Immobilien & Liegenschaften

Darum ist die digitale Grundakte für jeden eine gute Sache

Nicole Böning
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Von Nicole Böning
| 25.03.2022 08:47 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Wer baut, Grundstücke, Häuser und Wohnungen kauft oder verkauft, kommt am Grundbuchamt nicht vorbei. Das arbeitet jetzt in Aurich noch digitaler. Foto: DPA/Stratenschulte
Wer baut, Grundstücke, Häuser und Wohnungen kauft oder verkauft, kommt am Grundbuchamt nicht vorbei. Das arbeitet jetzt in Aurich noch digitaler. Foto: DPA/Stratenschulte
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Seit Anfang März ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Aurich Vorreiter bei der elektronischen Grundakte. Notare müssen Anträge und Unterlagen seitdem digital senden. Davon hat jeder etwas.

Aurich - Wer ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung verkaufen oder kaufen möchte, geerbt hat oder eine Hypothek oder Grundschuld aufnehmen möchte, kommt am Grundbuchamt nicht vorbei. Denn all das muss ins Grundbuch eingetragen werden, in dem jedes einzelne Grundstück verzeichnet ist. Es besteht der so genannte Grundbuchzwang. Auch sobald eine Fläche zu Bauland erklärt wird, ist der Eigentümer verpflichtet, das eintragen zu lassen. Wenn dieser riesige Datenfluss plötzlich fehlerfrei digital laufen soll, ist das ein großer Schritt.

Was und warum

Darum geht es: Von der digitalen Grundakte profitieren alle, die mit Immobilien zu tun haben.

Vor allem interessant für: Notare, Häuslebauer, Verkäufer und Käufer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken.

Deshalb berichten wir: Seit dem 1. März gibt es beim Auricher Grundbuchamt die digitale Grundakte.

Die Autorin erreichen Sie unter: n.boening@zgo.de

Was ist neu und seit wann?

Einen Eintrag ins Grundbuch beantragen in der Regel Notare. Damit das in Zukunft viel schneller geht und die Verwaltung der Unterlagen effizienter wird, sollen die Anträge für Grundbucheinträge zukünftig digital erfolgen. Das dafür entwickelte Konzept testet das Niedersächsische Justizministerium seit dem 1. März am Amtsgericht Aurich in einem Pilotprojekt. Seitdem sind die Notare des Bezirks verpflichtet, ihre Anträge digital zu stellen und alle erforderlichen Urkunden und Dokumente digital einzureichen – ein wichtiger Grundstein für die digitale Grundakte. Sie enthält alle Formulare und Dokumente, die für Einträge in das Grundbuch notwendig sind, zum Beispiel Erbscheine, Notarverträge, Teilungserklärungen oder Gerichtsurteile. Die digitale Grundakte löst die bisher geführte Papierakte ab.

Wie läuft das ab?

„Notare und andere professionelle Einreicher übermitteln seit dem 1. März ihre Anträge und Unterlagen über ein elektronisches Postfach (EGVP = elektronisches Verwaltungs- und Gerichtspostfach)“, sagt Markus Gralla, Pressesprecher des Amtsgerichts Aurich: „Das ist im Prinzip nichts anderes als ein sehr sicherer Mailverkehr.“ Es ist bereits die zweite Digitalisierungswelle in den Grundbuchämtern. Seit der Jahrtausendwende wurden nach und nach die Grundbücher digital erfasst. Grundbuchauszüge können seitdem kostenpflichtig online angefordert werden. Es gibt allerdings weiterhin analoge Wege zum Amt: „Wenn Einträge ohne einen Notar möglich sind, zum Beispiel in einem Erbfall, können sie weiterhin direkt bei uns wie gewohnt beantragt werden.“

Was ist der Vorteil?

