Leinenpflicht

Wenn Hunde zur Gefahr werden

Nora Kraft
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Von Nora Kraft
| 31.03.2022 08:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Es ist wieder so weit: Ab 1. April müssen Hunde im Wald an die Leine. Foto: Gateau/DPA
Es ist wieder so weit: Ab 1. April müssen Hunde im Wald an die Leine. Foto: Gateau/DPA
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Ab April müssen Hunde zum Schutz von jungen Wildtieren an die Leine. Eine große Gefahr für Häschen und Vogelküken geht zudem von einem anderen Säugetier aus.

Ostfriesland - Alle Frühjahre wieder müssen Hundebesitzer ihre Vierbeiner an der Leine führen. Grund dafür ist der Nachwuchs wildlebender Tiere, der in der sogenannten Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit besonders geschützt werden muss. Die Leinenpflicht gilt in Ostfriesland vom 1. April bis zum 15. Juli.

Was und warum

Darum geht es: Um junge Wildtiere zu schützen, müssen Hundebesitzer ihre Tiere im Frühjahr an der Leine führen. Die Leinenpflicht gilt jedoch nur in bestimmten Bereichen.

Vor allem interessant für: Hundebesitzer und alle, die gerne in der Natur unterwegs sind und diese schützen wollen

Deshalb berichten wir: Die Leinenpflicht gilt ab 1. April bis 15. Juli. Wird sie nicht beachtet, drohen Geldbußen.

Die Autorin erreichen Sie unter: n.kraft@zgo.de

Besonders gefährdet sind in dieser Zeit beispielsweise junge Hasen, Nester von Enten und Gänsen oder Kitze. Liefen Hunde in der Aufzuchtzeit frei in der Natur, seien tot gebissene oder verwaiste Rehkitze die Folge, informiert die Jägerschaft Emden. Hasenjungen, deren Elterntiere vertrieben oder zu Tode gehetzt wurden, drohe dann ein langsamer Hungertod. Oder sie seien „als Beute für den Fuchs und Marderhund freigegeben.“ Unter anderem teilen die Städte Aurich und Emden mit, dass das Laufenlassen von Hunden ab morgen grundsätzlich in der freien Landschaft untersagt ist. Verstöße gegen die Leinenpflicht können mit einer Geldbuße geahndet werden. Diese kann bis zu 5.000 Euro betragen.

Ausnahmen

Der Begriff der freien Landschaft ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung festgehalten. „Zur freien Landschaft gehören alle Wälder und Flächen mit ihren Wegen und Gewässern, die außerhalb von Wohn-, Gewerbe-, und Industriegebieten liegen“, heißt es dort. Straßen und Wege, die für den Verkehr bestimmt sind, zählen nicht zur freien Landschaft. Ebenso nicht Gebäude, Hofflächen, Gärten, Parkanlagen, Brücken, Tunnel, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Seitenstreifen sowie Rad- und Gehwege. Überall dort können Hunde frei laufen. Wege zu Windkraftanlagen sind wiederum nichtöffentliche Wege. Allerdings steht es den Gemeinden frei, eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde, beispielsweise in Parkanlagen, zu erlassen. Auch in Naturschutzgebieten wie dem Petkumer Deichvorland in Emden und Moormerland oder am Bansmeer und Umgebung müssen Hunde ganzjährig an der Leine geführt werden.

Ausnahmen der Leinenpflicht bestehen für Jagdhunde, Rettungs- oder Hütehunde, Hunde der Polizei und der Bundespolizei oder des Zolls während der Einsätze. Für ausgebildete Blindenhunde gilt die Leinenpflicht nicht.

Jäger kontaktieren

Jedoch bilden nicht nur freilaufende Hunde eine Gefahr für junge Wildtiere. Die Aufzucht der Tiere werde ebenso durch die ständige Unruhe gestört, die der Mensch verursache, beklagt die Jägerschaft Emden. Beispielsweise durch das Spazierengehen fernab ausgewiesener Wege. Werden Tiere dadurch aufgescheucht, ermüden sie und eine erfolgreiche Aufzucht könne scheitern. Während dieser Zeit legen Muttertiere ihr junges Wild häufig zum Schutz ins hohe Gras an die Ränder von Feldwegen. Häufig würden Menschen eingreifen, um die vermeintlich verlassenen Jungtiere zu retten. Der Stress durch solche Eingriffe könne dem Tier erspart bleiben, so die Jägerschaft Emden weiter. Die Tiere sollten nicht berührt werden. Wer unsicher ist, kann den zuständigen Jäger rufen. Welcher das ist, kann bei der Polizei erfragt werden.

Der Nabu Niedersachsen empfiehlt, in Naturschutzgebieten stets auf den Wegen zu bleiben. Dies minimiere Störungen in der Brut- und Setzzeit automatisch. Da Tiere meistens lärmempfindlicher seien als Menschen, solle außerdem darauf geachtet werden, keine laute Musik zu hören und leise zu sprechen.

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