Emden/Leer

Hochschule mit AfD-Professor hat keine Antidiskriminierungsstelle

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 26.03.2022 07:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat die ehemalige Emder Studentin Bjeen Alhassan im November mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Foto: Kumm/dpa
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat die ehemalige Emder Studentin Bjeen Alhassan im November mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Foto: Kumm/dpa
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Die Hochschule Emden/Leer hat einen AfD-Professor, der in seiner Freizeit muslimische Geflüchtete verteufelt – aber keine Antidiskriminierungstelle. Da stellen sich Fragen. Wie verhält sich das Präsidium?

Emden - Die „AG gegen Rechts“ an der Hochschule Emden/Leer fordert eine Antidiskriminierungsstelle. „Das zieht sich sehr“, kritisierte kürzlich Maike Richtler, eine Sprecherin der Arbeitsgruppe. Unsere Zeitung hat beim Hochschulpräsidium nachgefragt.

Antidiskriminierungsstellen an Hochschulen verlangten vor einer Woche Studierende aus verschiedenen Organisationen vor dem Hamburger Landgericht. Anlass der Kundgebung war eine Zivilgerichts-Verhandlung, in welcher der Emder Hochschul-Professor Dr. Reiner Osbild 25.000 Euro Schmerzensgeld von seiner syrischen Ex-Studentin Bjeen Alhassan forderte – weil sie ihm schade, indem sie öffentlich sage, dass sie mit ihm Diskriminierungserfahrungen gemacht habe.

Professor kritisierte Parteifreundin trotz Holocaust-Leugnung nicht

Osbild bestreitet eine Diskriminierung – ein Professor, der muslimische Geflüchtete in einem Vortrag als Teil eines „satanischen Generalangriffs“ darstellte und Jahre lang als Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Ostfriesland auftrat. Als AfD-Repräsentant hat er auf Presseanfragen hin keine Kritik an der damaligen Schatzmeisterin seines AfD-Kreisverbands geäußert, obwohl sie eine Holocaust-Leugnung im Internet verbreitete, bundesweit bekannte Nazi-Kader unter ihren Facebook-Freunden hatte und sich im Internet rassistisch äußerte. Dieser Parteifreundin attestierte Osbild, dass sie die „Position teilt, dass die Gräueltaten der Nazis eine geschichtliche Tatsache darstellen“. Die Frau hat inzwischen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung akzeptiert. Die Auricher Staatsanwaltschaft bewertete ihr Handeln als „Leugnung des Holocausts“.

Die Weigerung, eine Holocaust-Leugnerin in der Öffentlichkeit zu kritisieren, ist ein politisches Statement. Kann sich das ein AfD-Mann erlauben, der als Hochschul-Professor zur Verfassungstreue verpflichtet ist? Osbild konnte es sich erlauben – er lehrt immer noch an der Emder Hochschule.

Kein Aufklärungsbestreben nach Diskriminierungsvorwürfen erkennbar

Die ehemalige Emder Studentin Alhassan hat im November 2019 an den damaligen Dekan im Hochschul-Fachbereich Wirtschaft geschrieben, an Professor Dr. Olaf Passenheim, und ihm Diskriminierungserfahrungen mit Osbild geschildert – und mit weiteren Personen. Dass die Hochschulleitung daraufhin aktiv geworden wäre, ist nicht bekannt. Der Dekan antwortete Alhassan, dass „für uns aus Ihrer Mail nicht eindeutig Ihr Anliegen hervorgeht“. Er und seine Kollegen stünden „für ein Gespräch zur Verfügung, wenn sie mit uns durch Sie wahrgenommene Missstände besprechen wollen“. Sie könne sich auch an die Gleichstellungsbeauftragte oder das Ombudswesen wenden.

Eine Rückmeldung, welche Alhassan offenbar nicht zu einem Gespräch ermunterte – nachdem sie schon in ihrer E-Mail geschildert hatte, was ihr widerfahren sei. Der Dekan erwähnte, dass er sich im Kollegium besprochen habe und „wir Beschwerden unserer Studierenden sehr ernst nehmen“. Daraus resultierte aber keine Absichtserklärung, den Diskriminierungsvorwürfen nachzugehen.

Nationaler Integrationspreis und Verdienstorden für Syrerin

Von alledem wäre nie etwas bekannt geworden – wenn die Syrerin nicht im Jahr 2020 von der Bundeskanzlerin mit dem Nationalen Integrationspreis geehrt und daraufhin mehrfach interviewt worden wäre. Der Bundespräsident hat sie vor vier Monaten mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

Professor Osbild weckte vor gut einem Jahr öffentliches Interesse an dem Fall, indem er juristisch gegen seine Ex-Studentin vorging. Was hat das Hochschulpräsidium seither in puncto Diskriminierung unternommen? Die „AG gegen Rechts“ fordert ein Monitoring, also eine Befragung der Studierenden, und eine Antidiskriminierungsstelle.

Emder Hochschulpräsidium weigert sich, Stellung zu beziehen

Das Präsidium war trotz mehrfacher Anfrage unserer Zeitung nicht bereit, Stellung zu beziehen, ob es die Forderung nach einer Antidiskriminierungsstelle unterstützt. Es hat bestehende Anlaufstellen für Studierende aufgezählt – von Hochschulbotschaftern über die Zentrale Studienberatung bis hin zum Präsidium. Und für sexualisierte Diskriminierung gebe es eine Beschwerdestelle.

Das „Engagement gegen Diskriminierung jedweder Art“ sei „ein zentrales Anliegen, mit dem sich das Präsidium regelmäßig und auch derzeit befasst“, hieß es weiter. Dazu gehöre es auch, „eine niedrigschwellige Anlaufstelle zu schaffen, an die sich Studierende wie Hochschulpersonal wenden können“.

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