Osnabrück/Ostercappeln
Landgericht spricht mildes drittes Urteil im Ostercappelner Clanverfahren
Im sogenannten Clanverfahren hat das Landgericht Osnabrück das Urteil für den dritten Angeklagten verkündet: Rene K. muss wegen Beihilfe zum Raub und vielfachen Einbrüchen und Diebstählen für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Manchmal gibt es sie bei Gericht, die Momente wie im Fernsehen. Zum Beispiel am Montagmorgen: Eigentlich sollte es ganz schnell gehen. Früh am Morgen hatte die 18. Strafkammer am Landgericht Osnabrück den letzten Verhandlungstag im vom sogenannten Clanprozess abgetrennten Prozess gegen Rene K. angesetzt. Auf der Tagesordnung standen nur die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, die Beratung der Kammer und dann das Urteil gegen den Angeklagten.
Letztlich kam es tatsächlich am Nachmittag zum Urteilsspruch: 3 Jahre und 6 Monate muss Rene K. ins Gefängnis. Beihilfe zum Raub und neun Einbrüche und Diebstähle sah das Gericht letztlich als erwiesen an. Das milde Urteil habe K. ausschließlich seinem Anwalt zu verdanken, stellte die Vorsitzende Richterin Annegret Quere-Degener fest. Zudem zieht der Staat mehr als 32.000 Euro an Gewinnen aus den Straftaten ein.
Zuvor kam es aber zu einer Situation, von der Verteidiger Thorsten Diekmeyer in seinem Plädoyer sagte, dass er es in 22 Jahren Strafrecht noch nicht erlebt habe. Zu Beginn des Verhandlungstages präsentierte sich dem Gericht ein zweiter Verteidiger, den Rene K. am Wochenende kurzfristig mandatiert hatte. Nachdem am vergangenen Donnerstag Osman Z. und Anatoli N. wegen Raubes verurteilt worden waren, sorgte sich Rene K. demnach darum, wegen Beihilfe zum Raub verurteilt zu werden. Sein neuer Anwalt Tuncay Karaman brachte nun den berühmten Überraschungszeugen ins Gespräch. Zaki Z. könne bestätigen, dass der Rucksack mit dem Geld der Frau nicht aus der Hand gerissen worden sei, sondern nur vom Beifahrersitz gestohlen wurde. Diebstahl wird weniger hart bestraft als Raub.
Bei Zaki Z. handelt es sich um den Sicherheitsmann der Braunschweiger Bank, von der das Opfer die entwendeten 50.000 Euro abgehoben hatte, und um einen Verwandten von Osman Z.. Im Verfahren hatte Zaki Z. die Aussage verweigert. Jetzt stellte Karaman in seinem Antrag eine Aussage zu eben diesem Fall in Aussicht – zumindest insoweit sich die Aussage auf das Tatgeschehen selbst bezieht, wie es der Sicherheitsmann in seinem Gespräch mit dem Opfer gehört haben will. Vor Gericht hatte die Frau ausgesagt, der Rucksack sei ihr aus der Hand gerissen worden.
Es sei leicht zu erkennen, für wen sein Mandant diesen Antrag stellen lasse, sagte Diekmeyer in seinem Plädoyer. Einen großen Unterschied mach das bei der Frage der Strafzumessung für seinen Mandanten nicht, stellte er klar. Für Osman Z., den das Gericht als den Mittelpunkt der Gruppe ausgemacht hatte, dürfte es ein wichtiger Punkt sein. Vielmehr sei Diekmeyer erschüttert über das Verhalten einiger Kollegen in diesem Verfahren. Unkollegiales Verhalten, Druck auf ihn und seinen Mandanten, Entscheidungen auch zum Nachteil der eigenen Mandanten – Diekmeyer war erschüttert und bat das Gericht sogar noch, seinem Mandanten die Situation an diesem Morgen nicht schlecht auszulegen.
Das Gericht nahm sich der Frage, ob es Zaki Z. anhören wolle, nicht weiter an. Nachdem die Kammer den Antrag zunächst zurückgestellt hatte, beschied sie ihn gemeinsam mit dem Urteil am Nachmittag negativ. „Die Kammer glaubt der Aussage der Zeugin“, sagte Quere-Degener. Große Unterschiede bei der Gewichtung der Straftaten hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung zuvor nicht gemacht. Drei Jahre und elf Monate hatte die Anklage, drei Jahre und drei Monate die Verteidigung gefordert.
Schon der Staatsanwalt hatte die mildernden Umstände herausgestellt. Einige der angeklagten Einbrüche sind schon lange her und datieren aus dem Jahr 2015. Bei den letzten Taten sei die Gruppe und somit auch K. längst auf dem Radar der Ermittler gewesen, was ebenfalls strafmildernd zu werten sei. Besonders habe K. die Kammer allerdings mit seinem Geständnis für sich eingenommen. Er sei „fast ängstlich darauf bedacht gewesen, niemanden anderes zu belasten“, hatte schon der Staatsanwalt das Verhalten bewertet. „Glaubwürdig“, meinte er in seiner Bewertung. Dem schloss sich auch Quere-Degener an.
Gleichzeitig gaben Staatsanwaltschaft und Gericht K. noch etwas für seinen Lebensweg mit: „Es kommt bei Ihnen auf die nächsten Monate an“, sagt er. Wenn er sein Leben wieder auf den Weg zurückbringen wolle, sei jetzt die Chance. Sogar ein offener Vollzug, um den Arbeitsplatz wiederzuerlangen, sei denkbar. Wichtig sei aber, dass K. den „eingeschliffenen Weg“ Straftaten zu begehen, verlasse. Das betonte auch Quere-Degener. „Sie müssen sich von diesen Einflüssen losmachen“, sagte sie. Die Leichtigkeit, mit der der Angeklagte über das Verüben von Straftaten in den abgehörten Gesprächen und Telefonaten gesprochen habe, sei schon erschreckend.