Ostercappeln

Raub und Einbruch ja, aber Ostercappelner bildeten keine Bande

Robert Schäfer
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Von Robert Schäfer
| 17.03.2022 19:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Akten liegen auf einem Tisch im Osnabrücker Landgericht. (Archivfoto) Foto: Michael Gründel
Akten liegen auf einem Tisch im Osnabrücker Landgericht. (Archivfoto) Foto: Michael Gründel
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Mehrjährige Haftstrafen erwarten die ersten zwei Angeklagten des sogenannten Clanprozesses vor dem Landgericht Osnabrück. Osman Z. und Anatoli N. müssen vor allem wegen eines Raubes ins Gefängnis.

Mit den ersten Urteilen ist der große Prozess gegen zwei Brüder aus Ostercappeln und zwei ihrer Freunde aus Osnabrück am Donnerstag auf die Zielgerade eingebogen. Die Staatsanwaltschaft hatte den jungen Männern unter anderem einen Raub und eine Einbruchsserie zur Last gelegt.

Osman Z. muss wegen Raubes, fünffachen Einbruchs und versuchten Diebstahls für fünf Jahre und zehn Monate in Haft. Der Mitangeklagte Anatoli N. wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten wegen Raubes verurteilt. Eindeutig verneint wurde von der Kammer die Frage, ob die Angeklagten, zu denen auch Osmans Bruder Hadi Z. und René K. gehören, eine Bande gebildet hatten. Auch die Bezeichnung als Clankriminalität befand die Vorsitzende Richterin, Vizepräsidentin des Landgerichts Osnabrück Annegret Quere-Degener, als „unglücklich“.

Die schwerste der letztlich verurteilten Taten war ein Raubüberfall am 24. März 2020. Das Trio aus Osman Z., Anatoli N. und René K. sei in verschiedenen Fahrzeugen nach Braunschweig gefahren. Aus einer nicht näher bekannten Quelle habe die Gruppe gewusst, dass eine Frau an diesem Tag 50.000 Euro von ihrem Konto bei der dortigen Commerzbank abheben wollte. Dieses Geld habe das Trio „abziehen“ wollen, fasste die Vorsitzende Richterin die Idee zusammen. Mit einiger Gewalt habe Osman Z. dann dieses Vorhaben in die Tat umgesetzt und der Frau den Rucksack mit dem Geld entrissen.

Und auch eine Vielzahl von Einbrüchen hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich in ihrer Anklageschrift stehen. Letztlich ließen sich nach der Beweisführung für das Gericht nur fünf der 22 angeklagten Einbrüche eindeutig Osman Z. zuordnen, Anatoli N. kein einziger. „Einbrüche nachzuweisen ist immer schwierig, wenn die Täter nicht auf frischer Tat gefasst werden“, sagte Quere-Degener. Manchmal brauche es da auch Zufälle, die erfolgreiche Ermittlungen in Gang brächten.

Im Fall der vier jungen Männer fing alles harmlos an: Bauschutt, illegal abgeladen im Wald, brachte die Ermittler auf die Fährte der Familie Z.. Daraus resultierte Anfang Juni 2019 die Durchsuchung des Wohnhauses der Familie im Ostercappelner Ortsteil Haaren. Kurz vor Weihnachten 2020 rückten die Ermittler erneut an. Dieses Mal ging es um Sozialbetrug. Dabei habe man dann Objekte aus einem aktuellen Einbruch gefunden. Darauf fußten dann die weiteren Ermittlungen. Dies sei grundsätzlich zulässig, so Quere-Degener. Wichtig sei, dass die gewonnenen Erkenntnisse Grundlage von völlig neuen Ermittlungen waren.

Zu denen gehörten auch umfangreiche Telefonüberwachungen, Abhörsysteme und GPS-Sender in Autos oder Videoüberwachung. Allein 43 Audiodateien hatte sich das Gericht selbst angehört, viele andere wurden als Niederschriften über das Selbstleseverfahren eingeführt. Besonders die Verteidigung von Osman und Hadi Z. hatte im Laufe des Verfahrens immer wieder Zweifel an der Zulässigkeit der Beweise vorgetragen. Man kann fast sicher sein, dass hier der Hebel in einem möglichen Revisionsverfahren angesetzt werden wird.

Auch wenn das Gericht keine Bandenstruktur erkennen konnte und die Angeklagten eher als einen mehr oder weniger eng befreundeten Verbund junger Männer bezeichnete, die immer wieder auch Straftaten begingen, war laut Quere-Degener Osman Z. doch eine Art zentrale Figur. „Er war derjenige, zu dem man ging, wenn es um Straftraten geht“, sagte sie. Der junge Mann sei in diesem Bereich sehr tatkräftig gewesen, wie auch sein Vorstrafenregister mit elf Eintragungen zeige. Auch mehrjährige Haftstrafen konnten ihn nicht von neuen Straftaten abschrecken.

Dennoch blieb die Kammer bei Osman Z. mit ihrem Urteil etwas unter dem Strafwunsch der Staatsanwaltschaft. In ihrem Plädoyer hatte die Behörde siebeneinhalb Jahre Haft für den älteren der Z.-Brüder gefordert. Bei Anatoli N. hingegen entspricht das Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft genau.

Am Montag wird das Verteidigungsplädoyer von Rene K. erwartet. Ob die Kammer hier schnell zu einem Urteil kommen wird, ist noch nicht sicher. Am Dienstag wird dann das abgetrennte Verfahren gegen Hadi Z. fortgesetzt. Auch hier will das Gericht bald zu einem Urteil kommen.

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