssen Eigentümer eine Menge Daten ans Finanzamt liefern.

Der Zeitrahmen dafür ist eng getaktet. Am 1.7.2022 will die Finanzverwaltung auf dem Steuerportal Elster eine entsprechende Eingabemaske freischalten. Danach haben Eigentümer bis zum 31.10.2022 Zeit, die erforderlichen Daten zu übermitteln. In Ausnahmefällen ist auch eine Abgabe in Papierform möglich, heißt es. Entsprechende Informationsschreiben sollen dafür in den nächsten Wochen versendet werden.

In Niedersachsen wird die neue Grundsteuer auf Basis des sogenannten Flächen-Lage-Modells berechnet. Hier müssen Eigentümer lediglich Angaben zur Lage des Grundstücks sowie zur Grundstücks- und Wohnfläche an das Finanzamt übermitteln.

Doch wo finden Haus- und Grundstücksbesitzer diese Daten?

1. Grundbuch Ein Weg, um an die notwendigen Daten zu gelangen, ist der Blick ins Grundbuch. Ideal wäre es, wenn Eigentümer einen Grundbuchauszug als Kopie bei ihren Kaufunterlagen von dem Grundstück bzw. der Immobilie hätten.  Im Bestandsverzeichnis stehen Angaben zum Grundstück, wie Maße und Lage. Wer über keine Kopie verfügt, kann den Grundbuchauszug beim Amtsgericht beantragen. Ein einfacher Ausdruck kostet 10 Euro, mit Beglaubigung 20 Euro.

2. Grundstücksfläche Auch der Kaufvertrag von Wohnungseigentum oder Bauunterlagen geben Auskunft zur Grundstücksfläche. Wer die Grundstücksfläche nicht kennt, kann auch beim Katasteramt nachfragen. Hilfestellung gib auch der Grundsteuer-Viewer des Landes Niedersachsen. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Flächen online abzulesen sind.

3. Wohnfläche Auch Angaben zur Wohnfläche finden Eigentümer im Kaufvertrag von Wohnungseigentum bzw. den Bauunterlagen. Dabei geht es um alle Nutzflächen, also alle Quadratmeter im Bauplan zusammen. Wichtig ist allerdings, dass diese auch stimmen, vor allem wenn das Gebäude nachträglich saniert oder modernisiert wurde. Wer die Wohnfläche nicht kennt, muss selbst nachmessen. Doch was genau zur Wohnfläche zählt und was nicht, regeln die Länder teilweise unterschiedlich. Über konkrete Bestimmungen gibt im Zweifel die zuständige Grundsteuer-Finanzverwaltung Auskunft. Meistens gilt: Balkone, Terrassen, unbeheizbare Wintergärten und Dachschrägen zwischen einem und zwei Meter Raumhöhe zählen nur zu 50 Prozent, Keller, Treppen, Abstellräume oder Garagen gar nicht. Wer sich unsicher ist, kann für ein paar hundert Euro auch einen Vermesser bestellen.

4. Lage des Grundstücks Hier ist in der Regel die Adresse des Grundstückes anzugeben.

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