„Die meisten Menschen werden mit dem neuen Ablauf zwar nicht direkt zu tun haben“, so Gralla, „die Auswirkungen der Digitalisierung werden sie trotzdem spüren.“ Denn bisher wurden Anträge und Unterlagen meist auf dem Postweg eingereicht. Waren sie nicht vollständig, kam auch die Antwort per Post zurück. So konnte viel Zeit vergehen, bis alles geklärt war und ein Grundbucheintrag durchgeführt werden konnte. „Jetzt können Rückfragen direkt online erfolgen und statt mehrerer Tage dauert ein solcher Antrag nur noch ein paar Minuten“, erklärt Gralla. „Vor allem, wenn Zahlungen oder die Freigabe von Hypotheken damit verbunden sind, drängt oft die Zeit“, weiß er. Die Banken zahlen erst, wenn ein entsprechender Eintrag im Grundbuch vorhanden ist.

Wie geht es mit den Grundbuchämtern weiter?

Das Pilotprojekt ist erst abgeschlossen, wenn die Amtsgerichte Braunschweig und Hameln ebenfalls erfolgreich damit gestartet sind. Im Anschluss werden alle 80 Grundbuchämter der Amtsgerichte in ganz Niedersachsen umgestellt. Die Kommunikation mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten ist über die „Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern“ geregelt. Auch wenn die Digitalisierung Zeit spart und die Arbeitsschritte im Grundbuchamt jetzt effizienter werden, sollen keine Stellen abgebaut werden. „Bei uns in Aurich arbeiten 15 Rechtspfleger und Verwaltungsangestellte im mittleren Dienst – die werden wir auch weiterhin brauchen“, bestätigt Markus Gralla.

Digitalisierung: Das große Ganze

Mit dem Programm eJuni – elektronische Justiz Niedersachsen – sollen nach und nach der elektronische Rechtsverkehr und elektronische Akten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften in ganz Niedersachsen eingeführt werden, heißt es aus dem Niedersächsischen Justizministerium. Bis zum 1. Januar 2026 muss die gesamte Justiz das Digital-Ziel erreichen. „Das klingt nach viel Zeit, ist es aber nicht“, sagt Christian Lauenstein, Pressesprecher des Niedersächsischen Justizministeriums: „Die Zeit drängt, es gibt noch viel zu tun.“ Nicht nur beim Grundbuchamt wird die Arbeit immer digitaler: Seit Anfang 2022 ist für professionelle Einreicher wie Rechtsanwälte die elektronische Kommunikation mit den Gerichten Pflicht.

Wie sicher ist das System?

Die elektronische Grundakte wird bei IT.Niedersachsen, dem zentralen IT-Dienstleister der niedersächsischen Verwaltung, betrieben. Von dort aus werden die Sicherheitsvorkehrungen für Datensicherheit und den Brandschutz getroffen. Die Daten werden mehrfach an verschiedenen Orten gesichert. Damit sind sie besser geschützt als Papierakten, die bei einem Brand verloren gehen können. Dies gilt auch für die weiteren elektronischen Akten, die auf der justizeigenen Infrastruktur betrieben sind.

Was Grundbücher so spannend macht

Einträge in Grundbücher werden nicht gelöscht und dokumentieren oft weit in die Vergangenheit akribisch die Besitzverhältnisse der Grundstücke. Deshalb sind sie für Historiker eine wichtige Informationsquelle. Die Akten geben Hinweise zur Nutzungsgeschichte und zu den Eigentumsverhältnissen einer Fläche. Wer sich mit der Geschichte und Entwicklung eines Ortes beschäftigt, kommt deshalb am Grundbuchamt nicht vorbei. Auch in der Ahnenforschung kann das Grundbuch nützlich sein.

Gut zu wissen

Zum 1. Januar 2022 wurden die gesetzlichen Regelungen für das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen. Mit dem eBO können Bürger und Organisationen elektronische Dokumente sicher und zuverlässig mit der Justiz austauschen, wenn sie die technischen Anforderungen erfüllen. Die erforderlichen Programme dafür sollen ab dem 1. Juni 2022 verfügbar sein. Bisher wurden Daten über De-Mail mit den Behörden ausgetauscht.

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