Wohnen

Ferienhaus-Standorte sind auch Auslegungssache

Michael Hillebrand
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Von Michael Hillebrand
| 21.03.2022 18:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Hans Ruhr ist mit der Situation an der Boomstroat in Greetsiel unzufrieden. Foto: Wagenaar
Hans Ruhr ist mit der Situation an der Boomstroat in Greetsiel unzufrieden. Foto: Wagenaar
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Zuletzt stand vor allem ein Greetsieler Wohngebiet im Fokus, als es um die Kritik an großen Ferienhäusern ging. Wie aber sieht es in Wohnbereichen aus, wo es keine Bebauungspläne gibt?

Greetsiel/Aurich - Damit nicht immer mehr Ferienhäuser entstehen, hat der Krummhörner Rat kürzlich den Bauvorhaben im Bereich Edzard-Cirksena-Straße/Klaus-Störtebeker-Weg einen Riegel vorgeschoben. In diesem Teil von Greetsiel gilt jetzt eine Veränderungssperre, bis der Bebauungsplan überarbeitet wurde. Es gibt jedoch auch weitere Bereiche im Ort, wo zuletzt große Unterkünfte dazugekommen sind, macht jetzt Hans Ruhr deutlich, der unserer Zeitung sein eigenes Beispiel vorstellt. Der 83-Jährige wohnt an der Boomstroat, wo in den vergangenen 20 Jahren einige Ferienhäuser dazugekommen seien.

Was und warum

Darum geht es: In Gebieten ohne Bebauungspläne kann vieles möglich sein, solange die Behörden mitspielen. Das muss aber nicht immer etwas heißen.

Vor allem interessant für: Personen, die sich zum Beispiel fragen, warum manche Wohngebiete anders aussehen als andere

Deshalb berichten wir: Im Rahmen der Diskussion über den Bereich Edzard-Cirksena-Straße / Klaus-Störtebeker-Weg hat sich ein Leser bei uns gemeldet und auf seinen eigenen Fall hingewiesen.

Den Autor erreichen Sie unter: m.hillebrand@zgo.de

Ruhr sagt, dass er dort seit dem Hauskauf im Jahr 1971 lebt. Damals habe es noch einige alte Gebäude drumherum gegeben. Fast alle seiner damaligen Nachbarn seien jedoch inzwischen verstorben und die Kinder verkauften die Immobilien. Heute gebe es um ihn herum Mehrparteienhäuser mit Urlauberunterkünften und von seinen Nachbarn kenne er heute nur noch „ganz wenige“, so Ruhr. Auch der Verkehr habe durch die neuen Wohnungen im Laufe der Zeit zugenommen.

Vieles ist Auslegungssache

Es gibt jedoch einen rechtlichen Unterschied zu dem Bereich Edzard-Cirksena-Straße/Klaus-Störtebeker-Weg: Dort existiert bereits ein Bebauungsplan, der die Bau- und Nutzungsbedingungen näher definiert und mit dem man die Entwicklung in einem Ort besser steuern kann. Für die Boomstroat hingegen gibt es den nicht, wie unserer Zeitung auf Nachfrage die Leiterin des Fachbereichs 3 (Bauwesen/Infrastruktur) der Gemeinde Krummhörn, Ina Droll-Dannemann, bestätigt.

So etwas kommt immer mal wieder und überall vor, aber was für Auswirkungen kann das haben? Könnten in diesen Bereichen theoretisch auch Kohlekraftwerke, Diskotheken und Wolkenkratzer entstehen? Die Gemeinde verweist an den Landkreis Aurich, der in solchen Fällen die Baugenehmigungen überprüft und dann genehmigt oder ablehnt. Wie dessen Sprecher Rainer Müller-Gummels auf Nachfrage deutlich macht, gibt es zwar gesetzliche Vorgaben, an die sich der Landkreis halten muss. Vieles davon ist aber Auslegungssache.

Kommunen entscheiden über Bebauungspläne

Laut Droll-Dannemann greift für die Boomstroat der Paragraf 34 des Baugesetzbuches (BauGB), weil es sich hier um keinen Außenbereich handelt. Darin steht unter anderem, dass durch eine bauliche Nutzung, die Bauweise oder die Art, wie ein Grundstück überbaut wird, grundsätzlich das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden darf und sich alles in die „nähere Umgebung einfügen“ muss. „Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben.“ Ausnahmen können im Einzelfall zum Beispiel dann ermöglicht werden, wenn Geschäfte oder Wohnhäuser erweitert werden sollen – außer wenn dadurch „die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigt“ wird. Grundsätzlich müssen nämlich immer „nachbarliche Interessen“ gewürdigt werden. Was verträglich ist und was nicht, muss also der Landkreis im Einzelfall selbst entscheiden.

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Wäre es da nicht besser, gleich für ganz Ostfriesland Bebauungspläne aufzustellen, in denen genau geregelt wird, wie viele Ferienunterkünfte erlaubt werden und wie groß sie sein dürfen? Oder ist das zu teuer und zeitaufwendig? Müller-Gummels verweist bei dieser Frage auf das Selbstverwaltungsrecht der einzelnen Kommunen. „Diese haben das Recht, zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung rechtsverbindliche Bebauungspläne zu erlassen.“ Verpflichtend seien die Bauleitpläne dann, „sobald und soweit [sie] für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich [sind]“. Wann dieser Fall eintritt, bewerten in diesem Fall aber die Kommunen selbst.

Laut Droll-Dannemann gibt es zumindest in Greetsiel viele Bebauungsplangebiete. Inwieweit können dort – im Gegensatz zum Bereich Edzard-Cirksena-Straße/Klaus-Störtebeker-Weg – weiterhin neue Ferienunterkünfte entstehen oder ältere Häuser zugunsten von Ferienwohnungen abgerissen werden? „Welche Bebauung beziehungsweise Nutzung [möglich ist], müsste durch Prüfung des einzelnen Bebauungsplanes erfolgen. Eine allgemeine Auskunft hier kann man also nicht treffen.“